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Kerschensteiner, Georg
Die Entwickelung der zeichnerischen Begabung: neue Ergebnisse auf Grund neuer Untersuchungen — München, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.27816#0521
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§ i3- Vorschläge zur Praxis des Zeichenunterrichtes.

5OI

Die Darstellung erfolgt in allen Techniken, die dem betreffenden
Gewerbe angemessen sind.

Fleissige Vorlührung künstlerisch musterhafter Darstellungen
ist sehr fördernd. Rein graphische Gewerbe sollen auch Versuche
machen, solche Muster für eine bestimmte Reproduktionsart zu
übersetzen. Für alle übrigen Gewerbe aber ist das Kopieren von
Vorlagen oder das Zeichnen von Gipsmodellen ausgeschlossen. Nur
da, wo Gipsmodelle gewerblich herzustellen sind, wie bei Maurern,
Steinmetzen etc., können diese natürlich auch als Darstellungsobjekte
zugelassen werden.

Es empfiehlt sich dagegen, ab und zu gute kunstgewerbliche
Vorbilder in entsprechendem Material ausführen zu lassen.

Das Führen von Skizzenhelten zum Arbeiten ausserhalb der
Schule ist dringend zu empfehlen.

Einfache Übungen im Linearzeichnen sind auch für die Schüler
des Freihandzeichnens einzuschalten, sofern für sie nicht Projektions-
zeichnen ohnehin obligatorisch ist.
 
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