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leicht innerhalb des alten Mauerkreises des Pelargikon. In
Aphidna sind bis jetzt die Reste der zugehörigen vormyke-
nischen Ortschaft nicht gefunden ; nur die Spuren einer myke-
nischen Burg haben sich eine halbe Stunde nördlich vom Tu-
mulus auf der die Ebene beherrschenden Höhe Kotroni ver-
folgen lassen 6. Einzig in Thorikos (Abb. 1) hat Stais die
Häuser der vormykenischen Seeräuberburg wiedergefunden)
auf steilem Bergkegel von einem engen Mauerring umschlos-
sen. Und z. T. in den Häusern selbst unter dem Fussboden
des Unterstocks liegen die Gräber der Bewohner. So fremdar-
tig uns diese Sitte anmutet, so begreiflich ist doch das Ver-
langen, die Angehörigen, die im Leben so nahe gewesen,
auch im Tode nicht fern zu wissen. Allzufest sind die Bande
der Familiengemeinschaft in früher Zeit. Wie lange pflegen
nicht die Naturvölker, z. B. des australischen Archipels ihre
Toten bei sich zu behalten! Und wie bei den Naturvöl-
kern 7 noch heute die Sitte herrscht, die Toten im Hause zu
bestatten, so klingt uns in einer Notiz des pseudoplatonischen
Minos 8 noch attische Überlieferung dieser Sitte aus entlege-
ner Zeit herüber, die jetzt die Tatsachen in Thorikos bestäti-
gen. Zweifel sind ausgeschlossen, dass diese Gräber nicht mit
den Häusern, unter deren Boden sie liegen, gleichzeitig sind,
denn über den zerstörten hat der mykenische Eroberer gleich
seine neuen Wohnstätten errichtet, und die Bauart der Haus-
mauern und der einen Grabeinfassung ist gleichartig. Mit-
bestimmend mag auch die Enge des Burgplateaus gewesen
sein, die, zumal in kriegerischer Zeit, die Bewohner zwang, die
Toten mit unter ihr Dach zu nehmen. Das legt vor allem die
6 S. Wide, Ath. Mitt. 1896, 385 ff.
7 z. B. in Mexico (Zs. f. Ethnol. 1888, 454) wird der Tote unter dem Boden
des Zeltes vergraben ; der tote Eskimo wird in seiner Steinhütte eingeschlos-
sen, und diese von den Lebenden verlassen ; ebenso der Neger von Zentral-
afrika in seinem Zelt (ibid. 1886, 732 f.)
8 p. 315 DC: και ήμΰς αυτούς οΐσθά που κα'ι αυτός άκούων, ο'ίοις νόμοις
έχρώμεΰα προ τοΰ περί τούς άποθανόντας, ιερεϊά τε προσφάττοντες πρό τής
εκφοράς τοΰ νεκρού και έγχυτριστρίας μεταπεμπόμενοι- οι δ’ αύ εκείνων έτι
πρότεροι αύτοΰ καί έθαπτον εν τή οικία τούς άπούανόντας· ήμεΐς δέ τούτων
ούδέν ποιοΰμεν.
leicht innerhalb des alten Mauerkreises des Pelargikon. In
Aphidna sind bis jetzt die Reste der zugehörigen vormyke-
nischen Ortschaft nicht gefunden ; nur die Spuren einer myke-
nischen Burg haben sich eine halbe Stunde nördlich vom Tu-
mulus auf der die Ebene beherrschenden Höhe Kotroni ver-
folgen lassen 6. Einzig in Thorikos (Abb. 1) hat Stais die
Häuser der vormykenischen Seeräuberburg wiedergefunden)
auf steilem Bergkegel von einem engen Mauerring umschlos-
sen. Und z. T. in den Häusern selbst unter dem Fussboden
des Unterstocks liegen die Gräber der Bewohner. So fremdar-
tig uns diese Sitte anmutet, so begreiflich ist doch das Ver-
langen, die Angehörigen, die im Leben so nahe gewesen,
auch im Tode nicht fern zu wissen. Allzufest sind die Bande
der Familiengemeinschaft in früher Zeit. Wie lange pflegen
nicht die Naturvölker, z. B. des australischen Archipels ihre
Toten bei sich zu behalten! Und wie bei den Naturvöl-
kern 7 noch heute die Sitte herrscht, die Toten im Hause zu
bestatten, so klingt uns in einer Notiz des pseudoplatonischen
Minos 8 noch attische Überlieferung dieser Sitte aus entlege-
ner Zeit herüber, die jetzt die Tatsachen in Thorikos bestäti-
gen. Zweifel sind ausgeschlossen, dass diese Gräber nicht mit
den Häusern, unter deren Boden sie liegen, gleichzeitig sind,
denn über den zerstörten hat der mykenische Eroberer gleich
seine neuen Wohnstätten errichtet, und die Bauart der Haus-
mauern und der einen Grabeinfassung ist gleichartig. Mit-
bestimmend mag auch die Enge des Burgplateaus gewesen
sein, die, zumal in kriegerischer Zeit, die Bewohner zwang, die
Toten mit unter ihr Dach zu nehmen. Das legt vor allem die
6 S. Wide, Ath. Mitt. 1896, 385 ff.
7 z. B. in Mexico (Zs. f. Ethnol. 1888, 454) wird der Tote unter dem Boden
des Zeltes vergraben ; der tote Eskimo wird in seiner Steinhütte eingeschlos-
sen, und diese von den Lebenden verlassen ; ebenso der Neger von Zentral-
afrika in seinem Zelt (ibid. 1886, 732 f.)
8 p. 315 DC: και ήμΰς αυτούς οΐσθά που κα'ι αυτός άκούων, ο'ίοις νόμοις
έχρώμεΰα προ τοΰ περί τούς άποθανόντας, ιερεϊά τε προσφάττοντες πρό τής
εκφοράς τοΰ νεκρού και έγχυτριστρίας μεταπεμπόμενοι- οι δ’ αύ εκείνων έτι
πρότεροι αύτοΰ καί έθαπτον εν τή οικία τούς άπούανόντας· ήμεΐς δέ τούτων
ούδέν ποιοΰμεν.