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Hirschmann, Otto; Goltzius, Hendrick [Ill.]
Hendrick Goltzius als Maler: 1600 - 1617 — Quellenstudien zur holländischen Kunstgeschichte, Band 9: Haag: Martinus Nijhoff, 1916

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https://doi.org/10.11588/diglit.62429#0059
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GOLTZIUS.

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müssen. So mag es also wohl doch „aus Ehrerbietung gegen
den berühmten Bürger” geschehen sein, dass der Magistrat,
bestimmt durch Goltzius und van Mander, das Angebot des
Kaisers „in aller Höflichkeit” 1) ablehnte.
Van Mander nennt äusser der Blindenheilung noch ein
zweites Werk des Lukas von Leiden, das sich im Besitze
von Goltzius befand, „ein Bildchen auf Glas, das den Tanz
der Frauen darstellt, die David entgegengehen. Es ist
wunderhübsch in der Ausführung und auch von Jan Saen-
redam sehr gut in Kupfer gestochen.” 2)
Bei der an Verehrung grenzenden Wertschätzung, die
Goltzius also nicht nur für die Stiche, sondern, wie aus
dem Vorgebrachten zu entnehmen ist, auch für die Gemälde
des Lukas von Leiden empfand, entsteht die Frage, ob
nun in seinen Malereien diese Verehrung ihren Wider-
schein fand. Da ist aber kaum ein Verhältnis, auch nicht
in Einzelheiten, zu konstatieren. Van Mander hebt zwar
hervor, und wir können es zum Teil nachkontrollieren,
Goltzius habe es „bewusst vermieden, die Fleischpartien
oder Gesichter stark zu schattieren, damit das Ganze einen
angenehmeren Eindruck mache, aber da er sie auf beiden
Seiten mit einem leichten Schatten versehen hat, wirken
sie mit ihren karnatartigen Lichtern doch plastisch.” 3)
Diese Charakteristik könnte ziemlich genau auch auf die
Malweise Lukas von Leidens, speziell des durch seine
grosse Helligkeit der Inkarnate frappierenden Altars des
jüngsten Gerichts, angewandt werden. Diese hellen Farben
müssen auch unter allen Umständen Goltzius Eindruck ge-
macht haben. Ob er aber, wo er nach entsprechenden

1) v. Mander-Floerke I S. 121 (1604 fol. 213 verso).
2) Ebenda I S. 127. Der Stich, ist Saenredam B. 109; er trägt das
Datum 1600. Das Glasbild befindet sich nach Bredius (vergl. R. Stiassny
im Rep. für Kunstwissenschaft XI 1888 S. 390) in der Ambrosiana in
Mailand; Dülberg (Frühholländer III S. 25), dessen Meinung ich auch
zuneige, glaubt in dem Stück nur eine Kopie nach dem Stich sehen zu
dürfen.
3) v. Mander-Floerke II S. 253 (1604 fol. 286 recto).
 
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