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und den Geltungsbereich dieser Epoche wäre es jedoch Selbsttäuschung, wenn wir
den Urkunden vom 26. Jahre Ludwigs ab ein festes Inkarnationsjahr beigeben wollten.
Wir beschränken uns daher auf die Festlegung der Zeitgrenze, also der Regierung
Eigüberts 856—864.
§54. 5 Thiotroch regierte von 864—876, d. h. vom 24. — 36. bzw. vom 31.—43. oder, von
832 ab gerechuet, vom 32.—44. Jahre Ludwigs. Die Jahre 31 — 36, die in beiden
Reihen auftreten, sind in den Urkunden seltener als die übrigen Jahre, die Zahlen
37—43, die allein die Epoche 833 beweisen könnten, fehlen außer den verdächtigen,
allzu zahlreichen 37, fast völlig.1) Der herkömmlichen Epoche von 840 aber ent-
io sprechen durchaus die Jahre 262)—36 in 28 Privaturkunden, worunter zwei von Re-
ginbalds und Ilimmis Hand sich durch Beifügung des Inkarnationsjahres fraglos auf
840 festlegen.3) Dasselbe gilt jetzt auch von Walther, in dessen Datierung (nr. 33) 26
Ludowici r. = 863 (wo Thiotroch noch nicht regierte) der Schreibfehler 863 in 866 zu
verbesssern ist. Nur das Jahr 37 paßt größtenteils4) nicht iu diesen Rahmen, kann
t5 aber in der Eigenart seines Zahlenbildes und wegen seiner außergewöhnlichen Häufig-
keit nicht bloß als Schreibfehler erklärt werden.
Die Lösung gibt uns die Königsurkunde nr. 38, die 37 Lud. r. = 874 setzt, eine
Gleichung, die von nr. 2262, 3240 genau übernommen wurde und deren Ausgangs-
punkt 838 auf keinem anderen Wege in die Lorscher Kanzlei gekommen sein kann.5)
20 Sollten aber die übrigen 7 Urkunden alle auf dieselbe Weise, ohne die üblichen
Schreibfehler datiert sein? Die nr. 383, die das 37. Jahr Ludwigs fälschlich dem
Jahre 880 nach Christus, also der Zeit des Abts Babo, gleichsetzt, warnt uns, die
Deutung auf 874 zu verallgemeinern. Wir beschränken uns daher darauf, für diese
Urkunden als Zeitgrenze die Regierung Thiotrochs anzugeben (864—876).
S 55. 2ö Geben wir uns jedoch keiner Täuschung hin: Auch unter den früheren «ge-
sicherten» Daten sind manche, die weder mit denen der Vorlagen und noch weniger
mit der von uns errechneten Inkarnationszahl übereinstimmen. Unsere Kopisten bringen
z. B. aus den Jahren:
Urkund e n
Urkunde n
Karls
Ludwigs d, I).
Karls
Ludwigs d.
19
13
—
29
39
1
2 20
111
11
£ 30
50
9
1 21
66
3
•1 31
33
—
sc 99
116
1 32
24
—
§ 23
80
4
1 33
53
8
24
58
1
34
23
1
') Von 37: Nr. 38 (Königsurk.), 2262, 3240, 1071 (Schreiber Reginbald), 383 (= 372), 1804,
2287, 2550. 38: 3534. 39: 2176.
2) Die Jahre 24/5 fehlen unter Thiotroch und bestätigen damit wie die chronikalischen Quellen
den August 86ö als Regierungsantritt des Abts. Doch scheitert 865 an der Königsurkunde nr. 36
für Thiotroch, an deren Einreihung zum April 865 (Mühlbacher, Reg.2 nr. 1459) nicht wohl zu
rütteln ist und die auf keinen Fall nach 866 verlegt werden kann.
3) Nr. 742, 808: 27 Lud. r. = 867.
4) Nach der korrekten, aber früher in Lorsch nicht üblichen Rechnung vom 20. VI. 840 erlebte
Thiotroch allerdings noch Juli-Oktober 37 L. r. Andere Urkunden sprechen dafür, daß man stets an
dpr Gleichung 841 = 1 Lud. r. festhielt, s. nr. 2317 Anrri.
