Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Universität Heidelberg [Editor]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1918 — 1918

Citation link: 
https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/hd_akad_mit_sh1918/0001
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
AKADEMISCHE MITTEILUNGEN
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-BucJjdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Sommer-Halbjahr 1918 Nr. 1 Mittwoch, 24. April 1918

Anzeigenpreis: die viergespaltene
Zeile 40 Pfg., 10 Zeilen für das
ganze Semester 30 Mk.

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Die Studierenden wollen zu ihrem eigenen Vorteil ihre Wohnung, sowie jeden Wohnungs-
wechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die in den
nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

BEKANNTMACHUNG.


Den Unterricht an der Universität Heidelberg
während der Kriegszeit betr.
Das Sommer-Semester 1918 wird am 15. April eröffnet.
Anmeldungen werden von diesem Tage ab auf dem Universitäts-Sekretariat entgegengenommen
Erster Immatrikulationstermin: 27. April 1918.
Letzter Immatrikulationstermin: 20. Mai 1918.
Studierende, die durch den Krieg verhindert waren, sich bis dahin zu
melden, werden ausnahmsweise noch bis zum 1. Juli 1918 aufgenommen.
Die Anmeldung der in Militärdiensten usw. stehenden (einschliesslich
der verwundeten oder kriegsgefangenen) Studierenden kann schriftlich — auch
durch Angehörige — erfolgen. Sie sind während des Krieges auch vom
persönlichen Erscheinen bei der Immatrikulation entbunden.
Vorzulegen ist: das Abgangszeugnis von der Schule (Reifezeugnis) und
von den etwa schon besuchten Hochschulen, ausserdem ein Führungszeugnis,
wenn die Aufnahme nicht unmittelbar nach dem Abgang von der Schule oder
Hochschule stattfindet, und eine Bescheinigung über den Eintritt bei dem Heere
oder der Marine. Äusser diesen Zeugnissen ist die Immatrikulations- (Aufnahme-)
Gebühr porto- und bestellgeldfrei einzuzahlen. Sie beträgt bei der erstmaligen
Immatrikulation 20 Mark, nach vorherigem Besuch einer andern deutschen oder
nach Art der deutschen eingerichteten Universität oder deutschen technischen
Hochschule 12 Mark.
Das Belegen von Vorlesungen und Uebungen ist nur solchen Studierenden gestattet, die in
Heidelberg oder dessen nächster Umgebung wohnen und die tatsächlich die
Vorlesungen besuchen können.
Die Studierenden haben sich vor dem Belegen auf dem Universitäts-
Sekretariat anzumelden und die ihnen daselbst auszuhändigende Bescheinigung
der Quästur vorzulegen.
Die durch den Krieg vom Belegen abgehaltenen Studierenden sind während
dieser Zeit ohne weiteres beurlaubt und von dem Prorektor allgemein vom
Belegen von Vorlesungen dispensiert unter Befreiung von allen Zahlungen und
sonstigen Förmlichkeiten. Falls diese Studierenden spätestens von Anfang Juli
1918 ab in die Lage kommen, tatsächlich Vorlesungen zu hören, wird ihnen das
nachträgliche Belegen gestattet.
beginnen gegen Ende April 1918. Für die im Felde stehenden Dozenten werden
die Vorlesungen — soweit möglich — von anderen Dozenten abgehalten. Für die
Abhaltung der Hauptvorlesungen ist Sorge getragen. Der Betrieb der Institute
wird aufrecht erhalten.
Heidelberg, den 31.Januar 1918.
Engerer Senat.

Die Vorlesungen
 
Annotationen