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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1919/20 — Heidelberg, 1919-1920

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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Winter-Halbjahr 1919/20 Nr. 1 Mittwoch, 1. Oktober 1919
Die Studierenden wollen zu ihrem eigenen Vorteil ihre Wohnung, sowie jeden Wohnungs-
wechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die in den
nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Anzeigenpreis: die viergespaltene
Zeile 50 Pfg., 10 Zeilen für das
ganze Semester 50 Mk.

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Kommilitonen.! Kommilitoninnen!
(Wiederholt aus der letzten Nummer des Sommersemesters.)

Wir wollen versuchen, vom nächsten Semester an den
„Akademischen Mitteilungen“ eine neue Grundlage zu geben.
Sie sollen nicht nur zur Verbreitung der Verfügungen von
Senat und Rektorat dienen, sondern ein Organ der Studenten-
schaft selbst werden. Es hat sich dazu eine Pressekommission
aus dem Studentenausschuss gebildet, die über dessen Tätigkeit,
seine wichtigsten Beschlüsse und die allgemein interessierenden
Fragen der Hochschulreform, über Studentenheim, studentische
Küche, Wohnungsangelegenheiten, Kohlenverhältnisse u. a.
berichten wird. Wir möchten nicht nur ein regeres Inter-
esse an der Arbeit des Ausschusses erwecken, sondern, damit
er die wirkliche Vertretung der gesamten Studentenschaft
werde, ihr Gelegenheit zur tätigen Anteilnahme und Meinungs-
äusserung geben, sie bitten, sich als Mitglieder der Heidel-
berger Studentenschaft dazu auch verpflichtet zu fühlen.
Nur dann wird die Arbeit des Ausschusses wirklich fruchtbar
sein, wenn er sich auf die Gesamtheit der Studierenden
stützen kann und allgemeinen Interesses sicher ist!
Die Pressekommission erbittet Beiträge und Anregungen
— deutlich, auf einseitig beschriebenen Blättern ! — an stud.
jur. Hans Ingenohl, Grosse Mantelgasse 24. Er ist vorgesehen,
dass die „Mitteilungen“ zwei bis drei mal monatlich er-
scheinen. Sie sollen einstweilen noch wie bisher, kostenlos
zur Verfügung stehen, im Gegensatz zu den studentischen
Organen fast aller anderen Universitäten. Damit das mög-

lich ist, muss jede Auflage durch den Ertrag der Anzeigen
gedeckt werden — je gelesener die Zeitung ist, desto reicher
werden sie eingehen. Auch hierbei können Sie mithelfen,
indem Sie die „Mitteilungen“ wirklich lesenswert machen
helfen und auch dadurch, dass Sie sich bei Einkäufen auf
die Anzeigen berufen.
Die Verbreitung der „Akademischen Mitteilungen“ soll
derart vor sich gehen, dass sie an einigen von der Studenten-
schaft viel aufgesuchten Stellen (Sekretariat, Lesehalle, Buch-
handlungen, sowie im Verlag des Blattes selbst) aufgelegt und
dort in Empfang genommen werden, wobei natürlich voraus-
gesetzt werden muss, dass kein Student mehr als ein Exemplar
der selben Nummer hamstert. Das Erscheinen einer neuen
Nummer wird jeweils am Schwarzen Brett bekannt gegeben
werden. Wer die Blätter regelmässig ins Haus geschickt
haben will, muss seine Anschrift unter Beifügung von 50 Pfg.
an die Universitätsdruckerei von J. Hörning, Hauptstrasse 55 a,
schicken.
So hoffen wir, allen Wünschen der Studentenschaft ge-
recht zu werden. An Ihnen ist es nun, zu helfen, dass die
„Akademischen Mitteilungen“ das werden, was sie an anderen
Universitäten schon sind, das von allen gelesene, gemeinsame
Organ der gesamten Studentenschaft.
Die Pressekommission des Studentenausschusses.
I. A. Hans Ingenohl, stud. iur.

Amtliche Bekanntmachungen.

Engerer Senat.
Die Befreiung von Zahlung der Unterrichts-
honorare betr.
Unbemittelte Inländer (Reichsangehörige), die sich
durch besondere Fähigkeiten, Fleiss und ein sittliches Be-
tragen auszeichnen, können von der Bezahlung der Unter-
richtshonorare ganz oder zur Hälfte befreit werden.
Die Befreiungsgesuche sind beim Engeren Senat
einzureichen.
Wer im ersten Studiensemester um Befreiung nach-
sucht, hat der Eingabe beizufügen:
1. das Schulzeugnis, aufgrund dessen die Immatri-
kulation erfolgt ist,
2. ein Vermögenszeugnis des Gemeinderats des Hei-
matsorts des Bittstellers.
Wer erst in einem späteren Semester um Honorar-

befreiung bittet, hat dem Gesuche ausserdem Fleiss- und
Sittenzeugnisse anzuschliessen.
Die Fortdauer der auf einer der beiden Landesuni-
versitäten gewährten Befreiung ist bedingt durch Fleiss-
zeugnisse (zu erheben am Schlüsse des vorhergehenden
Semesters von den Universitätslehrern), ein Sittenzeug-
nis, das bisherige Befreiungsdekret und das Vermögens-
zeugnis mit der Beurkundung, dass eine Verbesserung in
den Vermögensverhältnissen nicht eingetreten ist.
Studierende, welche wegen unzureichender Zeugnisse
früher abgewiesen worden sind, haben in den etwa wieder-
holten Gesuchen die frühere Abweisung zu erwähnen.
Die zu belegenden Vorlesungen und Hebungen (mit
Namen der Dozenten) sind auf besonderem Blatt zu ver-
zeichnen.
Ausländer können ausnahmsweise unter den
obigen Bedingungen ganz oder zur Hälfte befreit werden.
Deutsch-Schweizer, welche Theologie studieren, werden
wie Inländer behandelt.
 
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