5) Bossert verbessert beidemal 37 in 34 und gelangt damit von 840 aus ebenfalls nach 874.
und den Geltungsbereich dieser Epoche wäre es jedoch Selbsttäuschung, wenn wir
den Urkunden vom 26. Jahre Ludwigs ab ein festes Inkarnationsjahr beigeben wollten.
Wir beschränken uns daher auf die Festlegung der Zeitgrenze, also der Regierung
Eigüberts 856—864.
§54. 5 Thiotroch regierte von 864—876, d. h. vom 24. — 36. bzw. vom 31.—43. oder, von
832 ab gerechuet, vom 32.—44. Jahre Ludwigs. Die Jahre 31 — 36, die in beiden
Reihen auftreten, sind in den Urkunden seltener als die übrigen Jahre, die Zahlen
37—43, die allein die Epoche 833 beweisen könnten, fehlen außer den verdächtigen,
allzu zahlreichen 37, fast völlig.1) Der herkömmlichen Epoche von 840 aber ent-
io sprechen durchaus die Jahre 262)—36 in 28 Privaturkunden, worunter zwei von Re-
ginbalds und Ilimmis Hand sich durch Beifügung des Inkarnationsjahres fraglos auf
840 festlegen.3) Dasselbe gilt jetzt auch von Walther, in dessen Datierung (nr. 33) 26
Ludowici r. = 863 (wo Thiotroch noch nicht regierte) der Schreibfehler 863 in 866 zu
verbesssern ist. Nur das Jahr 37 paßt größtenteils4) nicht iu diesen Rahmen, kann
t5 aber in der Eigenart seines Zahlenbildes und wegen seiner außergewöhnlichen Häufig-
keit nicht bloß als Schreibfehler erklärt werden.
Die Lösung gibt uns die Königsurkunde nr. 38, die 37 Lud. r. = 874 setzt, eine
Gleichung, die von nr. 2262, 3240 genau übernommen wurde und deren Ausgangs-
punkt 838 auf keinem anderen Wege in die Lorscher Kanzlei gekommen sein kann.5)
20 Sollten aber die übrigen 7 Urkunden alle auf dieselbe Weise, ohne die üblichen
Schreibfehler datiert sein? Die nr. 383, die das 37. Jahr Ludwigs fälschlich dem
Jahre 880 nach Christus, also der Zeit des Abts Babo, gleichsetzt, warnt uns, die
Deutung auf 874 zu verallgemeinern. Wir beschränken uns daher darauf, für diese
Urkunden als Zeitgrenze die Regierung Thiotrochs anzugeben (864—876).
S 55. 2ö Geben wir uns jedoch keiner Täuschung hin: Auch unter den früheren «ge-
sicherten» Daten sind manche, die weder mit denen der Vorlagen und noch weniger
mit der von uns errechneten Inkarnationszahl übereinstimmen. Unsere Kopisten bringen
z. B. aus den Jahren:
Urkund e n
Urkunde n
Karls
Ludwigs d, I).
Karls
Ludwigs d.
19
13
—
29
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111
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sc 99
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§ 23
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34
23
1
') Von 37: Nr. 38 (Königsurk.), 2262, 3240, 1071 (Schreiber Reginbald), 383 (= 372), 1804,
2287, 2550. 38: 3534. 39: 2176.
2) Die Jahre 24/5 fehlen unter Thiotroch und bestätigen damit wie die chronikalischen Quellen
den August 86ö als Regierungsantritt des Abts. Doch scheitert 865 an der Königsurkunde nr. 36
für Thiotroch, an deren Einreihung zum April 865 (Mühlbacher, Reg.2 nr. 1459) nicht wohl zu
rütteln ist und die auf keinen Fall nach 866 verlegt werden kann.
3) Nr. 742, 808: 27 Lud. r. = 867.
4) Nach der korrekten, aber früher in Lorsch nicht üblichen Rechnung vom 20. VI. 840 erlebte
Thiotroch allerdings noch Juli-Oktober 37 L. r. Andere Urkunden sprechen dafür, daß man stets an
dpr Gleichung 841 = 1 Lud. r. festhielt, s. nr. 2317 Anrri.
5) Bossert verbessert beidemal 37 in 34 und gelangt damit von 840 aus ebenfalls nach 874.