Heidelbebgeb Akademische Mitteilungen
Die Gesuche für das laufende Semester
sind nachmittags von 3—5 Uhr auf dem Uni-
versitätssekretariat
längstens bis zum 12. Mai 1919
offen zu übergeben.
Unvollständige oder verspätet vorgelegte Gesuche
werden unnachsichtlich zurückgewiesen.
Die zu belegenden Vorlesungen und Uebungen sind
auf besonderem Blatt beizufügen.
Der Rektor:
Bartholomae.
Rektorat.
Nach § 16 der akademischen Vorschriften sind die Stu-
dierenden verpflichtet, in der üniversitätsstadt zu wohnen, der
akademischen Behörde bei der Aufnahme ihre Wohnung
anzuzeigen und ihr über einen Wechsel derselben je-
weils binnen drei Tagen Mitteilung zu machen.
Das Wohnen ausserhalb der Universitätsstadt kann nur
ausnahmsweise vom Rektor erlaubt werden.
Die Unterlassung der Wohnungsanzeige kann disziplinär
geahndet werden. Ausserdem ist, wenn das Aufsuchen der
Wohnung durch einen Bediensteten der Hochschule notwendig
wird, an diesen eine Ganggebühr von 1 Mark zu entrichten.
Der Rektor:
Bartholomae.
Engerer Senat.
Honorarbefreiung betr.
Anspruch auf Erteilung eines Fleisszeugnisses haben nur
die Bewerber, die sich dem Dozenten, dessen Vorlesung sie
hören, beim Beginn des Semesters vorgestellt haben.
Heidelberg, den 26. April 1919.
Der Rektor:
Bartholomae.
Engerer Senat.
Auf Anordnung des Ministeriums des Kultus
und Unterrichts ist von den badischen Hochschulen
eine Semestral-Statistik der Studierenden
aufzustellen.
Zu diesem Zweck hat jeder Studierende in
jedem Semester eine
Zählkarte auszufüllen.
Die Studierenden werden deshalb ersucht,
die in der Universitätskanzlei (Universitäts-
hauptgebäude I. Obergeschoss) aufliegenden Zähl-
kartenformulare dort sorgfältig auszufüllen
und zu unterzeichnen.
Wir geben uns der Erwartung hin, dass die
Studierenden dieser Aufforderung bis längstens
1, Juni 1919
nachgekommen sein werden.
Säumige werden durch den Oberpedellen an die
Ausfüllung der Zählkarte mit Frist von drei
Tagen gemahnt.
Für die Mahnung ist an den Oberpedellen eine
Gebühr von 50 Pfg. zu entrichten.
Heidelberg, den 26. April 1919.
Der Rektor:
' Bartholomae.
Engerer Senat.
Die Gebühren betr.
Für jedes Semester sind an Gebühren zu entrichten:
1. Auditoriengeld 10 M. (von Ausländern 20 M.)
— zur Bestreitung der Kosten für allgemeine Uni-
versitätsbedürfnisse ;
2. Institutsgebühr von den Studierenden der Me-
dizin, Pharmazie und Naturwissenschaften 10 M.
(von Ausländern 40 M.) — für Instandhaltung und
Einrichtung akademischer Institute;
3. Seminargebühr von den Studierenden der theo-
logischen, der juristischen und der philosophischen
Fakultät 5 M. — als Beitrag zu dem Seminarien-
aufwand;
4. Bibliothekgebühr 3 M. (von Ausländern 6 M.)
— als Beitrag zur Bestreitung des Kostenaufwands
der Universitäts-Bibliothek;
5. Praktikantenbeiträge, und zwar: Chem. La-
boratorium ganztägig 40 M., halbtägig 24 M., son-
stige Praktika 6—12 M. (von AuslämTern 60 M.
bezw. 36 M. bezw. 9—18 M.) — als teilweise Ent-
schädigung für das in den betreffenden Instituten
zum Verbrauch kommende Material;
6. Beitrag zum akademischen Krankenver-
ein 3 M. (von Ausländern 5 M.). Dafür werden im
Falle einer Krankheit bedeutende Vergünstigungen
gewährt;
7. Unfallversicherungsprämie und zwar Fakul-
tätsprämie für Studierende der Medizin 1.25 M., für
sämtliche übrigen Studierenden 75 Pfg.; Zusatzprä-
mie für die den ganzen Tag arbeitenden Praktikan-
ten des chemischen Laboratoriums 4.50 M., für die
den halben Tag daselbst arbeitenden 2.25 M., für
die daselbst arbeitenden Mediziner bei ganztägiger
Arbeit 3 M., bei halbtägiger 1.50 M.:
8. Dieb stahl vers ich er ungsp rämie 20 Pfg.;
9. Beitrag für den Ausschuss der Studenten-
schaft 2 M. — zur Bestreitung der Kosten einer
würdigen Vertretung der Studentenschaft der Ru-
perto-Carola bei hiesigen und auswärtigen akademi-
schen Feiern usw.
