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ist um das Jahr 1230 geschrieben und soll in der Abtheilung
der geschichtlichen Bücher näher beleuchtet werden. =

LIX, Merlini Britonis prophetiae fragmentum in cod, membr.
Vat. 3822,

LX. In eundem et Erythraeam Sybillam commentarius Joachimi

abbatis, Vat. 3820,

LXI. Merlini Britanni Vaticinium cod, papyr. Ottob, 3025, pag. 14.

LXI. Merlini prophetia‘ cum expositione Joannis Cornubensis, cod.
membr, 8, Ottob. 1474, Saec. XIV.

Diese Handschrift besteht aus 120 Pergamentblättern , wo-
von die ersten sechs die Weissagung Merlins oder vielmehr
deren Fortsetzung sammt dem Kommentar, die übrigen aber
den MNormannenspiegel oder die lateinische Gesetzessammlung
der Normannen enthalten , sammt der charta, die Philipp
der Schöne, König von Frankreich, im Jahr 1339 den N o r-
mannen ‚ertheilte. Die gleiche Gesetzessammlung ist auch
französisch vorhanden in der Pergamenthandschrift Chr. 775.
und erschien zu beiden Texten in Paris 1660 in 4. Die
Weissagung, die hier unter dem Namen Merlins erscheint,
ist nicht die Merlinische des Gaufrid, sondern eine Fortse-
tzung derselben , ‚die Johann von Cornubien in Walles
aus dem Brettonischen ins Lateinische brachte und mit einem
Kommentar geschichtlich und sprachlich erläuterte ; dieser letz-
tere liefert zugleich auch den Beweis, dafs das Poem ursprüng-
lich in brettonischer Sprache abgefafst und in Cornwales verbrei-
tet war.

_ Johann von Cornubien schrieb überdiefs um 1 das Jahr
4170 ein Elogion an Pabst Alexander III., welches Fel-
ler unter die unedirten Denkmäler (Archiv für deutsche Ge-
schichtsk. B. 1. S. 454.) stellt: er verfafste auch eine theo-
logische Abhandlung über das Thema: quomodo fiat Sacramen-
tum altaris per virtutem sanct® crucis. (Vergl. über ihn Cave
 
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