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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1919/20 — Heidelberg, 1919-1920

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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RÜPRECHT-KARLS-UN1VERSITÄT ZD HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Winter-Halbjahr 1919/20 Nr. 3 Samstag, 1. November 1919

Die „Akademischen Mitteilungen“ können jeweils nach Erscheinen in den Buchhandlungen,
im Universitäts-Sekretariat, in der Akad. Lesehalle sowie beim Verlag, Hauptstr. 55 a, unentgeltlich
in Empfang genommen werden; gegen eine Gebühr von 50 Pfg. fürs Semester erfolgt Zusendung
durch die Post. Der Verlag.

Anzeigenpreis: die viergespaltene
Zeile 50 Pfg., 10 Zeilen für das
ganze Semester 50 Mk.

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Amtliche Bekanntmachungen.

Rektorat.
Nach § 16 der akademischen Vorschriften sind die Stu-
dierenden verpflichtet, in der Universitätsstadt zu wohnen, der
akademischen Behörde bei der Aufnahme ihre Wohnung
anzuzeigen und ihr über einen Wechsel derselben je-
weils binnen drei Tagen Mitteilung zu machen.
Das Wohnen ausserhalb der Universitätsstadt kann nur
ausnahmsweise vom Rektor erteilt werden.
Die Unterlassung der Wohnungsanzeige kann disziplinär
geahndet werden. Ausserdem ist, wenn das Aufsuchen der
Wohnung durch einen Bediensteten der Hochschule notwendig
wird, an diesen eine Ganggebühr von 1 Mark zu entrichten.
Der Rektor:
Kessel.

Engerer Senat.
Die Verleihung des Karolinenstipen-
diums betr.
Aus der Karolinen-Stiftung in Heidelberg ist
für die nächsten drei Jahre je ein Stipendium von
7 00 Mk. an einen Studierenden katholischer und prote-
stantischer Konfession zu vergeben. Dürftige Doppel-
waisen, in zweiter Linie vaterlose, einfache Waisen, und
im Falle sich keine solche melden sollten, der wissen-
schaftlich Befähigteste erhalten den Vorzug. Studierende
der Theologie sind ausgeschlossen. Der mit dem Stipen-
dium Bedachte muss mindestens 2 Semester in Heidel-
berg studieren, kann jedoch während der übrigen 4 Se-
mester, wo es ihm beliebt, seinem Studium obliegen.
Bewerbungen sind unter Anschluss von Geburts-,
Vermögens-, Studien- und Sittenzeugnissen bis zum
2. Dezember If. Js. bei dem Universitäts-Sekretariat
einzureichen.
Heidelberg, den 9. Oktober 1919.
Der Rektor:
Kossel.

Engerer Senat.
Aus dem Erträgnis der Eleon ore Wallot-Stiftung
sind für das Studienjahr 1919/20 zwei bis vier Stipendien
im Mindestbetrag von je 500 Mark jährlich zu vergeben.
Genussberechtigt sind unbemittelte, geistig be-
gabte, deutsche Frauen oder Jungfrauen, gleichviel
welchen Glaubens sie sein mögen, die an der Universität
Heidelberg alsordentlicheStudierende immatriku-
liert sind, mit Ausnahme derjenigen, die Theologie studieren.
Bewerbungen sind unter Anschluss von Geburts-, Ver-
mögens-, Studien- und Sittenzeugnissen bis zum 1. Dezem-

ber If. Js. beim Universitäts-Sekretariat einzu-
reichen.
Heidelberg, den 22. September 1919.
Der Rektor:
Bartholomae.
Erast’sche Stipendienkommission.
Aus der Thomas Erast’schen Stiftung sind für das
laufende Studienjahr zwei Stipendien an hier immatrikulierte
Studierende evangelischer Konfession zu vergeben.
Studierende der Medizin sind unter gleich Würdigen vorzu-
ziehen, sonst entscheidet bei gleicher Qualifikation die grössere
Bedürftigkeit. Verwandte des Stifters oder seiner Ehefrau
erhalten bei Würdigkeit den Vorzug.
Bewerbungen, denen
1. Vermögenszeugnis,
2. Lebenslauf,
3. Reifezeugnis, und, wenn schon Universitäten besucht
worden sind,
4. Zeugnisse über fleissigen Besuch der Vorlesungen und
über kurze mündliche Prüfungen der betr. Lehrer
über besuchte Vorlesungen, sowie
5. Sittenzeugnis
beizufügen sind, müssen vormittags von 9—12 Uhr auf dem
Universitäts-Sekretariat, spätestens bis zum 18. Dezember
1. Js. offen übergeben werden. Die näheren Bestimmungen
über Verleihung des Stipendiums sind auf dem Sekretariat
zu erhalten.
Heidelberg, den 22. September 1919.
Der Vorsitzende.
Fr. Neumann.
Rektorat.
Es wird hierdurch bekannt gemacht, dass von Stu-
dierenden und Privaten keinerlei Anschläge am
Sch Warzen Brett ohne vorherige Genehmigung
durch den Rektor angeheftet werden dürfen.
Solche Anschläge sind zur Einholung der Genehmigung
des Rektors auf dem Sekretariat abzugeben; die An-
heftung besorgt der Hausmeister.
Nicht genehmigte Anschläge werden sofort entfernt.
Der Rektor:
_ Kossel.
Engerer Senat.
Die Diebstahlversicherung betr.
Wir bringen zur Kenntnis, dass der Vertrag über die
Diebstahlversicherung auf Schluss des Sommersemesters ge-
kündigt worden ist. Unsere Bemühungen, einen neuen Ver-
trag abzuschliessen, waren bis jetzt ohne Erfolg.
Wir machen die Studierenden ausdrücklich darauf auf-
merksam, dass die Universität für keinerlei Schäden, die den
 
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