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Auktionshaus Albert Kende <Wien> [Hrsg.]
Freiwillige Versteigerung der Kunstsammlung und des vornehmen Wohnungs-Inventars aus dem Nachlaß eines bekannten Großindustriellen: Wien, III., Schwarzenbergplatz 5a, I. Stock, Tür 7 ; Halle, großer und kleiner Salon, Musiksalon, Speisesaal, Schlafzimmer und Nebenräume. ... ; 14. bis 16. Oktober 1930 (Katalog Nr. 105) — Wien, 1930

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https://doi.org/10.11588/diglit.15065#0005
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Auktions-Bedingungen.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österreichischer Schilling-
währung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20% zum Erstehungspreise. Das geringste
zulässige Gebot ist ein Schilling, über den Betrag von 100 Schilling wird um fünf Schilling
gesteigert, über 500 Schilling um 20 Schilling, über 1000 Schilling um 50 Schilling. Rekla-
mationen nach erfolgtem Zuschlage können unter keinen Umstän-
den berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur genauen Be-
sichtigung ausgestellt waren. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann
Gelegenheit geboten, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der Gegenstände zu
überzeugen.

Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen oder
die Nummernreihenfolge zu unterbrechen. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen
Bezahlung des Erstehungspreises, inklusive des Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach
erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppel-
gebot behält sich der Auktionator das Recht vor, die betreffende Nummer sofort nochmals
vornehmen zu lassen. Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach Schluß der Versteige-
rung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport der erstandenen Stücke hat aus-
schließlich auf Kosten und Gefahr des Erstehers zu erfolgen, und übernimmt der Auktionator
keine Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften Objekte, welche
innerhalb acht Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht übernommen wurden, auf dem Wege
der öffentlichen Versteigerung oder des freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der frühere
Ersteher der Objekte hat den eventuellen Mindererlös, sowie die durch den Wiederverkauf
entstehenden Spesen zu tragen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

Illustrierte Kataloge und Auskünfte

in der Wohnung:
WIEN, m.,
Schwarzenbergplatz 5 a
(Eingang Zaunergasse 1)
Telephon U-17-2-55.

ALBERT KENDE

KUNSTHÄNDLER UND
KONZ. AUKTIONATOR

und bei

WIEN, I.,
Kärntnerstraße 4, II. St. (Lift).

Telephon R-26-3-78.
 
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