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Internationales Kunst- und Auktions-Haus <Berlin> [Editor]
Sammlung E. Conrath, Reichenberg (C.S.R.) und Beiträge aus anderem Besitz: Kleinkunst, Antike Möbel, Tapisserien, Knüpfteppiche, Aubussons, Plastik, Gemälde Alter und Neuer Meister, Frühes Kunstgewerbe, Glas, Keramik, Ausgrabungen ; [Ausstellung 5. - 7. April, Versteigerung 8. u. 9 April 1930] — Berlin, 1930

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.5723#0003
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VERKAUFS- BEDINGUNGEN

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, die Gefahr

jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über.
Die Zahlung hat innerhalb drei Tagen zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Unter-
zeichnete berechtigt, den Verkauf zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz

zu verlangen.

Gesteigert wird bis zu 100 RM. um mindestens I RM., über 100 RM. um mindestens 5 RM.,
über 1000 RM. um mindestens 10 RM.
Zur Zuschlagssumme wird vom Käufer ein Aufgeld von I5°/0 erhoben.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im Augenblick des
Zuschlages befinden. Durch die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben, sich vom Grade
der Erhaltung des ihn interessierenden Gegenstandes zu überzeugen. Nach erfolgtem Zuschlag
können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Zu-
Schreibungen der zum Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet, insbesondere
nicht die Vollständigkeit einzelner Bücher und Werke. Soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt

wurden, sind erhebliche Beschädigungen angegeben.
Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen und zu trennen und
Nummern außerhalb der Reihe aufzurufen, jedoch soll von der Reihenfolge nur ausnahmsweise

abgewichen werden.
Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die Auf-
forderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Ver-
fügung vom 1. Juli 1902.)
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie übernommen
werden. Eventueller Transport der erstandenen Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten und
Gefahr des Käufers zu erfolgen. Die Unterzeichnete übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle

Verluste oder Beschädigungen.
Anfragen, die Versteigerung betreffend, werden schnellstens beantwortet.
Erfüllungsort: Berlin.
Ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin-Schöneberg.

INTERNATIONALES 5tf&fe.H£S G m. b. H.

BERLIN W 62, KURFÜRSTENSTRASSE 79, ECKE KEITHSTRASSE


 
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