Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Kunsthistorische Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses <Wien> [Hrsg.]
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses (ab 1919 Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien) — 11.1890

DOI Heft:
Abhandlungen
DOI Artikel:
Schönherr, David von: Geschichte des Grabmals Kaisers Maximilian I. und der Hofkirche zu Innsbruck
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.5770#0260
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
220

Dr. David Ritter von Schöuherr.

i5o Gulden für die Modellirung des knieenden Kaisers und 200 Gulden für die Modellirung der Virtutes,
obwohl er damals nur drei solche Bilder zu machen hatte, während er jetzt alle vier neu bossiren musste.

Die vier Virtutes wurden von Colin noch 1569 vollendet und nun handelte es sich darum, die von
ihm modellirten Bilder in Erz giessen zu lassen. Hans Christoph Löffler hatte diese Arbeit, wie schon er-
wähnt, abgelehnt, obwohl, wie die Regierung zu Innsbruck erklärte, die Verpflichtung hiezu nach dem
mit seinem Vater 1563 abgeschlossenen Vertrage auf ihn übergegangen war. Die Regierung war also ge-
zwungen, sich auswärts um einen Giesser umzusehen. Sie berief um 1 570 den Bildgiesser Hans Lenden-
streich von München.

Hans Lendenstreich kam im Winter des genannten Jahres nach Innsbruck, informirte sich über das zu
giessende Bildwerk und stellte dann seine Bedingungen. Als Giesserlohn verlangte er dasselbe, was dem Bild-
hauer für das Schneiden der Bilder bezahlt worden sei. Die Innsbrucker Regierung schlug aber einen andern
Bezahlungsmodus vor und beschloss, ihn vorläufig nur die Virtutes giessen zu lassen. Bezüglich des Gusses
der übrigen Bilder wolle sie den Erfolg jener Arbeit und das Verhalten des Meisters abwarten. Der mit ihm
unter Vorbehalt der Ratification von Seite Erzherzogs Ferdinand abgeschlossene Contract lautete nach
den darauf bezüglichen Acten dahin, dass Lendenstreich für jedes der vier Bilder als Giesserlohn 5o Gulden,
somit im Ganzen 200 Gulden erhalten, ein allenfalls misslungenes Bild aber auf eigene Kosten neu giessen,
das Schneiden des Bildes jedoch von der tirolischen Kammer bestritten werden solle. Bezüglich des Erzes
solle für je zehn Centner ein Centner als Abgang im Feuer berechnet werden. Zum Giessen selbst wurde
ihm das Giesshaus in Mühlau eingeräumt. Da dasselbe so lange unbenützt geblieben war und sich daher
in schlechtem Zustande befand, verursachte seine Räumung und Adaptirung nicht unbedeutende Kosten.
Nach den vom Hofbaumeister vorgelegten Rechnungen wurden dafür vom 29. Jänner bis 18. Juni 1570
101 Gulden 38 Kreuzer und bis Ende dieses Jahres noch weitere 48 Gulden 22 Kreuzer verausgabt.

Die Ratification des Contractes mit Lendenstreich von Seite des Erzherzogs erfolgte am 12. Mai 1570;
doch hatte der Giesser schon am 14. Februar von der Regierung zu Innsbruck den Auftrag erhalten, ein
Bild noch vor Ankunft des Erzherzogs zu giessen.

Nach einem ausführlichen Berichte Lendenstreich's vom 23. Mai 1570 über diese Arbeit und die
derselben im Wege gestandenen Hindernisse hatte er erst gegen Ende April zum Gusse dieses Bildes
kommen können und musste darnach wieder fünf Wochen lang auf weitere Befehle und Anordnungen
warten.

Als ihm die Behausung in Mühlau überlassen wurde, fand er, wie er sagt, darin mit Ausnahme der
Oefen nichts, was er hätte brauchen können. Weder Thüren noch Fenster seien vermacht gewesen, Alles
sei offen gestanden. Er habe wohl zehnmal nach Innsbruck laufen müssen, um Handwerksleute, als Maurer,
Schlosser, Glaser und Zimmerleute, zu erhalten. Auch jetzt müsse er, wenn er etwas haben wolle, es
vier Wochen früher anzeigen und dann geschehe erst noch nichts. Seit er das Bild (eineVirtus) gegossen,
seien an fünf Wochen vergangen, Niemand habe ihm weitere Arbeit verschafft, Niemand habe sich um
ihn gekümmert. In Folge dieser Versäumnisse habe er die Hälfte der für den Guss der vier Bilder zu er-
haltenden Summe Geldes bereits verbraucht. Lendenstreich wünschte daher, dass er künftig nicht mehr
nach dem Stück bezahlt sondern dass ihm eine bestimmte Summe Geldes wöchentlich angewiesen werde.
Sonst würde er »heute lieber als morgen« wegziehen.

Die von Lendenstreich erhobenen Klagen berührten in erster Linie Hans Christoph Löffler, den
Zeugmeisteramtsverwalter Andreas Frölich und den Hofbauschreiber Andreas Kener, denen die Regierung
zu Innsbruck deshalb auch die Beschwerdeschrift des Münchner Giessers zur Aeusserung mittheilte. In
ihrer gemeinsamen am 29. Mai übergebenen Rechtfertigung sagt nun Löffler, er habe an Lendenstreich
Alles, was er zu seiner Arbeit an Werkzeug, Lehm und Anderem verlangt habe, abgegeben und ihn damit
nicht aufgehalten. Auch Frölich erklärte, er habe ihm an Metall, Werkzeug und Anderem Alles nach
Auftrag der Regierung so schnell als möglich abliefern lassen und ihn ebenfalls nicht aufgehalten. Der
Bauschreiber Kener sagt, er erinnere sich noch sehr gut, wie er auf die Kammer berufen worden sei und
den Befehl erhalten habe, dem Lendenstreich den untern Boden im Bilderhaus in Mühlau einzuräumen.
Er sei darauf mit dem Giesser nach Mühlau gegangen, habe ihn in das Bilderhaus geführt und habe ihm
 
Annotationen