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Münstereifel, Euskirchen, Nideck,
Hiembach und Maiore, das merck.
Wird francosisch also genant,
In Guliger Land wol bekant.
Und so geht es fort durch ein halbes hundert Verse, bis das Machwerk
mit der Feststellung schließt:
87 ambter hat
Der furst zu Gulig in der that.
(vgl. Loewe, Zeitschr. des Aachener Geschichtsvereins 23 [1901] S. 408 ff.)
Die Lust zu reimen spiegelt sich in der Literatur jener Zeit. Köstlich
ist das Geschichtchen im Lalebuch (S. 86): Der Kaiser hafte den Lale-
burgern durch seine Boten sagen lassen „wanne sie jme könfen auff seine
ersten Wort, so er zu jnen Speechen wurde, rheymenweis antworten, und
jme halb geritten und halb gegangen entgegen kämen, so wollte er jnen
jr altes herkommen bestefigen, und noch vil mehr freyheiten darzu ge-
ben“. Nun berieten sie folgendes: Der Schultheiß sollte den Kaiser zu-
erst anreden mit den Worten „Nund, seyf uns willkommen“; darauf
müßte der Kaiser notwendigerweise sagen „Und du mir auch“. Darauf
sollte der Schultheiß antworten: „Der witzigst unter uns ist ein Gauch“.
„Das wurde sich wol rheymen in figura, forma und maferia.“ Der Schult-
heiß war aber dann gerade in einer verfänglichen Lage, fand den Reim
nicht und so trat ein anderer vor und sprach: „Der Schultheiß ist ein
rechter Narr“ und die Laleburger hatten die günstige Gelegenheit ver-
scherzt.
Reime zur Begrüßung sind ja keineswegs etwas Ausgefallenes;
man denke an den Erkennungsgruß der Feme:
Gott grüße Euch, lieber Mann!
Was fanget Ihr hier an?
und seine Beantwortung:
Alles Glück kehre ein
Wo die frommen Schöffen sein.
Hier helfen Vers und Reim die geheime Formel besser zu behalfen. Das
spielt gewiß auch mit bei manchem Handwerkergruß.
IV. INSCHRIFTEN
Man bekommt eine bunte Gesellschaft zusammen, wenn man die ge-
reimten Inschriften rechtlichen Inhalts sammelt. Da sind zuerst zu
nennen die Inschriften auf öffentlichen Gebäuden und Denkmälern
(Beispiele 58—64). Vgl. dazu G. v. Below, Städtewesen und Bürgertum
1898, 47 f. 52.
 
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