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DIE WERKE

DER SCHWETZINGER AMTSZEIT

DIE GRÖSSEREN ARBEITEN

Als Ausgangspunkt der Tätigkeit Sckells sowie als praktische Entwicklungs-
l. basis seines Stils kann der Garten von Schwetzingen das Vorrecht für
sich in Anspruch nehmen, das unmittelbarste Dokument zu bilden, dem wir
unser Wissen um das Reifen seiner Künstlerschaft verdanken. Infolge der
amtlichen Anstellung bei dem Kurfürsten Karl Theodor hatte sich sein Schaffen
auf einer höfischen Bühne abgespielt, die der Aufmerksamkeit aller garten-
liebenden Kreise sicher sein konnte. Nachdem der Kurfürst wiederholt seine
volle Befriedigung über Sckells Arbeiten ausgesprochen hatte, bemühen sich
andere Souveräne, Standesherren und der Adel, Gartenentwürfe von seiner
Hand zu erhalten, und der Kurfürst hat ihm diese private Beschäftigung
nicht verwehrt, sofern seine eigenen Ansprüche befriedigt waren. Ähnlich also,
wie das schon bei Le Nötre der Fall gewesen war, gruppieren sich um das
monumentale höfische Bauwerk eine größere Anzahl von Nebenarbeiten, die
teils als Spiegelung des fürstlichen Hauptunternehmens anzusehen sind, teils
aber durch die Verschiedenartigkeit der Aufgaben als Denkmale von Sckells
gärtnerischer Phantasie das mannigfaltigere Bild ergeben. Gerade in dieser
Vielseitigkeit läßt sich die Abklärung des vorromantisch-sentimentalen Stils
zur klassischen Reife in allen möglichen Versionen ablesen. Wie oben aus-
geführt, läßt die Eigenart des Stoffes eine streng chronologische Betrachtung
unpraktisch und unmöglich erscheinen. Auch der Stilwandel gibt uns keine
so eindeutigen Kriterien an die Hand, daß man eine chronologische Reihe
darauf gründen könnte. Wir richten uns daher in der Zusammenstellung
der Werke nach der Biographie von Lipowsky, von deren Quellenwert oben
die Rede war1). Für die meisten der größeren Anlagen kann Sckells Mitwir-
kung durch Aktenfunde als erwiesen gelten. Schlecht steht es dagegen um
den Erhaltungszustand dieser Gartendenkmale. Weil die Fürsorge keine amt-

!) Lipowsky: Bayerisches Künstler-Lexikon, München 1810, 2. Bd., S. 94 — 98.
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