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Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1919 — Heidelberg, 1919

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Heidelbebgeb Akademische Mitteilungen

höchst erfreulichen Ergebnissen geglückt ist, ihre Tätigkeit
auf das Land zu übertragen. Da dafür aber sehr erhebliche
Mittel und hauptamtlich angestellte Lehrer notwendig
wären, so dürfte es, zumal unter den heutigen Verhältnissen,
wohl richtiger sein, bescheiden anzufangen und erst allmählich
zu grösseren Aufgaben überzugehen. Sehr wünschenswert,
ja für einen erheblicheren Erfolg geradezu die Voraussetzung
wäre es allerdings, dass ein grösseres geeignetes Gebäude für
die Zwecke der Volkshochschule erworben würde. Denn so
dankenswert es ist, dass unsere Universität Lehrer, Hörsäle
und Lehrmittel in entgegenkommendster Weise zur Ver-
fügung stellt, für einen dauernden umfangreichen Lehrbetrieb
der Volkshochschule wird es eben doch notwendig werden,
eigene Hörsäle, Uebungsräume, Sammlungen, Büchereien
u. s. w. zu begründen. Da nun aber die Universität selbst
viel zu wenig Räume für ihre Hauptzwecke hat, so wird es
sich nicht umgehen lassen, für die Volkshochschulkurse be-
sondere neue Räume zu gewinnen. Vorläufig gehen wir
aber auch so an das Werk, bereit, unsere Kräfte der grossen
und schwierigen Aufgabe zu widmen, dankbar für jede Hilfe
und Unterstützung, die uns von wohlwollenden Personen und
Körperschaften entgegengebracht werden wird.
Heidelberger Universitätsausschuss
für Volkshochschulkurse.
Geschäftsstelle: Geologisches Institut der Universität
Heidelberg, Hauptstr. 52.

Amtliche Bekanntmachungen.

Engerer Senat.
Die Gebühren betr.
Für jedes Semester sind an Gebühren zu entrichten:
1. Auditoriengeld 10 M. (von Ausländern 20 M.)
— zur Bestreitung der Kosten für allgemeine Uni-
versitätsbedürfnisse ;
2. Institutsgebühr von den Studierenden der Me-
dizin, Pharmazie und Naturwissenschaften 10 M.
(von Ausländern 40 M.) — für Instandhaltung und
Einrichtung akademischer Institute;
3. Seminargebühr von den Studierenden der theo-
logischen, der juristischen und der philosophischen
Fakultät 5 M. — als Beitrag zu dem Seminarien-
äufwand;
4. Bibliothekgebühr 3 M. (von Ausländern 6 M.)
— als Beitrag zur Bestreitung des Kostenaufwands
der Universitäts-Bibliothek;
5. Praktikantenbeiträge, und zwar: Chem. La-
boratorium ganztägig 40 M., halbtägig 24 M., son-
stige Praktika 6—12 M. (von Ausländern 60 M.
bezw. 36 M. bezw. 9—18 M.) — als teilweise Ent-
schädigung für das in den betreffenden Instituten
zum Verbrauch kommende Material;
6. Beitrag zum akademischen Krankenver-
ein 3 M. (von Ausländern 5 M.). Dafür werden im
Falle einer Krankheit bedeutende Vergünstigungen
gewährt;
7. Unfallversicherungsprämie und zwar Fakul-
tätsprämie für Studierende der Medizin 1.25 M., für
sämtliche übrigen Studierenden 75 Pfg.; Zusatzprä-
mie für die den ganzen Tag arbeitenden Praktikan-
ten des chemischen Laboratoriums 4.50 M., für die
den halben Tag daselbst arbeitenden ^2.25 M., für
die daselbst arbeitenden Mediziner bei ganztägiger
Arbeit 3 M., bei halbtägiger 1.50 M.:
8. Diebstahlversicherungsprämie 20 Pfg.;
9. Beitrag für den Ausschuss der Studenten-
schaft2M. — zur Bestreitung der Kosten einer

würdigen Vertretung der Studentenschaft der Ru-
perto-Carola bei hiesigen und auswärtigen akademi-
schen Feiern usw.
Die unter 1 bis mit 5 bezeichneten Gebühren kön-
nen bedürftigen Studierenden auf Ansuchen durch den
Engeren Senat ermässigt oder nachgelassen werden.
Gesuche mit Vermögenszeugnis sind spätestens
am 12. Mai 1919 im Universitäts-Sekretariat abzugeben.
Heidelberg, den 26. April 1919.
Der Rektor:
Bartholomae.

Engerer Senat.
Honorarbefreiung betr.
Anspruch auf Erteilung eines Fleisszeugnisses haben nur
die Bewerber, die sich dem Dozenten, dessen Vorlesung sie
hören, beim Beginn des Semesters vorgestellt haben.
Heidelberg, den 26. April 1919.
Der Rektor:
Bartholomae.

Rektorat.
Die Zahlung der Gebühren betr.
Alle Gebühren sind ohne besondere Anweisung auf der
Universitätskasse — Hauptstrasse 52 — zu entrichten.
Die Quittung der Kasse ist also jeweils gleich bei Be-
stellung der Zeugnisse auf der Universitäts-Kanzlei vorzu-
legen.
Es sind zu zahlen:
für das Abgangszeugnis (Exmatrikel) . 10 M.
für jedes Sitten- (Führungs-) Zeugnis . — 20 Pf.
für jedes Präsenzzeugnis.— 50 Pf.
für jede Beglaubigung.— 50 Pf.
Der Rektor:
Bartholomae.

Rektorat.
Es' ist wiederholt vorgekommen, dass ältere vor dem
Staatsexamen stehende Studierende sich zwar an der Hoch-
schule immatrikulieren lassen bezw. das akademische Bürger-
recht beibehalten, sich aber nicht studienhalber
am Orte der Hochschule aufhalten, sondern sich
in ihre Heimat begeben, um sich dort auf das Staats-
examen vorzubereiten, gleichwohl aber die so verbrachten
Studiensemester bei der Meldung zur Staatsprüfung als an der
Hochschule verbrachte Studiensemester zur Anrechnung bringen.
Eine derartige Uebung widerspricht durchaus den bestehenden
Bestimmungen wie den akademischen Vorschriften und hat auch
eine wesentliche Schädigung einer entsprechenden Ausbildung
zur Folge.
Die Prüfungsbehörden sind zur strengsten Prüfung der
Nachweise über das Studium der Kandidaten veranlasst
und es wird die Zurückweisung von Kandidaten
von der Prüfung erfolgen, sobald sich hierbei ergibt,
dass die betr. Kandidaten nicht während der vorgeschriebenen
Studienzeit ihre Studien auch wirklich an der Hochschule
betrieben haben und an solcher anwesend waren.
Die Herren Studierenden werden darauf aufmerksam
gemacht mit dem Bemerken, dass wir gegen Zuwiderhandelnde
wegen Ungehorsams gegen die Anordnungen der akademischen
Behörden disziplinarisch einschreiten werden.
Der Rektor:
Bartholomae.
 
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