Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1919 — Heidelberg, 1919

Zitierlink: 
https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/hd_akad_mit_sh1919/0005
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
AKADEMISCHE MITTEILUNGEN
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG

Sommer-Halbjahr 1919

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Anzeigenpreis: die viergespaltene
Zeile 40 Pfg., 10 Zeilen für das
ganze Semester 30 Mk.

Nr. 2

Mittwoch, 21. Mai 1919

Wechifi|StUÄfMdB!l wo1 on ihrem eigenen Vorteil ihre Wohnung, sowie Jeden Wohnunas-
55“81 ’ dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte rii« in Hon
Jchsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) aiizeVgen “ d

Amtliche Bekanntmachungen.

Rektorat.
Es ist wiederholt vorgekommen, dass ältere vor dem
Staatsexamen stehende Studierende sich zwar an der Hoch-
schule immatrikulieren lassen bezw. das akademische Bürger-
lecht beibehalten, sich aber nicht studienhalber
Orte der Hochschule aufhalten, sondern sich
111 ihre Heimat begeben, um sich dort auf das Staats-
examen vorzubereiten, gleichwohl aber die so verbrachten
«tudienserriester bei der Meldung zur Staatsprüfung als an der
Hochschule verbrachte Studiensemester zur Anrechnung bringen.
Eine derartige Hebung widerspricht durchaus den bestehenden
.^Stimmungen wie den akademischen Vorschriften und hafcauch
eine wesentliche Schädigung einer entsprechenden Ausbildung
zUr Folge.
Die Prüfungsbehörden sind zur strengsten Prüfung der
Nachweise über das Studium der Kandidaten veranlasst
and es wird die Zurückweisung von Kandidaten
lon, der Prüfung erfolgen, sobald sich hierbei ergibt,
ass die betr. Kandidaten nicht während der vorgeschriebenen
tudienzeit ihre Studien auch wirklich an der Hochschule
etrieben haben und an solcher anwesend waren.
Die Herren Studierenden werden darauf aufmerksam
gemacht mit dem Bemerken, dass wir gegen Zuwiderhandelnde
^egen Ungehorsams gegen die Anordnungen der akademischen
ehörden disziplinarisch einschreiten werden.
Der Hektor:
Bartholomae.

1.
2.
3.
4.
5.

Engerer Senat.
Die Gebühren betr.
Eür jedes Semester sind an Gebühren zu entrichten:
Auditoriengeld 10 M. (von Ausländern 20 M.)
■ zur Bestreitung der Kosten für allgemeine üni-
versitätsbedürfnisse;
l?stitutsgebühr von den Studierenden der Me-
dizin, Pharmazie und Naturwissenschaften 10 M.
(von Ausländern 40 M.) — für Instandhaltung und
Einrichtung akademischer Institute;
Seminar gebühr von den Studierenden der theo-
logischen, der juristischen und der philosophischen
Fakultät 5 M. — als Beitrag zu dem Seminarien-
aufwand;
Bibliothekgebühr 3 M. (von Ausländern 6 M.)
als Beitrag zur Bestreitung des Kostenaufwands
der Universitäts-Bibliothek;
Prakti kan tenb eiträge,, und zwar: Chem. La-
boratorium ganztägig 40 M., halbtägig 24 M., son-
stige Praktika 6—12 M. (von Ausländern 60 M.
bezw. 36 M. bezw. 9—18 M.) — als teilweise Ent-
schädigung für das in den betreffenden Instituten
zum Verbrauch kommende Material;

6. Beitrag zum akademischen Krankenver-
ein 3 M. (von Ausländern 5 M.). Dafür werden im
Falle einer Krankheit bedeutende Vergünstigungen
gewährt;
7. Unfall Versicherungsprämie und zwar Fakul-
tätsprämie für Studierende der Medizin 1.25 M., für
sämtliche übrigen Studierenden 75 Pfg.; Zusatzprä-
mie für die den ganzen Tag arbeitenden Praktikan-
ten des chemischen Laboratoriums 4.50 M., für die
den halben Tag daselbst arbeitenden 2.25 M., für
die daselbst arbeitenden Mediziner bei ganztägiger
Arbeit 3 M., bei halbtägiger 1.50 M.:
8. Dieb stahl v ers iche rung sp rämi e 20 Pfg.;
9. Beitrag für den Ausschuss der Studenten-
schaft 2 M. — 'zur Bestreitung der Kosten einer-
würdigen Vertretung der Studentenschaft der Ru-
perto-Carol.a bei hiesigen und auswärtigen akademi-
schen Feiern usw.
Die unter 1 bis mit 5 bezeichneten Gebühren kön-
nen bedürftigen Studierenden auf Ansuchen durch den
Engeren Senat ermässigt oder nachgelassen werden.
Gesuche mit Vermögenszeugnis sind spätestens
am 12. Mai 1919 im Universitäts-Sekretariat abzugeben.
Heidelberg, den 26. April 1919.
sa Der Hektor:
Bartholomae.
Rektorat.
Die Zahlung der Gebühren betr.
Alle Gebühren sind ohne besondere Anweisung auf der
Universitätskasse — Hauptstrasse 52 — zu entrichten.
Die Quittung der Kasse ist also jeweils gleich bei Be-
stellung der Zeugnisse auf der Universitäts-Kanzlei vorzu-
legen.
Es sind zu zahlen:
für das Abgangszeugnis (Exmatrikel) . 10 M.
für jedes Sitten- (Führungs-) Zeugnis . — 20 Pf.
für jedes Präsenzzeugnis.— 50 Pf.
für jede Beglaubigung .— 50 Pf.
Der Rektor:
Bartholomae.

Rektorat.
Es wird hierdurch bekannt gemacht, dass von Studie-
renden und Privaten keine rleiAnsch läge am Schwar-
zen Brett ohne vorherige Genehmigung durch
den Rektor angeheftet werden dürfen. Solche
Anschläge sind zur Einholung der Genehmigung des Rek-
tors auf dem Sekretariat abzugeben; die Anheftung be-
sorgt der Hausmeister.
Nicht genehmigte Anschläge werden sofort entfernt.
Detr Rektor:
Bartholomae.
 
Annotationen