AKADEMISCHE MITTEILUNGEN
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG
Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419
Sommer-Halbjahr 1919 Nr. 6 Mittwoch, 30. Juli 1919
Die Studierenden wollen zu ihrem eigenen Vorteil ihre Wohnung, sowie Jeden Wohnungs-
wechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die in den
nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.
Anzeigenpreis: die viergespaltene
Zeile 40 Pfg., 10 Zeilen für das
ganze Semester 30 Mk.
Erscheint während des Semesters,
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert
Kommilitonen! Kommilitoninnen!
Wir wollen versuchen, vom nächsten Semester an den
„Akademischen Mitteilungen“ eine neue Grundlage zu geben.
Sie sollen nicht nur zur Verbreitung der Verfügungen von
Senat und Rektorat dienen, sondern ein Organ der Studenten-
schaft selbst werden. Es hat sich dazu eine Pressekommission
aus dem Studentenausschuss gebildet, die über dessen Tätigkeit,
seine wichtigsten Beschlüsse und die allgemein interessierenden
Fragen der Hochschulreform, über Studentenheim, studentische
Küche, Wohnungsangelegenheiten, Kohlenverhältnisse u. a.
berichten wird. Wir möchten nicht nur ein regeres Inter-
esse an der Arbeit des Ausschusses erwecken, sondern, damit
er die wirkliche Vertretung der gesamten Studentenschaft
werde, ihr Gelegenheit zur tätigen Anteilnahme und Meinungs-
äusserung geben, sie bitten, sich als Mitglieder der Heidel-
berger Studentenschaft dazu auch verpflichtet zu fühlen.
Nur dann wird die Arbeit des Ausschusses wirklich fruchtbar-
sein, wenn er sich auf die Gesamtheit der Studierenden
stützen kann und allgemeinen Interesses sicher ist!
Die Pressekommission erbittet Beiträge und Anregungen
— deutlich, auf einseitig beschriebenen Blättern! — an stud.
jur. Hans Ingenohl, Grosse Mantelgasse 24. Er ist vorgesehen,
dass die „Mitteilungen“ zwei bis drei mal monatlich er-
scheinen. Sie sollen einstweilen noch wie bisher, kostenlos
zur Verfügung stehen, im Gegensatz zu den studentischen
Organen fast aller anderen Universitäten. Damit das mög-
Amtliche Bekanntmachungen.
Rektorat.
An der Universität Heidelberg findet ein Zwischen-
semester nicht statt. Das Wintersemester 1919/20 beginnt
am 22. September. Von diesem Tage an werden Anmeldungen
entgegengenommen. Die Vorlesungen beginnen am 1. Oktober
und endigen am 31. Januar 1920. Weihnachtsferien sind
vom 21. Dezember bis mit 4. Januar. Immatrikulationen
finden statt am 4. und am 11. Oktober 1919.
Zum Wintersemester 1919/20 werden äusser den bereits
zugelassenen Studierenden und Hörern deutsche (auch deutsch-
österreichische) Kriegsteilnehmer und Badener ohne weiteres
zugelassen. Kriegsteilnehmer ist jeder, der wenigstens ein
halbes Jahr Kriegsdienst geleistet hat. Kriegsdienst ist der
Dienst beim Heere, bei der Marine und bei den Schutztruppen
vom Tage der Mobilmachung bis zur Entlassung, ferner der
Dienst bei der freiwilligen Krankenpflege, sofern er auf Grund
lieh ist, muss jede Auflage durch den Ertrag der Anzeigen
gedeckt werden — je gelesener die Zeitung ist, desto reicher
werden sie eingehen. Auch hierbei können Sie mithelfen,
indem Sie die „Mitteilungen“ wirklich lesenswert machen
helfen und auch dadurch, dass Sie sich bei Einkäufen auf
die Anzeigen berufen.
