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Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1918 — 1918

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https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/hd_akad_mit_sh1918/0003
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Heidelbebgeb Akademische Mitteilungen

Deutsch-Schweizer, welche Theologie studieren, werden
wie Inländer behandelt.
Die ausführlichen Bestimmungen über die Honorar-
befreiung, sowie Formulare zu Vermögens- und Fleiss-
zeugnissen sind auf dem Sekretariat zu haben.
Die Gesuche für das laufende Semester
sind nachmittags von 3—5 Uhr auf dem Uhi-
versitäts Sekretariat
längstens bis zum 6. Mai 1918
offen zu übergeben.
Unvollständige oder verspätet vorgelegte Gesuche
werden unnachsichtlich zurückgewiesen.
Der Prorektor:
Bartholomae.

Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
In Bezug auf den Besuch und das Belegen der Vor-
lesungen durch immatrikulierte Studierende wird folgendes
bekannt gemacht:
1. Das Belegen der Vorlesungen hat spätestens 8 Tage
nach der letzten regelmässigen Immatrikulation (d. i. b i s
spätestens 28. Mai bezw. 28. November) statt-
zufinden. Die Erlaubnis zum Belegen nach diesem Termin
kann nur ganz ausnahmsweise vom Prorektor erteilt
werden. Nachträglich Immatrikulierte haben das Be-
legen innerhalb 8 Tagen nach ihrer Immatrikulation zu
bewirken. In diesen beiden Fällen erfolgt ein ent-
sprechender Vermerk des Prorektors im Anmeldungs-
buch. Nach Ablauf der Belegfrist ist der Be-
such nicht belegter Vorlesungen nicht mehr
gestattet.
2. Jeder Studierende ist verpflichtet, in jedem Semes-
ter mindestens vier Stunden Privatvorlesungen zu be-
legen. Dispens kann nur der Prorektor erteilen.
3. Der Studierende, welcher Vorlesungenbelegen will,
hat zunächst zu Hause auf einer Seite und zugleich
auf dem beigehefteten besonderen Blatte des Anmeldungs-
buches — also zweimal — die Ueberschrift (Semester
und bezw. Studium, Namen, Geburtsort, Staatsangehörig-
Keit) zu fertigen und in Spalte 1 die Vorlesungen und
Ljehrer gleichlautend einzutragen, sodann bis spätestens
ko .*J as Anmeldungsbuch der Quästur (Hauptstrasse
o2, geöffnet vormittags von 9—12 ühr und nachmittags
V°n ii Uhr, — Mittwoch und Samstag nachmittags
geschlossen) vorzulegen und dort die Honorare und Bei-
träge zu entrichten, sich dar na ch bei den Dozenten unter
Vorlegung des mit der Quittung der Quästur versehenen
Anmeldungsbuches zur Antestierung zu melden und in die
Insknptionsliste einzutragen. Die Dozenten können keine
Meldungen annehmen und Einträge im Anmeldungsbuch
machen, bevor Zahlung bei der Quästur erfolgt ist.
Der Prorektor.

Engerer Senat.

Bekanntmachung.
Honorarbefreiung betr.
Anspruch auf Erteilung eines Fleisszeugnisses haben nur
die Bewerber, die sich dem Dozenten, dessen Vorlesung sie
hören, beim Beginn des Semesters vorgestellt haben.
Heidelberg, den 15. April 1918.
Der Prorektor:
Bartholomae.

Akademisches Direktorium.
Nach §16 der akademischen Vorschriften sind die Stu-
dierenden verpflichtet, in der Universitätsstadt zu wohnen, der
akademischen Behörde bei der Aufnahme ihre Wohnung
anzuzeigen und ihr über einen Wechsel derselben je-
weils binnen drei Tagen Mitteilung zu machen.

