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Hirschmann, Otto; Goltzius, Hendrick [Ill.]
Hendrick Goltzius als Maler: 1600 - 1617 — Quellenstudien zur holländischen Kunstgeschichte, Band 9: Haag: Martinus Nijhoff, 1916

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https://doi.org/10.11588/diglit.62429#0048
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30

GOLTZIUS.

dass Goltzius nicht früher schon zu malen angefangen hat.
Das Merkwürdige ist vielmehr, dass er — bis in seine
letzten Jahre wenigstens — zu stechen auf hörte. Darüber
scheint sich van Mander aber gar nicht verwundert zu
haben. — Das gerade kann uns vielleicht auf die richtige
Fährte lenken.
Eine ähnliche Schwenkung, wie Goltzius, hat nach der
Darstellung van Manders auch Jakob de Gheyn und vorher
schon dessen Vater vollzogen, dieser von der Glasmalerei,
jener aber, wie Goltzius, vom Kupferstich zur Tafel- und
speziell zur Figurenmalerei. Und auch Jakob de Gheyn
hatte es im Kupferstechen zu grosser Meisterschaft gebracht
gehabt. Während aber van Mander die Gesinnungsänderung
von Goltzius als Tatsache ohne jeden Begründungsversuch
hinnimmt, motiviert er den gleichen Schritt Jakob de Gheyns :
Da dieser nämlich fand, ,, dass die Malerei das beste Mittel
sei, um das Leben oder die Natur wiederzugeben, wurde
die Lust zum Malen in ihm immer mächtiger, sodass er das
Kupferstechen und das Abdrucken der Platten beiseite liess
und die seiner Meinung nach nutzlos damit hingebrachte
Zeit beklagte.” Denn die Ölmalerei ist „ der Gipfel der
Kunst,” und innerhalb dieser ist es wiederum die Malerei
„in grossen Figuren, in denen ja die grösste Kraft unserer
Kunst zum Ausdruck kommt.” ö Da wir nun annehmen
müssen, dass diese Gesinnung im Kreise der damaligen
Haarlemer Maler die allgemein herrschende war, — denn
van Mander ist kein Gesetze prägender Theoretiker, sondern
das Sprachrohr seiner Zeit — darf man jenem entsprechenden
Schritte von Goltzius den selben Beweggrund unterschieben.
Auffallend bleibt aber immer noch die Schroffheit, mit der
der Bruch geschah. Goltzius musste ein gutes Zutrauen in
seine Leistungsfähigkeit als Maler haben, dass er seinen,
als Stecher allerdings wohlgegründeten, Ruhm so aufs Spiel
setzen konnte.

1) v. Mander-Floerke II S. 319 ff. (1604 fol. 294 recto).
 
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