AUKTIONS-BEDINGUNGEN.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in
österr. Schillingwährung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20%
zum Erstehungspreise. Das geringste zulässige Gebot ist ein Schilling,
über den Betrag von 50 Schilling wird um 5 Schilling gesteigert, über
100 Schilling um 10 Schilling, über 500 Schilling um 20 Schilling, über
1000 Schilling um 50 Schilling. Reklamationen welcher Art
immer nach erfolgtem Zuschlag können unter kei-
nen Umständen berücksichtigt werden, da sämt-
liche Objekte drei Tage zur genauen Besichtigung
ausgestellt waren. Durch die öffentliche Besichtigung ist jeder-
mann Gelegenheit geboten, sich von der Beschaffenheit und dem
Zustande der Gegenstände zu überzeugen und etwaige Be-
schädigungen, auch wenn im Katalog nicht besonders erwähnt, zu
beachten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen.
Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Er-
stehungspreises, inklusive des Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort
nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Bei vorkommenden
Streitigkeiten über ein Doppelangebot behält sich der Auktionator das
Recht vor, die betreffende Nummer sofort nochmals vornehmen zu
lassen. Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach Schiuli
der Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport
der erstandenen Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Ge-
fahr des Erstehers zu erfolgen, und übernimmt der Auktionator keine
Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften
Objekte, welche innerhalb drei Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht
übernommen wurden, auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung
oder des freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der frühere Ersteher
der Objekte hat den eventuellen Mindererlös, sowie die durch den
Wiederverkauf entstehenden Spesen zu tragen.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
Illustrierte Kataloge und Auskünfte
IN DER WOHNUNG: und bei ALBERT KEN DE
WIEN I KÄRNTNERRING15, KUNSTHÄNDLER UND
IL Stock, iur 8 (Litt) KONZESS. AUKTIONATOR
WIEN, L,
K£R]\TNERSTRASSE 4 (LIFT)
Telephon R-26-3-78
Expertisen und Schätzungen:
Gemälde, Aquarelle
Albert Kende und Dr. Otto Fröhlich
Teppiche
Kommerzialrat Arthur Specht
Silber Bücher
Leopold Wessely Dr. Alois Reichmann
Herrenkleider, Wäsdie
Max Vogelfänger
Handelsgerichtlicli beeidete Sachverständige u. Schätzmeister.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in
österr. Schillingwährung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20%
zum Erstehungspreise. Das geringste zulässige Gebot ist ein Schilling,
über den Betrag von 50 Schilling wird um 5 Schilling gesteigert, über
100 Schilling um 10 Schilling, über 500 Schilling um 20 Schilling, über
1000 Schilling um 50 Schilling. Reklamationen welcher Art
immer nach erfolgtem Zuschlag können unter kei-
nen Umständen berücksichtigt werden, da sämt-
liche Objekte drei Tage zur genauen Besichtigung
ausgestellt waren. Durch die öffentliche Besichtigung ist jeder-
mann Gelegenheit geboten, sich von der Beschaffenheit und dem
Zustande der Gegenstände zu überzeugen und etwaige Be-
schädigungen, auch wenn im Katalog nicht besonders erwähnt, zu
beachten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen.
Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Er-
stehungspreises, inklusive des Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort
nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Bei vorkommenden
Streitigkeiten über ein Doppelangebot behält sich der Auktionator das
Recht vor, die betreffende Nummer sofort nochmals vornehmen zu
lassen. Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach Schiuli
der Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport
der erstandenen Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Ge-
fahr des Erstehers zu erfolgen, und übernimmt der Auktionator keine
Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften
Objekte, welche innerhalb drei Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht
übernommen wurden, auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung
oder des freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der frühere Ersteher
der Objekte hat den eventuellen Mindererlös, sowie die durch den
Wiederverkauf entstehenden Spesen zu tragen.
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WIEN I KÄRNTNERRING15, KUNSTHÄNDLER UND
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WIEN, L,
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Albert Kende und Dr. Otto Fröhlich
Teppiche
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Silber Bücher
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Herrenkleider, Wäsdie
Max Vogelfänger
Handelsgerichtlicli beeidete Sachverständige u. Schätzmeister.