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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Editor]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog der hervorragenden und reichhaltigen Miniaturen-Sammlung des Herrn Albert Jaffé in Hamburg: Miniaturen des XV. - XIX. Jahrh., zumeist auf Pergament, Elfenbein und Kupfer ; Sammlung von Dosen, Emaille-Miniaturen, Medaillen und Plaketten ; Arbeiten in Wachs, Elfenbein, Stein etc. ; Versteigerung zu Köln a. Rh., den 27. - 30. März 1905 — Köln, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.16917#0014
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Bedingungen.

ie Miniaturen-Sammlung ist im Geschäftshause der Firma J. M. Heberle

(H. Lempertz' Söhne), Breite Straße 125—127, zur Besichtigung ausgestellt:

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der
Sammlungen und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird
bei der Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände die größtmögliche Vorsicht
empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl.
beschädigt werde. Jeder hat den auf diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Außer dem Steigpreise hat
der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Prozent pro Nummer zu entrichten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem
durch die Ausstellung dem Publikum hinreichend Gelegenheit geboten, sich über
den Zustand der ausgestellten Gegenstände zu unterrichten, kann nach geschehenem
Zuschlage keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen
oder zu teilen. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel
entstehen, so wird augenblicklich der Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem
Teile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vakation in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür inkl. des Aufgeldes von 10 Prozent pro Nummer
an den Kgl. Notar evt. an die Firma J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) zu leisten,
widrigenfalls behält sich der Versteigerer das Recht vor, die angesteigerten, nicht
in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers
wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht
mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.

Samstag den 25. März, von 9 bis 1 Uhr vormittags

und 3 bis 6 Uhr nachmittags, sowie
Sonntag den 26. März, von 9 bis 2 Uhr nachmittags.

Köln, im März 1905.
 
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