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z Erster Abschnitt. Von Lustschlössern
daß sie dem Auge die Größe ihrer Bewohner ankündigen, ist sowohl in den Regeln
der Schicklichkeit, als in den Meynungen der verständigsten Architekturlehrer gegrüm
het. Allein auch mit der Größe verbindet sich gern eine edle Einfalt; und eine reine
Schönheit gesellt sich der Pracht nicht bloö zur gefälligen Begleitung, sondern selbst
zur Unterstützung bey.
Unter Lustschlößern verstehen wir hier Gebäude außer den Residenzstädten
in einer geringer» oder größer» Entfernung von ihnen auf dem Lande, für Könige und
Fürsten zum Genuß der Ruhe und Annehmlichkeiten des Landlebens errichtet. Ob-
gleich auch in manchen Provinzen Wohnungen des hohen Adels auf dem Lande den
Namen von Lustschlössern fuhren, so wollen wir doch, wenigstens zur Bequemlichkeit
in der Theorie, hier einen Unterschied machen. Der Adel, der Mann von Stands
und Ehrenämtern, der ansehnliche Privatmann, und selbst der Bürger haben Land-
häuser. Allein diese Landhäuser verstatten nach der Würde, dem Charakter, dem
Stande, dem Reichthum ihrer Besitzer eine große Verschiedenheit der Ausdehnung,
der Pracht, der Zierlichkeit, der Mäßigkeit und Bescheidenheit. Wir können daher
prächtige, edle, zierliche, und bloö bequeme Landhäuser unterscheiden.
Bey allen diesen Arten von Landhäusern sowohl, als bey den Lustschlössern,
kommt es nach den Gesichtspunkten, woraus wir sie hier betrachten, vornehmlich auf
Lage, Anordnung, und Verzierung an. Wir wollen über jedes Stück die nöti-
gen Bemerkungen machen, welche größtenteils die Architekturlehrer übergehen konn-
ten, da sie nur von dem Mechanischen und Wesentlichen der Baukunst zu handeln
unternahmen.


L. Lage.
 
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