Das Wohnen ausserhalb der Universitätsstadt kann nur
ausnahmsweise vom Prorektor erlaubt werden.
Die Unterlassung der Wohnungsanzeige kann disziplinär
geahndet werden. Ausserdem ist, wenn das Aufsuchen der
Wohnung durch einen Bediensteten der Hochschule notwendig
wird, an diesen eine Ganggebühr von 1 Mark zu entrichten.
Der Prorektor:
Bartholomae.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
Die Zahlung der Gebühren betr.
Alle Gebühren sind ohne besondere Anweisung auf der
Universitätskasse — Hauptstrasse 52 — zu entrichten.
Die Quittung der Kasse ist also jeweils gleich bei Be-
stellung der Zeugnisse auf der Universitäts-Kanzlei vorzu-
legen.
Es sind zu zahlen:
für das Abgangszeugnis (Exmatrikel) . 10 M.
für jedes Sitten- (Führungs-) Zeugnis . — 20 Pf.
für jedes Präsenzzeugnis.— 50 Pf.
für jede Beglaubigung.— 50 Pf.
Der Prorektor:
Bartholomae.
Das „akademische Viertel“.
In der „Frankfurter Universitäts-Zeitung“ wird folgender be-
achtenswerter Vorschlag gemacht:
Wenn nach dem Kriege nicht nur Staats- und Gemeinde-
Einrichtungen, sondern auch Sitten und Gebräuche des täglichen
Lebens sich ändern sollen, so ist eine der notwendigsten Re-
formen, dass die Unpünktlichkeit und das unnütze Warten auf-
hört. Ueberall wird auf den Unpünktlichen Rücksicht genommen
und der Pünktliche mit Zeitverlust gestraft. Wenn 40 bis 50
Millionen erwachsene Menschen täglich auch nur eineViertelstunde
mehr auf müssiges Warten verwenden müssen, als dem Lauf der
Dinge nach nötig wäre, so bedeutet dies bereits für die deutsche
Volkswirtschaft tagtäglich einen Verlust von 10 Millionen Arbeits-
stunden, auf das Jahr gerechnet 3 Milliarden Arbeitsstunden.
Gelingt es, dasWarten und Wartenlassen, soweit es vermeidbar
ist, zu vermeiden, so hätte das die Bedeutung, als wenn Deutsch-
land eine Million neuer Arbeiter zugeführt würde. Jastrow, dessen
Buch „Gut und Blut fürs Vaterland“ die staats- und volkswirt-
schaftlichen Ausführungen überall an Beispielen des täglichen
Lebens anschaulich zu machen sucht, hält jetzt den Augenblick
für gekommen, um der Zeitvergeudung, die auch eine Art der
Arbeitsvergeudung ist, Einhalt zu tun. „Mindestens vier Millionen
pünktlichkeitgewohnter Männer werden in kurzen Zwischenräumen
in das Wirtschaftsleben eintreten. Die leitenden Stellen des Er-
werbslebens werden überall von Personen voll sein, die aus dem
Felde her gewohnt sind, Pünktlichkeit zu leisten und zu bean-
spruchen. Jetzt kann unserem gesamten Volksleben ein Ruck
zur Pünktlichkeit gegeben werden. Haben die Universitäten, wie
nach dem „akademischen Viertel“ anzunehmen ist, die Führung
in der Heiligung der Unpünktlichkeit gehabt, so könnten sie jetzt
die Führung in der gegenteiligen Seite übernehmen. An der
wohlbewährten 3/i Länge der Vorlesungen braucht nichts geändert
zu werden, nur mag man das freibleibende Viertel statt an den
Anfang an das Ende legen. Wenn alle deutschen Universitäten
übereinkämen, die Vorlesungen mit dem Glockenschlage zu be-
ginnen, so würde das bei dem grossen vorbildlichen Einfluss,
den die akademischen Gewohnheiten in Deutschland haben, der
erzieherischen Wirkung zur Pünktlichkeit nicht ermangeln.“

Hochschulnachrichten.
Aus dem Lehrkörper. Der Grossherzog hat dem Ex-
prorektor Geh. Hofrat Prof. Dr. Friedrich Endemann den Titel
Geheimer Rat 2. Klasse verliehen.
Ehrendoktor. Die naturwissenschaftlich-mathematische
Fakultät ernannte Herrn Dr. F. Raschig in Ludwigshafen zum
Ehrendoktor der Naturwissenschaften.
* , *
*
Ferienschau.
Aus dem Lehrkörper. Der Grossherzog hat dem ordent-
lichen Professor der Philosophie Geh. Hofrat Dr. Heinrich Rickert
das Ritterkreuz des Ordens Berthold des Ersten verliehen und
den ordentlichen Professor der Psychiatrie und Direktor der
psychiatrischen Klinik Geh. Hof rat Dr. Franz Nissl seinem An-
 
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