iandwirthfchafilicher Gehö' fte.
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Cs sind diefe Anlagen in Nord- und Mitteldeutfchland schon seltener
geworden und verschwinden von Jahr zu Jahr mehr, nur in den gebir-
gigen Theilen Deutschlands trifft man sie noch hausig. Da die Bewohnec
jener Gegenden, befonders in Thalfchluchten, oft fo einfchneien», daß das
ganze untere Stockwerk eines Haufes mit Schnee bedeckt ist und man
im Winter den Ausgang zum Dache hinaus sucht, fo würde in diefen
Fallen eine Trennung der Räume in mehrere Gebäude gar keinen Nutzen
haben, wcil man nicht einmal dahin gelangen könnte, und es stellt sich
demnach heraus, daß man in jenen Gegenden eben deshalb fo baut, weil
man niä)t anders kann; wogegen sich nichts einwenden läßt. Ueber-
dies sind in hohen Gebirgen dis Wirthfchaften immer klein, weil verhält-
nißmäßig wenig tragbarer Boden vorhanden ist, und man kann füglich
alle Naumbedürfniffe in einem Gebäude vereinigen, da es eigentlich nur
zum Winteraufenthalte dient, denn im Sommer ist das Vieh auf der
Alp. Es werden alfo auch hierdurch jene Anlagen gerechtfertigt.
Jn den siacheren Gegenden .Deutfchlands stellen sich die Verhältniffe
ganz anders; hier ist der Boden fast überall cultivirt, der Ertrag größer,
folglich werden auch mehr und größere Räume ersorderlich. Die Nückficht
wegen des tiefen Schneefalles fällt fort, man ist überhaupt verwöhnter,
und es ist deshalb nalürlich, daß die Wirthfchafts-Gebäude getrennt wer-
den und fo die Anlage von Gehöften entsteht, welche wir jetzt betrachten
wollen.
Hauptbedingung bleibt, für die kleinsten, so wie für
größten Gehöfte, daß der Herr in kleinen Wirthfchaften
den ganzen Hofund bei großen Gehöften wenigstens den
Hauptbof, von dem Wohnhaufe aus, überfehen könne.
Zu dem Haupthofe gehören alle Scheunen, dis Viehställe, die Pferde-
ställe, das Kornmagazin. Getrennt können liegen: ein befonderer Schaaf-
hof, Fabrikationsanlagen, wie Brau- und Brennereien (befonders wenn sie
verpachtet find), alle Ziegeleien, Kalköfen, Mühlenanlagen rc.
Jst das Gut von solcher Größe, daß es unzweckmäßig wäre, nur
ein Gehöft darin anzulegen, so werden ein oder mehrere Vorwerkshöfe
in angemessener Enlfernung von dem Haupthofe eingsrichtet, welche übri-
gens hinsichtlich ihrer Anlage ganz dcnfelben Bedingungen folgen, wie jede
Hofanlage überhaupt; denn auf jedcm Vorwerke muß ein Wohnhaus für
den Meier erbaut werden, welcher die Aufsicht führt, und diefem Gebäude
schließen sich die andern an.
2) Besteht die Anlage nur aus einem Wohnhaufe und befon-
dern Siallgebäude, ßo wird cs zweckmäßig feyn, dis vordere Front des
Wobnhc.m'es gegen Süd ;u setzen, und den Stall in einer Entfernung
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Cs sind diefe Anlagen in Nord- und Mitteldeutfchland schon seltener
geworden und verschwinden von Jahr zu Jahr mehr, nur in den gebir-
gigen Theilen Deutschlands trifft man sie noch hausig. Da die Bewohnec
jener Gegenden, befonders in Thalfchluchten, oft fo einfchneien», daß das
ganze untere Stockwerk eines Haufes mit Schnee bedeckt ist und man
im Winter den Ausgang zum Dache hinaus sucht, fo würde in diefen
Fallen eine Trennung der Räume in mehrere Gebäude gar keinen Nutzen
haben, wcil man nicht einmal dahin gelangen könnte, und es stellt sich
demnach heraus, daß man in jenen Gegenden eben deshalb fo baut, weil
man niä)t anders kann; wogegen sich nichts einwenden läßt. Ueber-
dies sind in hohen Gebirgen dis Wirthfchaften immer klein, weil verhält-
nißmäßig wenig tragbarer Boden vorhanden ist, und man kann füglich
alle Naumbedürfniffe in einem Gebäude vereinigen, da es eigentlich nur
zum Winteraufenthalte dient, denn im Sommer ist das Vieh auf der
Alp. Es werden alfo auch hierdurch jene Anlagen gerechtfertigt.
Jn den siacheren Gegenden .Deutfchlands stellen sich die Verhältniffe
ganz anders; hier ist der Boden fast überall cultivirt, der Ertrag größer,
folglich werden auch mehr und größere Räume ersorderlich. Die Nückficht
wegen des tiefen Schneefalles fällt fort, man ist überhaupt verwöhnter,
und es ist deshalb nalürlich, daß die Wirthfchafts-Gebäude getrennt wer-
den und fo die Anlage von Gehöften entsteht, welche wir jetzt betrachten
wollen.
Hauptbedingung bleibt, für die kleinsten, so wie für
größten Gehöfte, daß der Herr in kleinen Wirthfchaften
den ganzen Hofund bei großen Gehöften wenigstens den
Hauptbof, von dem Wohnhaufe aus, überfehen könne.
Zu dem Haupthofe gehören alle Scheunen, dis Viehställe, die Pferde-
ställe, das Kornmagazin. Getrennt können liegen: ein befonderer Schaaf-
hof, Fabrikationsanlagen, wie Brau- und Brennereien (befonders wenn sie
verpachtet find), alle Ziegeleien, Kalköfen, Mühlenanlagen rc.
Jst das Gut von solcher Größe, daß es unzweckmäßig wäre, nur
ein Gehöft darin anzulegen, so werden ein oder mehrere Vorwerkshöfe
in angemessener Enlfernung von dem Haupthofe eingsrichtet, welche übri-
gens hinsichtlich ihrer Anlage ganz dcnfelben Bedingungen folgen, wie jede
Hofanlage überhaupt; denn auf jedcm Vorwerke muß ein Wohnhaus für
den Meier erbaut werden, welcher die Aufsicht führt, und diefem Gebäude
schließen sich die andern an.
2) Besteht die Anlage nur aus einem Wohnhaufe und befon-
dern Siallgebäude, ßo wird cs zweckmäßig feyn, dis vordere Front des
Wobnhc.m'es gegen Süd ;u setzen, und den Stall in einer Entfernung