Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1916 — Heidelberg, 1916

DOI Heft:
Nr. 2 (10. Mai 1916)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.25143#0005
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
AKADEMISGHE MITTEILDNGEN

FÜR DIE STDDIEBENDEN DER RDFRECHT -KARLS - UNlVERSITÄT ZU HEIDELBERG

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a- Fernspr. 419

Anzeigenpreis für 10 Zeilen ein-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Sommer^Halbjahr 1916

Nr. 2

Mittwoch, 10. Mal 1916

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie Jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Immatrikulations-Kommission.

Bekanntmachung.

Die Immatrikulation findet in den ersten Wochen des
Semesters am Schlusse jeder Woche statt.

Anmeldungen zur Immatrikulation werden nur an den
vier erstenWochentagen, Montag bis Donnerstag

angenommen. Sie sind unter Uebergabe der erforderlichen
Zeugnisse in der K a n z 1 e i während der Stunden von 8 bis
12 Uhr zu bewirken.

Jeden Freitag haben sich dann die an den vorher-
gegangenen Tagen Angemeldeten zu einer den Einzelnen bei
der Anmeldung bekannt gegebenen Stunde auf dem S e k r e-
tariat in die Matrikel einzuzeichnen.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

1. voii Inländern:

Abgangszeugnis von der Schule u n d von den etwa schon
hesuchten Hochschulen,

ausserdem polizeiliches Führungsattest, wenn die Auf-
nahme hier nicht unmittelbar nach dem Abgang von
der Schule oder Hochschule stattfindet;

2. von Ansländern:

ausser diesen Zeugnissen Pass oder Heimatschein.

Ferner ist bei der Anmeldung die hiesige Miet-
wohnung anzugeben.

Heidelberg, den 15. April 1916.

Der Prorektor:

Bezold.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachunff.

In Bezug auf den Besuch und das Belegen der Vor-
lesungen dur.ch immatrikulierteStudierende wird folgendes
bekannt gemacht:

1. Das Belegen der Vorlesungen hat spätestens 8 Tage
nach der letzten regelmässigen Immatrikulation (d. i. h i s
spätestens 2 8. Mai) stattzufinden. Die Erlaubnis
zum Belegen nach diesem Termin kann nur ganz ausnahms-
weise vom Prorektor erteilt werden. Nachträglich Imma-
trikulierte haben das Belegen innerhalb 8 Tagen nach
ihrer Immatrikulation zu bewirken. In diesen beiden
Fällen erfolgt ein entsprechender Vermerk des Prorek-
tors im Anmeldungsbuch. Nach Ablauf der Beleg-
frist ist derBesuch nicht belegterVorlesun-
gen niclit mehr gestattet.

2. Jeder Studierende ist verpflichtet, injedem Semes-
ter mindestens vier Stunden Privatvorlesungen zu be-
legen. Dispens kann nur der Prorektor erteilen.

3. DerStudierende, welcher Vorlesungenbelegen will,
vat zunächst zu Hause auf einer Seite und zugleich
auf dem beigehefteten besonderen Blatte des Anmeldungs-

buches — also zweimal — die Ueberschrift (Semester
und bezw. Studium, Namen, Geburtsort, Staatsangehörig-
keit) zu fertigen und in Spalte 1 die Vorlesungen und
Lehrer gleichlautend einzutragen, sodann bis spätestens
28. Mai das Anmeldungsbuch der Quästur (Hauptstrasse
52, geöffnet vormittags von 9—12 Uhr und nachmittags
von 3—5 Uhr, — Mittwoch und Samstag nachmittags
geschlossen) vorzulegen und dort die Honorare und Bei-
träge zu entrichten, sich d a r n a c h bei den Dozenten unter
Voi’legung des mit der Quittung der Quästur versehenen
Anmeldungsbuches zur Antestierung zu melden und in die
Inskriptionsliste einzutragen. Die Dozenten können keine
Meldungen annehmen und Einträge im Anmeldungsbuch
machen, bevor Zahlung bei der Quästur erfolgt ist.

Der Prorektor:

BezoM.

Akademisches Direktorium.

ftekanntinachniig.

Nichtimmatrikulierte Personen können die Vor-
lesungen nur unter den nachstehenden Voraussetzungen
besuchen:

I. Als Hörer können zum ständigen Besuch von Vor-
lesungen zugelassen werden:

1. Männer von genügender Vorhildung, die reiferen

Alters sind und nicht immatrikuliert werden können,

2. Frauen, die

a. das Eeifezeugnis einer deutschen neunstufigen
Mittelschule besitzen, aber nicht um die Immatri-
kulation nachsuchen;

b. die höhere Lehrerinnenprüfung in Deutschland he-
standen haben;

c. eine gleichwertige im Auslande erlangte wissen-
schaftliche Vorbildung nachweisen (siehe besonderer
Anschiag).

Von allen kann der Nachweis einer guten sittlichen
Führung verlangt werden.

II. Die Zulassung der Hörer erfolgt durch die Imma-
trikulationskommission jeweils für ein Semester. Zum
Besuche praktischer Uebungen ist die Erlaubnis des
Institutsdirektors erforderlich. Die um Zulassung Nach-
suchenden haben sich (unter Vorlage obiger Nachweise)
auf dem Sekretariat zu melden.

III. Den Hörern wird zn ihrer Legitimation ein
Hörerscliein ausgestellt, der ihnen auf der akademischen
Quästur (Hauptstrasse 52) nach Entrichtung der Gebühren
und Kollegienhonorare ausgehändigt wird.

IV. Der mit der Quittung der Quästur über die

entrichteten Honorare versehene Hörerschein ist den
Dozenten zur Antestierung und Eintragung in die In-
skriptionsliste vorzulegen. Der prorektor:

IfezoM.
 
Annotationen