Die Verbreitung der „Akademischen Mitteilungen“ soll
derart vor sich gehen, dass sie an einigen von der Studenten-
schaft viel aufgesuchten Stellen (Sekretariat, Lesehalle, Buch-
handlungen, sowie im Verlag des Blattes selbst) aufgelegt und
dort in Empfang genommen werden, wobei natürlich voraus-
gesetzt werden muss, dass kein Student mehr als ein Exemplar
der selben Nummer hamstert. Das Erscheinen einer neuen
Nummer wird jeweils am Schwarzen Brett bekannt gegeben
werden. Wer die Blätter regelmässig ins Haus geschickt
haben will, muss seine Anschrift unter Beifügung von 50 Pfg.
an die Universitätsdruckerei von J. Hörning, Hauptstrasse 55 a,
schicken.
So hoffen wir, allen Wünschen der Studentenschaft ge-
recht zu werden. An Ihnen ist es nun, zu helfen, dass die
„Akademischen Mitteilungen“ das werden, was sie an anderen
Universitäten schon sind, das von allen gelesene, gemeinsame
Organ der gesamten Studentenschaft.
Die Pressekommission des Studentenausschusses.
I. A. Hans Ingenohl, stud. iur.
einer auch für den Etappendienst übernommenen Verpflichtung
geleistet ist, und endlich der vaterländische Hilfsdienst, der
auf Grund einer Ueberweisung (§ 7 Abs. 3 d. R. G. v. 5. 12. 16)
abgeleistet ist. Weiblichen Studierenden, die wälirend des
Krieges in der Kriegskrankenpflege tätig waren oder in
Munitionsfabriken gearbeitet haben, kann diese Zeit dem
Kriegsdienst gleichgesetzt werden.
Andere Studierende und Hörer können nur, soweit der
Platz reicht, mit besonderer Ermächtigung des Ministeriums
zugelassen werden; sie haben ihre Gesuche um Zulassung
mit den nötigen Belegen im Monat August beim Universitäts-
Sekretariat einzureichen.
Diese Vorschrift soll die Möglichkeit schaffen, im Notfall
rechtzeitig einem Ueberandrang zu begegnen. Doch wird
von dieser Möglichkeit nur Gebrauch gemacht werden, sofern
in den einzelnen Fakultäten und Fakultätsgruppen, so z. B.
in den Kliniken und Laboratorien eine ernste Ueberfüllung
droht.
Reichsausländer — mit Ausnahme der Deutschöster-
reicher, die bezüglich der Aufnahme als Studierende und
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG
Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419
Sommer-Halbjahr 1919 Nr. 6 Mittwoch, 30. Juli 1919
Die Studierenden wollen zu ihrem eigenen Vorteil ihre Wohnung, sowie Jeden Wohnungs-
wechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die in den
nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.
Anzeigenpreis: die viergespaltene
Zeile 40 Pfg., 10 Zeilen für das
ganze Semester 30 Mk.
Erscheint während des Semesters,
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert
Kommilitonen! Kommilitoninnen!
Wir wollen versuchen, vom nächsten Semester an den
„Akademischen Mitteilungen“ eine neue Grundlage zu geben.
Sie sollen nicht nur zur Verbreitung der Verfügungen von
Senat und Rektorat dienen, sondern ein Organ der Studenten-
schaft selbst werden. Es hat sich dazu eine Pressekommission
aus dem Studentenausschuss gebildet, die über dessen Tätigkeit,
seine wichtigsten Beschlüsse und die allgemein interessierenden
Fragen der Hochschulreform, über Studentenheim, studentische
Küche, Wohnungsangelegenheiten, Kohlenverhältnisse u. a.
berichten wird. Wir möchten nicht nur ein regeres Inter-
esse an der Arbeit des Ausschusses erwecken, sondern, damit
er die wirkliche Vertretung der gesamten Studentenschaft
werde, ihr Gelegenheit zur tätigen Anteilnahme und Meinungs-
äusserung geben, sie bitten, sich als Mitglieder der Heidel-
berger Studentenschaft dazu auch verpflichtet zu fühlen.
Nur dann wird die Arbeit des Ausschusses wirklich fruchtbar-
sein, wenn er sich auf die Gesamtheit der Studierenden
stützen kann und allgemeinen Interesses sicher ist!
Die Pressekommission erbittet Beiträge und Anregungen
— deutlich, auf einseitig beschriebenen Blättern! — an stud.
jur. Hans Ingenohl, Grosse Mantelgasse 24. Er ist vorgesehen,
dass die „Mitteilungen“ zwei bis drei mal monatlich er-
scheinen. Sie sollen einstweilen noch wie bisher, kostenlos
zur Verfügung stehen, im Gegensatz zu den studentischen
Organen fast aller anderen Universitäten. Damit das mög-
Amtliche Bekanntmachungen.
