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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1919/20 — Heidelberg, 1919-1920

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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Winter-Halbjahr 1919/20 Nr. 2 Mittwoch, 15. Oktober 1919

Die „Akademischen Mitteilungen“ können jeweils nach Erscheinen in den Buchhandlungen,
im Universitäts-Sekretariat, in der Akad. Lesehalle sowie beim Verlag, Hauptstr. 55 a, unentgeltlich
in Empfang genommen werden; gegen eine Gebühr von 50 Pfg. fürs Semester erfolgt Zusendung
durch die Post. Der Verlag.

Anzeigenpreis: die viergespaltene
Zeile 50 Pfg., 10 Zeilen für das
ganze Semester 50 Mk.

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Amtliche Bekanntmachungen.
Rektorat.
Die Zahlung der Gebühren betr.
Alle Gebühren sind ohne besondere Anweisung auf der
Universitätskasse — Hauptstrasse 52 — zu entrichten.
Die Quittung der Kasse ist also jeweils gleich bei Be-
stellung der Zeugnisse auf der Universitäts-Kanzlei vorzu-
legen.
Es sind zu zahlen:
für das Abgangszeugnis (Exmatrikel) . 10 M.
für jedes Sitten- (Führungs-) Zeugnis . — 20 Pf.
für jedes Präsenzzeugnis ..... — 50 Pf.
für jede Beglaubigung.— 50 Pf.
Der Rektor:
Kossel.

Engerer Senat.
Die Verleihung des Ksrolinenstipen-
diums betr.
Aus der Karolinen-Stiftung in Heidelberg ist
für die nächsten drei Jahre je ein Stipendium von
7 00 Mk. an einen Studierenden katholischer und prote-
stantischer Konfession zu vergeben. Dürftige Doppel-
waisen, in zweiter Linie vaterlose, einfache Waisen, und
im Falle sich keine solche melden sollten, der wissen-
schaftlich Befähigteste erhalten den Vorzug. Studierende
der Theologie sind ausgeschlossen. Der mit dem Stipen-
dium Bedachte muss mindestens 2 Semester in Heidel-

berg studieren, kann jedoch während der übrigen 4 Se-
mester, wo es ihm beliebt, seinem Studium obliegen.
Bewerbungen sind unter Anschluss von Geburts-,
Vermögens-, Studien- und Sittenzeugnissen bis zum
2. Dezember If. Js. bei dem Universitäts-Sekretariat
einzureichen.
Heidelberg, den 9. Oktober 1919.
Der Rektor:
Kossel.

Sprechstunden
des Rektors: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 11—12 Uhr.
des Dekans der:
Theologischen Fakultät: Dienstag und Freitag von
10—11 Uhr im Direktionszimmer des Wissenschaftlich-
theologischen Seminars (Neues Kollegien!)aus, Eingang
Augustinergasse).
Juristischen Fakultät: Dienstag bis Freitag um
11 Uhr im Sprechzimmer des Universitätshauptgebäudes.
Medizinischen Fakultät: Mittwoch und Freitag 9 Uhr
vorm. in der Frauenklinik, Direktionszimmer (Vosstr. 9).
Philosophischen Fakultät: Dienstag und Freitag
von 9—10 Uhr im Fakultätszimmer (Seminarienhaus,
Augustinergasse 15).
Naturwissenschaftlich - mathematischen Fa-
kultät: Montag und Donnerstag von 12—1 Uhr im
Direktionszimmer des Mathematischen Instituts (Haupt-
strasse 47/51).

Wirtschaftliche Fragen.
Das studentische Leben dreht sich in wirtschaftlicher Beziehung
augenblicklich um drei Punkte: Wohnung, Heizung und Ernährung.
So brennend wie im vergangenen Semester scheint die
Wohnungsnot nicht mehr zu sein, da aus den Kreisen der
Kommilitonen augenblicklich viel weniger Klagen an den All-
gemeinen Studentenausschuss gelangen. Die Bemühungen des
städtischen Wohnungsamtes zusammen mit dem Studenten-
ausschuss scheinen dem ärgsten Notstand gesteuert zu haben.
Doch sind die Zustände trotz allem weit davon entfernt, ideal
genannt werden zu können. Eine Besserung kann aber nur
eintreten, wenn die Studentenschaft die Bemühungen des Aus-
schusses unterstützt. Klagen über Wohnungswucher oder An-
gaben, wo noch vermietbare Zimmer vermutet werden, müssen
ihm umgehend zugeleitet werden. Es darf auch nicht — wie
leider schon geschehen — vorkommen, dass versucht wird,
durch Anbieten hoher Mieten, den Vermieter zur Kündigung
gegenüber dem bisherigen Mieter zu veranlassen! Für eine
solche Handlungsweise fehlt mir der parlamentarische Aus-
druck. Derartige Fälle können aber nur dann verfolgt und ge-
ahndet werden, wenn sie zur Kenntnis des Ausschusses ge-
langen. — Um eine genaue Uebersicht über empfehlenswerte,
vermietbare Zimmer zu erhalten, wird der Ausschuss im Laufe
des Semesters jedem Studierenden einen Fragebogen zugehen

lassen, dessen genaue Ausfüllung im Interesse der Allgemein-
heit jedem Pflicht sein sollte.
Eng verquickt mit der Wohnungsfrage ist die Behebung
des Brennstoffmangels. Wohl wissen wir, dass allgemeiner
Kohlenmangel zur grössten Sparsamkeit zwingt. Wir verlangen
aber, dass der vorhandene Brennstoff nach sozialen Gesichts-
punkten verteilt wird. Es ist jedoch nicht sozial, sondern büro-
kratisch-schematisch, wenn bei der Verteilung nur die Woh-
nungsgrösse, nicht die Zahl ihrer Bewohner berücksichtigt wird,
wie das hier in Heidelberg geschieht. Eine kleine Familie, mit
3-Zimmer-Wohnung z. B., kann vielleicht den Winter über
durchhalten, wenn sie sich auf Heizung eines Zimmers beschränkt.
Das ist aber vollkommen ausgeschlossen, wenn sie noch ein
Zimmer vermietet. Rechtlich hat der Mieter Anspruch auf einen
entsprechenden Teil des Brennstoffes. Aber selbst, wenn damit
der Student sein Zimmer nur abends heizt, kommt er nicht weit.
Und wann soll er denn arbeiten, wenn er den Tag über durch
Vorlesungen, Seminar oder Klinik in Anspruch genommen wird,
wenn nicht abends? Wir verlangen darum, daß auf die Eigen-
art Heidelbergs als Universitätsstadt mehr Rücksicht genommen
wird als bisher. Die Stadt muß uns Zusatzkohlen oder wenig-
stens Zusatzholz auf Marken zu dem üblichen Preise liefern.
Denn welcher Student ist in der Lage 9—n Mk. für den Zent-
ner markenfreies Holz zu bezahlen? Ohne diese Maßregel wird
eine wichtige Bevölkerungsschicht, die fast 5 Jahre die Hauptlast
 
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