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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1919 — Heidelberg, 1919

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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Sommer^Halbjahr 1919 Nr. 3 Samstag, 7. Juni 1919

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Anzeigenpreis: die viergespaltene
Zeile 40 Pfg., 10 Zeilen für das
ganze Semester 30 Mk.

Die Studierenden wollen zu ihrem eigenen Vorteil ihre Wohnung, sowie Jeden Wohnungs-
wechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die in den
nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Amtliche Bekanntmachungen.

Engerer Senat.
Der Aufforderung zur Ausfüllung der
statistischen Zählkarte
eine Anzahl Studierender bis heute nicht nach-
gekommen
Die Säumigen werden daher veranlasst, dies un-
gesäumt
n«ohz„h„!eäan"S,ens WS Z"m l5’ J“n‘ 1919
ford^°^e auch nach Ablauf dieser Frist der Auf-
den n*cht entsprochen sein, so würden die in
v 88 35 und 36 der akademischen Vorschriften
g-eg.feS uen Disziplinarstrafen wegen Ungehorsams
in pU4. . Anordnungen der akademischen Behörden
ln ^racht kommen müssen.
Heidelberg, den 1. Juni 1919.
Barthol omae
derz. Rektor.
Engerer Senat.
T Versicherung gegen Diebstahlschaden betr.
fälle (TT y?,rs^c^.erung gegen die Folgen körperlicher Un-
sempqt n i versicherung) ist mit Wirkung vom Sommer-
est.f 1914 ab eine solche gegen Diebstahlschaden
angereiht worden.
Düssln ^Versicherung ist mit der „Albingia“ Hamburg-
ahon ,?rter Versicherungsaktiengesellschaft in Hamburg
NapWC-i °ssen- umfasst alle Diebstähle, welche zum
Ben t ^er Sedierenden und Hörer, der Dozenten, der
Tn«i>ten Unci a^er im Dienste der Universität und ihrer
r und Anstalten tätigen Personen an Kleidern,
brauehsgegenständen (ausschliesslich Geld- und Wert-
uVr a Un<^ Fahrrädern in den Gebäuden, Höfen, Gärten
Tn^: der Universität, ihrer Verwaltungsräume, aller ihrer
"utute und Anstalten (Kliniken, Seminare, Sternwarte,
niv®r sitätsbibliofliek, akademische Lesehalle, Fechthalle
nnu h,ergl- sowie in den Räumen zur Erteilung des Reit-
ud Turnunterrichts) verübt werden.
Diebstähle auf den Spielplätzen sind von der Ver-
sicherung ausgeschlossen.
, Die Semesterprämie beträgt für den versicherten Stu-
fenden und Hörer 20 Pfennig; sie wird von der aka-
mischen Quästur eingezogen. Der Höchstbetrag der
rntschädigungssumme für den einzelnen Versicherten be-
tragt 125 Mk. im Semester.
In Bezug auf das Verhalten des Geschädigten wird
zur Beachtung bekanntgegeben:
1. Jeder Diebstahl ist unverzüglich, also
alsbald nach der Entdeckung dem Universi-
täts-Sekretariat zu melden, damit durch

die Kriminalpolizei die nötigen Schritte zur Fest-
stellung des Täters unternommen werden können.
Zuvor ist jedoch von dem Geschädigten durch
Umfrage beim Pförtner, Hausmeister usw. festzu-
stellen, ob nicht eine Verwechslung oder dergl.
vorliegt. Nur im Falle eines Diebstahls
(nicht auch bei sonstigem Verlust) tritt die Ent-
schädigungspflicht für die Versicherungsgesell-
schaft ein.
2. Von den vorhandenen Garderobeeinrichtungen ist
unbedingt Gebrauch zu machen. Es ist unzu-
lässig, Gegenstände auf Bänken, Tischen, Fenster-
gesimsen und dergl. liegen zu lassen. Fahrräder
sind anzuschliessen oder wenigstens durchSchlösser
fest zu stellen.
Heidelberg, den 26. April 1919.
Der Rektor:
Bartbolomae.
Engerer Senat.
Die Gebühren betr.
Für jedes Semester sind an Gebühren zu entrichten:
1. Auditoriengeld 10 M. (von Ausländern 20 M.)
— zur Bestreitung der Kosten für allgemeine Uni-
versitätsbedürfnisse ;
2. Institutsgebühr von den Studierenden der Me-
dizin, Pharmazie und Naturwissenschaften 10 M.
(von Ausländern 40 M.) — für Instandhaltung und
Einrichtung akademischer Institute;
3. S em in ar gebühr von den Studierenden der theo-
logischen, der juristischen und der philosophischen
Fakultät 5 M. — als Beitrag zu dem Seminarien-
aufwand;
4. Bibliothekgebühr 3 M. (von Ausländern 6 M.)
— als Beitrag zur Bestreitung des Kostenaufwands
der Universitäts-Bibliothek;
5. Praktikantenbeiträge, und zwar: Chem. La-
boratorium ganztägig 40 M., halbtägig 24 M., son-
stige Praktika 6—12 M. (von Ausländern 60 M.
bezw. 36 M. bezw. 9—18 M.) — als teilweise Ent-
schädigung für das in den betreffenden Instituten
zum Verbrauch kommende Material;
6. Beitrag zum akademischen Krankenver-
ein 3 M. (von Ausländern 5 M.). Dafür werden im
Falle einer Krankheit bedeutende Vergünstigungen
gewährt;
7. Unfallversicherungsprämie und zwar Fakul-
tätsprämie für Studierende der Medizin 1.25 M., für
sämtliche übrigen Studierenden 75 Pfg.; Zusatzprä-
mie für die den ganzen Tag arbeitenden Praktikan-
ten des chemischen Laboratoriums 4.50 M., für die
den halben Tag daselbst arbeitenden 2.25 M., für
die daselbst arbeitenden Mediziner bei ganztägiger
Arbeit 3 M., bei halbtägiger 1.50 M.:
 
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