AUKTIONSBEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird im eigenen Na-
men für fremde Rechnung durchgeführt. Die nicht besonders gekennzeichneten Nummern sind eige-
ne Beiträge.
2. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort geschlichtet werden, wird die Nummer noch einmal ausgeboten. Der Zuschlag verpflich-
tet zur Abnahme und Zahlung. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der
Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen, den Zuschlag unter
Vorbehalt zu erteilen sowie Gebote, die in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, zurück-
zuweisen. Er übernimmt keine Garantie für die ordnungsgemäße Bearbeitung solcher Aufträge, die
später als 3 Tage vor dem Beginn der Auktion eingehen. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche
oder mündliche Gebote von ihm unbekannten Bietern ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn
nicht vor der Versteigerung entsprechende Sicherheiten geleistet oder ausreichende Referenzen gege-
ben werden.
3. Zum Zuschlagpreis kommt ein Aufgeld von 15% und auf den Gesamtbetrag der Rechnung die ge-
setzliche Mehrwertsteuer. Sie wird zum ermäßigten Steuersatz von 6,5% berechnet. Bei ausländi-
schen Käufern entfällt die Mehrwertsteuer, wenn der amtliche Nachweis der Ausfuhr erbracht wird.
Käufern aus EG-Ländern, die Ware bis zum Rechnungsbetrag von DM 457.— selbst mitnehmen,
kann die Mehrwertsteuer in keinem Fall zurückerstattet werden. Bei Beträgen über DM 457.— wird
die Mehrwertsteuer Käufern aus EG-Ländern nur dann vergütet, wenn die Einfuhr nachgewiesen
wird.
4. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Zahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden be-
reits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.
5. Die Auslieferung der ersteigerten Objekte erfolgt gegen Barzahlung am Montag, dem 1., und Diens-
tag, dem 2. November 1982, von 10—15 Uhr. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung
und Gefahr der Käufer. Der Versand an unbekannte Käufer erfolgt ausschließlich gegen Voreinsen-
dung des Rechnungsbetrages. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht spätestens innerhalb von
zwei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekom-
menen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu
belasten und von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Bei Verzöge-
rung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere Zins- und
Währungsverluste. Bieter, die im Auftrag anderer ersteigern, haften persönlich für Abnahme und
Zahlung, auch wenn die Rechnung auf einen anderen Käufer ausgestellt ist.
6. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angesetzten
Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigen-
schaften gemäß §§ 459 ff. BGB. Reklamationen werden sorgfältig geprüft, jedoch nur, wenn sie in-
nerhalb einer Frist von spätestens drei Tagen nach Erhalt der Käufe mitgeteilt werden, in keinem Fall
später als drei Wochen nach der Versteigerung. Bei Zeitschriften, vielbändigen Gesamtausgaben,
Reihen und Konvoluten kann keine Garantie für die Vollständigkeit übernommen werden; sie sind
von jeder Möglichkeit einer Reklamation ausgeschlossen. Wenn Bieter im Auftrage anderer erstei-
gern, können Reklamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.
7. Schriftliche Gebote übernehmen alle Antiquare, Buch- und Kunsthändler sowie die Firma Hauswe-
dell & Nolte, Buch- und Kunstantiquariat. Telegraphische und telephonische Aufträge sind schrift-
lich zu bestätigen. Die Bestätigung muß spätestens 48 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den
Händen des Versteigerers sein. Fehlerhaft übermittelte Aufträge gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die in schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Höchstlimite für den Zuschlag; Aufgeld,
Mehrwertsteuer und etwaige weitere Abgaben werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
8. Die Versteigerung erfolgt gegen Zahlung in D-Mark, für Ausländer in der Währung ihres Landes zu
den amtlichen Kursen bei Eingang und Gutschrift des Rechnungsbetrages.
9. Durch Erteilung eines Auftrages oder durch Abgabe eines Gebotes erkennt der Käufer diese Bedin-
gungen ausdrücklich an.
10. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg.
ERNST NOLTE
Vereidigter und öffentlich bestellter Versteigerer
Das Code-Wort für diesen Katalog ist »Netsuke«. Es bedeutet:
»Ich/wir bieten für die folgenden Nummern Ihrer Auktion 244 bis zu DM.«
Telegrammadresse »Hausnolte, Hamburg«
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird im eigenen Na-
men für fremde Rechnung durchgeführt. Die nicht besonders gekennzeichneten Nummern sind eige-
ne Beiträge.
2. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort geschlichtet werden, wird die Nummer noch einmal ausgeboten. Der Zuschlag verpflich-
tet zur Abnahme und Zahlung. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der
Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen, den Zuschlag unter
Vorbehalt zu erteilen sowie Gebote, die in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, zurück-
zuweisen. Er übernimmt keine Garantie für die ordnungsgemäße Bearbeitung solcher Aufträge, die
später als 3 Tage vor dem Beginn der Auktion eingehen. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche
oder mündliche Gebote von ihm unbekannten Bietern ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn
nicht vor der Versteigerung entsprechende Sicherheiten geleistet oder ausreichende Referenzen gege-
ben werden.
3. Zum Zuschlagpreis kommt ein Aufgeld von 15% und auf den Gesamtbetrag der Rechnung die ge-
setzliche Mehrwertsteuer. Sie wird zum ermäßigten Steuersatz von 6,5% berechnet. Bei ausländi-
schen Käufern entfällt die Mehrwertsteuer, wenn der amtliche Nachweis der Ausfuhr erbracht wird.
Käufern aus EG-Ländern, die Ware bis zum Rechnungsbetrag von DM 457.— selbst mitnehmen,
kann die Mehrwertsteuer in keinem Fall zurückerstattet werden. Bei Beträgen über DM 457.— wird
die Mehrwertsteuer Käufern aus EG-Ländern nur dann vergütet, wenn die Einfuhr nachgewiesen
wird.
4. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Zahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden be-
reits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.
5. Die Auslieferung der ersteigerten Objekte erfolgt gegen Barzahlung am Montag, dem 1., und Diens-
tag, dem 2. November 1982, von 10—15 Uhr. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung
und Gefahr der Käufer. Der Versand an unbekannte Käufer erfolgt ausschließlich gegen Voreinsen-
dung des Rechnungsbetrages. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht spätestens innerhalb von
zwei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekom-
menen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu
belasten und von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Bei Verzöge-
rung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere Zins- und
Währungsverluste. Bieter, die im Auftrag anderer ersteigern, haften persönlich für Abnahme und
Zahlung, auch wenn die Rechnung auf einen anderen Käufer ausgestellt ist.
6. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angesetzten
Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigen-
schaften gemäß §§ 459 ff. BGB. Reklamationen werden sorgfältig geprüft, jedoch nur, wenn sie in-
nerhalb einer Frist von spätestens drei Tagen nach Erhalt der Käufe mitgeteilt werden, in keinem Fall
später als drei Wochen nach der Versteigerung. Bei Zeitschriften, vielbändigen Gesamtausgaben,
Reihen und Konvoluten kann keine Garantie für die Vollständigkeit übernommen werden; sie sind
von jeder Möglichkeit einer Reklamation ausgeschlossen. Wenn Bieter im Auftrage anderer erstei-
gern, können Reklamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.
7. Schriftliche Gebote übernehmen alle Antiquare, Buch- und Kunsthändler sowie die Firma Hauswe-
dell & Nolte, Buch- und Kunstantiquariat. Telegraphische und telephonische Aufträge sind schrift-
lich zu bestätigen. Die Bestätigung muß spätestens 48 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den
Händen des Versteigerers sein. Fehlerhaft übermittelte Aufträge gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die in schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Höchstlimite für den Zuschlag; Aufgeld,
Mehrwertsteuer und etwaige weitere Abgaben werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
8. Die Versteigerung erfolgt gegen Zahlung in D-Mark, für Ausländer in der Währung ihres Landes zu
den amtlichen Kursen bei Eingang und Gutschrift des Rechnungsbetrages.
9. Durch Erteilung eines Auftrages oder durch Abgabe eines Gebotes erkennt der Käufer diese Bedin-
gungen ausdrücklich an.
10. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg.
ERNST NOLTE
Vereidigter und öffentlich bestellter Versteigerer
Das Code-Wort für diesen Katalog ist »Netsuke«. Es bedeutet:
»Ich/wir bieten für die folgenden Nummern Ihrer Auktion 244 bis zu DM.«
Telegrammadresse »Hausnolte, Hamburg«