Die unter 1 bis mit 5 bezeichneten Gebühren kön-
nen bedürftigen Studierenden auf Ansuchen durch den
Engeren Senat ermässigt oder nachgelassen werden.
Gesuche mit Vermögenszeugnis sind spätestens
am 12. Mai 1919 im Universitäts-Sekretariat abzugeben.
Heidelberg, den 26. April 1919.
Der Rektor:
Bartholomae.
Engerer Senat.
Fechtunterricht.
Auch für das Sommer-Semester 1919 wird die Univer-
sitäts-Fechthalle noch Lazarettzwecken dienen. Der Fecht-
unterricht findet daher bis auf weiteres statt im „Reichs-
apfel“ und im „Bremeneck“. Anmeldungen im „Reichs-
apfel“.
Heidelberg, den 2. Mai 1919.
Der Rektor:
Bartholomae.
Das Belegen der Turn- und Spielstunden betr.
Heidelberg, den 1. Mai 1919.
Wir machen die Studentenschaft darauf aufmerksam,
dass seit Jahren Turnlehrer angestellt sind, welche die
Uebungen aller derjenigen, welche turnen und Turnspiele
veranstalten wollen, leiten, damit sie Gelegenheit zu
regelrechtem Turnen und sachgemässer turnerischer
Durchbildung finden. Als Spielplatz dienen die Wiesen
am nördlichen Neckarufer unterhalb der Friedrichsbrücke.
Für das Turnen ist die Halle bei der Volksschule in
der Plöck gegenüber der Universitäts-Bibliothek von der
Universität gemietet. Sie enthält zwei übereinander
gelegene geräumige Säle, welche mit allen nötigen Ge-
räten ausgerüstet sind, und steht der Studentenschaft
täglich von 5—10 Uhr zur Verfügung.
Betreffs Festlegung des Stundenplanes fordern wir
die Korporationen auf, sich die gewünschten Stunden
Die Gesuche für das laufende Semester
sind nachmittags von 3—5 Uhr auf dem Uni-
versitätssekretariat
längstens bis zum 12. Mai 1919
offen zu übergeben.
Unvollständige oder verspätet vorgelegte Gesuche
werden unnachsichtlich zurückgewiesen.
Die zu belegenden Vorlesungen und Uebungen sind
auf besonderem Blatt beizufügen.
Der Rektor:
Bartholomae.
Rektorat.
Nach § 16 der akademischen Vorschriften sind die Stu-
dierenden verpflichtet, in der üniversitätsstadt zu wohnen, der
akademischen Behörde bei der Aufnahme ihre Wohnung
anzuzeigen und ihr über einen Wechsel derselben je-
weils binnen drei Tagen Mitteilung zu machen.
Das Wohnen ausserhalb der Universitätsstadt kann nur
ausnahmsweise vom Rektor erlaubt werden.
Die Unterlassung der Wohnungsanzeige kann disziplinär
geahndet werden. Ausserdem ist, wenn das Aufsuchen der
Wohnung durch einen Bediensteten der Hochschule notwendig
wird, an diesen eine Ganggebühr von 1 Mark zu entrichten.
Der Rektor:
Bartholomae.
Engerer Senat.
Honorarbefreiung betr.
Anspruch auf Erteilung eines Fleisszeugnisses haben nur
die Bewerber, die sich dem Dozenten, dessen Vorlesung sie
hören, beim Beginn des Semesters vorgestellt haben.
Heidelberg, den 26. April 1919.
Der Rektor:
Bartholomae.
Engerer Senat.
Auf Anordnung des Ministeriums des Kultus
und Unterrichts ist von den badischen Hochschulen
eine Semestral-Statistik der Studierenden
aufzustellen.
Zu diesem Zweck hat jeder Studierende in
jedem Semester eine
Zählkarte auszufüllen.
Die Studierenden werden deshalb ersucht,
die in der Universitätskanzlei (Universitäts-
hauptgebäude I. Obergeschoss) aufliegenden Zähl-
kartenformulare dort sorgfältig auszufüllen
und zu unterzeichnen.
Wir geben uns der Erwartung hin, dass die
Studierenden dieser Aufforderung bis längstens
1, Juni 1919
nachgekommen sein werden.