Rektorat.
An der Universität Heidelberg findet ein Zwischen-
semester nicht statt. Das Wintersemester 1919/20 beginnt
am 22. September. Von diesem Tage an werden Anmeldungen
entgegengenommen. Die Vorlesungen beginnen am 1. Oktober
und endigen am 31. Januar 1920. Weihnachtsferien sind
vom 21. Dezember bis mit 4. Januar. Immatrikulationen
finden statt am 4. und am 11. Oktober 1919.
Zum Wintersemester 1919/20 werden äusser den bereits
zugelassenen Studierenden und Hörern deutsche (auch deutsch-
österreichische) Kriegsteilnehmer und Badener ohne weiteres
zugelassen. Kriegsteilnehmer ist jeder, der wenigstens ein
halbes Jahr Kriegsdienst geleistet hat. Kriegsdienst ist der
Dienst beim Heere, bei der Marine und bei den Schutztruppen
vom Tage der Mobilmachung bis zur Entlassung, ferner der
Dienst bei der freiwilligen Krankenpflege, sofern er auf Grund
lieh ist, muss jede Auflage durch den Ertrag der Anzeigen
gedeckt werden — je gelesener die Zeitung ist, desto reicher
werden sie eingehen. Auch hierbei können Sie mithelfen,
indem Sie die „Mitteilungen“ wirklich lesenswert machen
helfen und auch dadurch, dass Sie sich bei Einkäufen auf
die Anzeigen berufen.
Die Verbreitung der „Akademischen Mitteilungen“ soll
derart vor sich gehen, dass sie an einigen von der Studenten-
schaft viel aufgesuchten Stellen (Sekretariat, Lesehalle, Buch-
handlungen, sowie im Verlag des Blattes selbst) aufgelegt und
dort in Empfang genommen werden, wobei natürlich voraus-
gesetzt werden muss, dass kein Student mehr als ein Exemplar
der selben Nummer hamstert. Das Erscheinen einer neuen
Nummer wird jeweils am Schwarzen Brett bekannt gegeben
werden. Wer die Blätter regelmässig ins Haus geschickt
haben will, muss seine Anschrift unter Beifügung von 50 Pfg.
an die Universitätsdruckerei von J. Hörning, Hauptstrasse 55 a,
schicken.
So hoffen wir, allen Wünschen der Studentenschaft ge-
recht zu werden. An Ihnen ist es nun, zu helfen, dass die
„Akademischen Mitteilungen“ das werden, was sie an anderen
Universitäten schon sind, das von allen gelesene, gemeinsame
Organ der gesamten Studentenschaft.
Die Pressekommission des Studentenausschusses.
I. A. Hans Ingenohl, stud. iur.
einer auch für den Etappendienst übernommenen Verpflichtung
geleistet ist, und endlich der vaterländische Hilfsdienst, der
auf Grund einer Ueberweisung (§ 7 Abs. 3 d. R. G. v. 5. 12. 16)
abgeleistet ist. Weiblichen Studierenden, die wälirend des
Krieges in der Kriegskrankenpflege tätig waren oder in
Munitionsfabriken gearbeitet haben, kann diese Zeit dem
Kriegsdienst gleichgesetzt werden.
Andere Studierende und Hörer können nur, soweit der
Platz reicht, mit besonderer Ermächtigung des Ministeriums
zugelassen werden; sie haben ihre Gesuche um Zulassung
mit den nötigen Belegen im Monat August beim Universitäts-
Sekretariat einzureichen.
Diese Vorschrift soll die Möglichkeit schaffen, im Notfall
rechtzeitig einem Ueberandrang zu begegnen. Doch wird
von dieser Möglichkeit nur Gebrauch gemacht werden, sofern
in den einzelnen Fakultäten und Fakultätsgruppen, so z. B.
in den Kliniken und Laboratorien eine ernste Ueberfüllung
droht.
Reichsausländer — mit Ausnahme der Deutschöster-
reicher, die bezüglich der Aufnahme als Studierende und