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Hessische Landesausstellung für Freie und Angewandte Kunst <1908, Darmstadt> [Hrsg.]
Illustrierter Katalog der Hessischen Landesausstellung für Freie und Angewandte Kunst, Darmstadt 1908: 23. Mai bis Ende Oktober 1908 — Darmstadt, 1908

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https://doi.org/10.11588/diglit.21782#0094
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KLEINWOHNUNGSKUNST

Die Kollektivausstellung; des Ernst Ludwigs-Vereins, hes-
sischen Zentralvereins für Errichtung- billiger Wohnungen in
Darmstadt, bringt diejenigen Bestrebungen zur praktischen
Veranschaulichung , die man unter der Bezeichnung „Klein-
wohnungskunst" zusammenfassen kann. Das unter Leitung
des Generalsekretärs des Vereins, Großh. Landeswohnungs-
inspektor Gretzschel, entstandene Unternehmen umfaßt die
aus sechs Heimstätten (zwei Zweifamilienhäuser, Doppel-
haus für zwei Familien, drei Einfamilienhäuser) bestehende
Kleinwohnungskolonie, ferner Modelle, Pläne und Schau-
bilder von schönen in Hessen bereits ausgeführten Häusern
für Minderbemittelte, sowie von Entwürfen, die in dem von
dem Verein im Jahre 1905 veranstalteten Wettbewerb zur Er-
langung mustergültiger Pläne zu Häusern mit kleinen Woh-
nungen preisgekrönt, angekauft oder in sonstiger Weise aus-
gezeichnet sind.

Bei der Errichtung der Kleinwohnungskolonie diente ein Pro-
gramm als Grundlage, auf welches sich sämtliche Beteiligten
geeinigt haben. Danach ist Zweck des Unternehmens die
Lieferung des praktischen Nachweises, daß auch beim Bau
kleiner Häuser und deren innerer Einrichtung künstlerischem
Empfinden ohne besondere Kosten Rechnung getragen werden
kann; gleichzeitig soll es zur weiteren Ausbreitung der Woh-
nungsfürsorgebestrebungen beitragen. Die Kosten für die
Häuser und Möbel usw. müssen so bemessen werden, daß sie
für weniger bemittelte Personen erschwingbar sind, und zwar
dürfen die Baukosten betragen für das Einfamilienhaus höch-
stens 4000 M, für das Zweifamilienhaus höchstens 7200 M.
Die Herstellungskosten der Möbel für Wohnzimmer, Schlaf-
zimmer und Küche, nebst sonstigen Einrichtungsgegen-
ständen, wie Matratzen und Bettzeug, Küchengeschirr, Gar-
dinen, Läufer oder Teppich, dürfen die Summe von J000 M
nicht übersteigen.

Die Hersteller der Möbel sind verpflichtet, zu den von ihnen
zu bezeichnenden und in den Häusern aufzulegenden Ein-
heitspreisen, die sich innerhalb der Festsetzungen des Pro-

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