Metadaten

Hugo Helbing (Firma)
Sammlung Alexander D., Anhang: Sammlung eines rheinischen Industriellen und japanische Farbenholzschnitte: ostasiatische Kunst, chinesisches Porzellan, japanische Töpfereien, Netsuke, Inro, Arbeiten in Elfenbein, Jade, Bergkristall, Rosenquarz, Lack und Bronze, Möbel, Teppiche, Vitrinen : Versteigerung Montag, 18. Mai 1925 und folgende Tage — Frankfurt am Main: Hugo Helbing, 1925

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.74722#0006
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
BEDINGUNGEN
Die Versteigerung gespießt in Gofdmark (1 GM= 10/42 Doffar LISA) ausschfießfich gegen sofortige
Bezahlung und erfolgt unter der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten; die Ersteßer Laßen auf
den Zuschfagpreis ein Aufgeld von fünfzehn Prozent zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit
der Zabfung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschfag auf den Käufer über. Zoffte durch
erfolgtes Doppelgebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort
nochmals ausgeboten. Das geringste Gebot bis zu M loo.— ist M 1.—, über M loo.— M 5-—•
Die Ansteigerer haben ihre Anläufe nach jeder Variation gegen Barzahlung zu übernehmen und
den Steigerungspreis hierfür inkf. des Aufgefdes an die "Firma HUGO HEL BING, FRANKFURT A. M.
zu feisten, widrigenfaffs sich der Versteigerer das Recht vorbehäft, die angesteigerten, nicht in Empfang
genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers sofort wieder zu verkaufen.
Afs vereinbarter Erfüffungsort für affe Verpflichtungen der Käufer und afs aussebfießficber Gerichts^
Stand gift Frankfurt a. M.
Za6fungs6edmgungei1 : Sämtficke Ankäufe sind (ängstens einen Tag
nack Beendigung der Auktion in kar oder in Scheck auf "Frankfurt a. M.
zu kezakken. Spätere Zakfungen sind nur mit ausdrückkickem Einverständ-
nis des Unterzeichneten zufässig und bankmäßig zu verzinsen. — Unter-
zeickneter kekäkt sich das Reckt vor, wenn nickt spätestens am 5- 6. 25
Zakfung erfofgt ist, den Perkauf frükestens vierzehn Tage nach der Per-
Steigerung ohne Fristsetzung zu annuffieren und vom säumigen Käufer
voffen Schadenersatz wegen Nickterfüffung zu verfangen.
Der Unterzeichnete hehäft sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, sowie die
Reihenfolge der Nummern nicht genau einhaften zu fassen.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in wefchem sie sich im Augenbfick des Zu-
sebfags befinden. Nach erfofgtem Zuschfag kann keinerfei Rekfamation, auch nicht wegen der Beschreib
hung der Gegenstände berücksichtigt werden.
Die Vorteife des § 23, Absatz 1, Nr. 2, des Umsatzsteuergesetzes können nur dann eingeräumt
werden, wenn der Steigerer den Nachweis der Wiederverkäuferbescheinigung nach Vorschrift sofort
erbringt.
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie übernommen
werden. Eventueffer Transport der erstandenen Objekte bat ausschfießficb auf Kosten und Gefahr des
Käufers zu erfofgen, und die unterzeichnete Firma übernimmt keinerfei Haftung für eventueffe Verfuste
oder Beschädigungen.
Bei der Besichtigung wird bestmögfiche Vorsicht empfohfen, da jeder Besucher einen von ihm an-
gerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Aufträge werden durch den Unterzeichneten übernommen, der auch jede die Versteigerung be-
treffende Auskunft gerne erteift.
HUGO HELBING
FRANKFURT AM MAIN
BOCKENHEIMER LANDSTRASSE8
FERNRUF MAINGAU 2219
MÜNCHEN BERLIN W.10
LIEBIGSTR.21, WAGMÜLLERSTR. 15 MATTHÄIKIRCHSTR. 12
 
Annotationen