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BIBLIOTHEK V
J® .? AUKTIONSBEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung erfolgt auf Grund der Versteigerungsaufträge der Einlieferer. Der
Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus diesen Aufträgen und aus
dem Zuschlag im eigenen Namen geltend zu machen.
2. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit über
den Zuschlag nicht sofort geschlichtet werden, so wird die Nummer noch einmal
ausgeboten. Der Zuschlag verpflichtet zu Abnahme und Zahlung. Der Versteigerer
behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern,
zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu
erteilen sowie Gebote, die nach seiner Auffassung in keinem Verhältnis zum Wert
des Stückes stehen, zurückzuweisen. Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 15 %
zu entrichten.
3. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
4. Die Beschreibung der einzelnen Stücke ist mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen
worden. Der Erhaltungszustand ist, wenn nicht anders vermerkt, gut und dem Alter
des Stückes entsprechend.
5. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion
zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer ist bereit,
gekaufte Gegenstände zurückzunehmen, wenn es sich herausstellt, daß gegenüber
seinen Katalogangaben wesentliche Mängel oder Abweichungen vorhanden sind.
Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von spätestens 3 Tagen nach Empfang
der Sendung geltend gemacht sein, jedoch in keinem Falle später als 3 Wochen nach
dem Datum der Auktion.
6. Die anwesenden Käufer haben die ersteigerten Stücke am Dienstag, dem 27. und
Mittwoch, dem 28. November, von 10 bis 16 Uhr, in den Versteigerungsräumen gegen
Barzahlung in Empfang zu nehmen. Die Aufbewahrung und Versendung an auswärtige
Käufer erfolgt auf Rechnung und Gefahr der Käufer und unter Nachnahme des Rech-
nungsbetrages. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht spätestens innerhalb von
zwei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag
zustandegekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugs-
zinsen in banküblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer wegen Nicht-
erfüllung vollen Schadenersatz zu verlangen.
7. Schriftliche Gebote übernehmen alle Antiquare, Buch- und Kunsthändler sowie die
Firma Dr. Ernst Hauswedell GmbH. Telegraphische oder telephonische Aufträge sind
brieflich zu bestätigen. Der Versteigerer ist berechtigt, Gebote von ihm unbekannten
Auftraggebern ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern nicht entsprechende
Sicherheiten geleistet sind oder als ausreichend befundene Referenzen aufgegeben
werden. Die in den schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Zuschlags-
preise; das Aufgeld von 15 % wird zusätzlich erhoben.
8. Die Versteigerung erfolgt gegen Zahlung in D-Mark, für Ausländer in der Währung
ihres Landes zum amtlichen Kurs.
9. Durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch Abgabe eines Gebotes
erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich an.
10. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Käufer ist Hamburg.
DR. ERNST HAUSWEDELL
Vereidigter und öffentlich bestellter Versteigerer
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1. Die Versteigerung erfolgt auf Grund der Versteigerungsaufträge der Einlieferer. Der
Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus diesen Aufträgen und aus
dem Zuschlag im eigenen Namen geltend zu machen.
2. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit über
den Zuschlag nicht sofort geschlichtet werden, so wird die Nummer noch einmal
ausgeboten. Der Zuschlag verpflichtet zu Abnahme und Zahlung. Der Versteigerer
behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern,
zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu
erteilen sowie Gebote, die nach seiner Auffassung in keinem Verhältnis zum Wert
des Stückes stehen, zurückzuweisen. Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 15 %
zu entrichten.
3. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
4. Die Beschreibung der einzelnen Stücke ist mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen
worden. Der Erhaltungszustand ist, wenn nicht anders vermerkt, gut und dem Alter
des Stückes entsprechend.
5. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion
zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer ist bereit,
gekaufte Gegenstände zurückzunehmen, wenn es sich herausstellt, daß gegenüber
seinen Katalogangaben wesentliche Mängel oder Abweichungen vorhanden sind.
Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von spätestens 3 Tagen nach Empfang
der Sendung geltend gemacht sein, jedoch in keinem Falle später als 3 Wochen nach
dem Datum der Auktion.
6. Die anwesenden Käufer haben die ersteigerten Stücke am Dienstag, dem 27. und
Mittwoch, dem 28. November, von 10 bis 16 Uhr, in den Versteigerungsräumen gegen
Barzahlung in Empfang zu nehmen. Die Aufbewahrung und Versendung an auswärtige
Käufer erfolgt auf Rechnung und Gefahr der Käufer und unter Nachnahme des Rech-
nungsbetrages. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht spätestens innerhalb von
zwei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag
zustandegekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugs-
zinsen in banküblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer wegen Nicht-
erfüllung vollen Schadenersatz zu verlangen.
7. Schriftliche Gebote übernehmen alle Antiquare, Buch- und Kunsthändler sowie die
Firma Dr. Ernst Hauswedell GmbH. Telegraphische oder telephonische Aufträge sind
brieflich zu bestätigen. Der Versteigerer ist berechtigt, Gebote von ihm unbekannten
Auftraggebern ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern nicht entsprechende
Sicherheiten geleistet sind oder als ausreichend befundene Referenzen aufgegeben
werden. Die in den schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Zuschlags-
preise; das Aufgeld von 15 % wird zusätzlich erhoben.
8. Die Versteigerung erfolgt gegen Zahlung in D-Mark, für Ausländer in der Währung
ihres Landes zum amtlichen Kurs.
9. Durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch Abgabe eines Gebotes
erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich an.
10. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Käufer ist Hamburg.
DR. ERNST HAUSWEDELL
Vereidigter und öffentlich bestellter Versteigerer