Säumige werden durch den Oberpedellen an die
Ausfüllung der Zählkarte mit Frist von drei
Tagen gemahnt.
Für die Mahnung ist an den Oberpedellen eine
Gebühr von 50 Pfg. zu entrichten.
Heidelberg, den 26. April 1919.
Der Rektor:
' Bartholomae.
Engerer Senat.
Die Gebühren betr.
Für jedes Semester sind an Gebühren zu entrichten:
1. Auditoriengeld 10 M. (von Ausländern 20 M.)
— zur Bestreitung der Kosten für allgemeine Uni-
versitätsbedürfnisse ;
2. Institutsgebühr von den Studierenden der Me-
dizin, Pharmazie und Naturwissenschaften 10 M.
(von Ausländern 40 M.) — für Instandhaltung und
Einrichtung akademischer Institute;
3. Seminargebühr von den Studierenden der theo-
logischen, der juristischen und der philosophischen
Fakultät 5 M. — als Beitrag zu dem Seminarien-
aufwand;
4. Bibliothekgebühr 3 M. (von Ausländern 6 M.)
— als Beitrag zur Bestreitung des Kostenaufwands
der Universitäts-Bibliothek;
5. Praktikantenbeiträge, und zwar: Chem. La-
boratorium ganztägig 40 M., halbtägig 24 M., son-
stige Praktika 6—12 M. (von AuslämTern 60 M.
bezw. 36 M. bezw. 9—18 M.) — als teilweise Ent-
schädigung für das in den betreffenden Instituten
zum Verbrauch kommende Material;
6. Beitrag zum akademischen Krankenver-
ein 3 M. (von Ausländern 5 M.). Dafür werden im
Falle einer Krankheit bedeutende Vergünstigungen
gewährt;
7. Unfallversicherungsprämie und zwar Fakul-
tätsprämie für Studierende der Medizin 1.25 M., für
sämtliche übrigen Studierenden 75 Pfg.; Zusatzprä-
mie für die den ganzen Tag arbeitenden Praktikan-
ten des chemischen Laboratoriums 4.50 M., für die
den halben Tag daselbst arbeitenden 2.25 M., für
die daselbst arbeitenden Mediziner bei ganztägiger
Arbeit 3 M., bei halbtägiger 1.50 M.:
8. Dieb stahl vers ich er ungsp rämie 20 Pfg.;
9. Beitrag für den Ausschuss der Studenten-
schaft 2 M. — zur Bestreitung der Kosten einer
würdigen Vertretung der Studentenschaft der Ru-
perto-Carola bei hiesigen und auswärtigen akademi-
schen Feiern usw.
Die unter 1 bis mit 5 bezeichneten Gebühren kön-
nen bedürftigen Studierenden auf Ansuchen durch den
Engeren Senat ermässigt oder nachgelassen werden.
Gesuche mit Vermögenszeugnis sind spätestens
am 12. Mai 1919 im Universitäts-Sekretariat abzugeben.
Heidelberg, den 26. April 1919.
Der Rektor:
Bartholomae.
Engerer Senat.
Fechtunterricht.
Auch für das Sommer-Semester 1919 wird die Univer-
sitäts-Fechthalle noch Lazarettzwecken dienen. Der Fecht-
unterricht findet daher bis auf weiteres statt im „Reichs-
apfel“ und im „Bremeneck“. Anmeldungen im „Reichs-
apfel“.
Heidelberg, den 2. Mai 1919.
Der Rektor:
Bartholomae.
Das Belegen der Turn- und Spielstunden betr.
Heidelberg, den 1. Mai 1919.
Wir machen die Studentenschaft darauf aufmerksam,
dass seit Jahren Turnlehrer angestellt sind, welche die
Uebungen aller derjenigen, welche turnen und Turnspiele
veranstalten wollen, leiten, damit sie Gelegenheit zu
regelrechtem Turnen und sachgemässer turnerischer
Durchbildung finden. Als Spielplatz dienen die Wiesen
am nördlichen Neckarufer unterhalb der Friedrichsbrücke.
Für das Turnen ist die Halle bei der Volksschule in
der Plöck gegenüber der Universitäts-Bibliothek von der
Universität gemietet. Sie enthält zwei übereinander
gelegene geräumige Säle, welche mit allen nötigen Ge-
räten ausgerüstet sind, und steht der Studentenschaft
täglich von 5—10 Uhr zur Verfügung.
Betreffs Festlegung des Stundenplanes fordern wir
die Korporationen auf, sich die gewünschten Stunden