Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Hirschmann, Otto; Goltzius, Hendrick [Ill.]
Hendrick Goltzius als Maler: 1600 - 1617 — Quellenstudien zur holländischen Kunstgeschichte, Band 9: Haag: Martinus Nijhoff, 1916

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.62429#0044
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
26

GOLTZIUS.

Haarlem erzählt, unter dem 4.—14. Oktober: „. . . . Goltzius
is yet living, but not like to last owt an other winter; and bis
art decayes zuÜ bis bodie. . . .” x). Der englische Gesandte
behielt recht. Um die Jahreswende ist Goltzius gestorben 1 2).
Balthasar Gerbier in seinem Lobgedicht 3) nennt sein
Ende ein „ godtsalich sterven, dienende tot ivederlegginghe aen
de quade geruchtmakers ende faem-roovers". Also auch wieder
eine Anspielung auf Widersacher, die Goltzius wohl gehabt
haben muss. Daneben aber gibt es Zeugnisse, aus denen
hervorgeht, dass er auch als Mensch grosse Verehrung ge-
nossen hat. An erster Stelle ist da das Testament des jung

1) Original unpublished papers illustrative of the life of Sir P. P.
Rubens; collected and edited by W. Noel Sainsbury, London 1859,
S. 12, 13.
2) Uber das genaue Todesdatum hat man sich gestritten. Samuel
Ampzing (a. a. O. S. 365) überlieferte die Grabschrift, in der es
heisst: Obiit Harlemi An. MDCXVII. 1. Januarii. Aeiat. Suae LIX.
Auch die Unterschriften auf den beiden von Mathain gestochenen
Porträts (B. 22 und 23) geben dieses Datum an. Dem entgegen
berichtet aber ein anderer Zeuge, Balthasar Gerbier (vergl. Anm. 5
S. 24) dass Goltzius am 29. Dezember 1617 gestorben sei. Nun hat
van der Willigen (a. a. 0. S. 133 ff.) auf eine Eintragung im Haarlemer
Totenregister hingewiesen, die aussagt, dass am 2. Januar 1617 in der
St. Bavokirche für Hendrick Goltzius das Grab geöffnet und ausserdem
eine halbe Stunde lang die Glocken geläutet wurden. Da aber — nach
van der Willigen — das Grab stets erst am Tage der Bestattung
geöffnet werden durfte und jemand, der am 1. Januar gestorben war,
nicht tags darauf schon beerdigt werden konnte, müsse das Zeugnis
Balthasar Gerbiers, dass Goltzius am 29. Dezember gestorben sei, aner-
kannt werden; nur täusche sich dieser im Jahre, das dann natürlich
1616, nicht 1617, heissen müsse. — Nun wird aber die Überlieferung
der Grabschrift, der ohnehin mehr Vertrauen entgegenzubringen wäre
als der Angabe Gerbiers, durch ein anderes Zeugnis noch gestützt.
In einer Aussage vom 18. Eebruar 1659 erklärt die hochbetagte Witwe
Jakob Mathams u. a. dass Goltzius in der Vornacht zum 1. Januar 1617
gestorben sei. (Vergl. A. Bredius, Bijdragen usw. S. 143 ff.) Wahr-
scheinlich ist der Tod nach Mitternacht eingetreten; so deckt sich
diese Angabe mit jener der Grabschrift. Man darf also füglich vom
1. Januar 1617 als dem Todestag von Goltzius sprechen.
3) Vergl. S. 24 Anm. 5.
 
Annotationen