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Kunstgewerbliche Rundschau: Verkündigungsblatt des Verbandes Deutscher Kunstgewerbevereine — 3.1896

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https://doi.org/10.11588/diglit.8033#0013
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-4- 1(3

München, Februar 1896.

M. r.


^unstgewerbliche

Beiblatt zur

ZkiWist ileß daßer. Kunflgewcrke-Lercms.

8erkündigmgWtatt des Zeröandes deutsDer Kunstgkwerök-Zereine.

Bezug der „Zeitschrift" saurmt der „Llunstgewerblichen Rundschau": Durch den Buchhandel, die j)ost oder die verlagshandlung R. Vldenbourg in München, Mk. (6
p. a.; die Mikglieder des Bayer. Aunstgewerbe-Vereins (Iahresbeitrag ^ Mk.) erhalten die „Zeitschrift" sannnt der „Kunstgewerblichen Rundschau" unentgeltlich. — Die „Zeitschrist"

erscheint jährlich in (2 Monatsheften.

L)erausgeber: Bayer. Runstgewerbe-Verein (j)fandhausstraße 7). — Redaktion: j)rof. L. Gmelin (Luisenstraße (8).

Druck unö verlag von U. Gldenbourg in LNünchen, Glückstraße


Dlk VktHkiligimg iies dklltUM Kullstgeiveröks M tllnftlgkn MtanMungkil.

ie unsern Lesern bekannt, hat der Oerband deutscher
Runstgewerbevereine im Laufe des letzten Iahres die
Einzelvereine veranlaßt, ihre Erfahrungen bei der Aus-
stellung zu Lhicago dem Verbandsvorort bekannt zu
geben; die Vorlage der betresfenden Aeußerungen bildete
einen der wichtigsten Theile der verhandlungen des letzten Delegirten-
tags. Gemäß dem damals gefaßten Beschluß (vgl. „Agw. Rdsch." ;8IS
S. 72 u. 85) wurde nun seitens der Vereine zu Dresden und Berlin
eine vorwiegend anf dem Bericht des Münchener Vereins fußende
Vorstellung an das kaiserliche Reichsamt des Innern zu Berlin ge-
richtet; der leitende Gedanke dabei ist nicht, an dem Vorgehen der
Reichsbehörde bei der Weltausstellung zu Lhicago Aritik zu üben,
sondern aus den thatsächlichen Vorkommnissen Winke und Fingerzeige
für eine Betheiligung an zukünftigen internationalen Ausstellungen
zu entnehmen. Dabei wird vollständig von einer Betrachtung des
ideellen und materiellen Erfolges oder Mißerfolges abgesehen, sondern
lediglich das Programm, die Mrganisation, dieInsceni-
rung und die geschäftliche
Durchführung einer kritischen
Betrachtung unterzogen; und
auch hier werden nur einige
generelle Punkte hervor-
gehoben in der bestimmten Ab-
sicht, eine Alärung für künftige
Fälle herbeizuführen.

Wir lassen die wichtigsten Sätze im wortlaut folgen; Aus-
lassungen sind durch-gekennzeichnet.

„Zunächst möchten wir unsere Ueberzeugung zum Ausdruck
bringen, daß eine auch nur annähernd starke Betheiligung Deutsch-
lands an einer auswärtigen Ausstellung, wie derjenigen in Lhicago,
einfach nicht ausführbar noch denkbar ist ohne Vermitte-
lung und thatkräftige Unterstützung des Reiches! — —
Zur vollen und gedeihlichen Entwickelung dieser allein dem Reiche
zukommenden Vermittelungsthätigkeit scheint es uns indessen erforder-
lich, daß sich dieselbe künftighin in noch weiterem Ukaaße kundgebe,
als dies in Lhicago der Fall gewesen, und zwar durch kseranziehung
ausreichenderer ksülfskräfte für die Bewältigung der vielartigen Auf>

gaben, sowie größerer Lsülfsquellen zur Deckung oder wesentlichen Min-
derung der dic Ausstcller bedrückendon Aufwände. Des Näheren
ausgeführt, befürworten wir aufGrund unserer N)ahr-
nehmungen die woitmöglichste Tompetenzabgrenzung
zwischen den Mrganen für die geschäftliche Vrgani-
sation und Durchführung einer Ausstellung einerseits,
und den Grganen für deren decorative Gestaltnng und
Ausstattung andererseits. Die Aufgabe der letztgenannten

2Z. Thürklinke, nach Lntwurf von
Architekt Gabr. 5eidl modcllirt von
prof. A. Pruska, in Messing gegossen
von I. Mack, München.

Vrgane setzt zu ihrer gedeihlichen Lösung Ligenschaften voraus, die
sich in der Regel mit jenen einer administrativen Thätigkeit nicht
decken oder gut vereinigen, sondern allein bei ausgesprochen künst-
lerischer Thätigkeit zur Lntfaltung kommen können.

Beide Arten der an der Sxitze der Reichsvertretung zu ftellenden
Vrgane würden unter einem Präsidial-Vberhaupte als gleichgestellte
Grgane nach verschicdenen Richtnngen zn wirken, jedoch übcr alle sie
gemeinsam berührenden Entscheide und Maaßnahmen sich gegenseitig
zu verständigen haben.

Den Grganen für die decorative Gestaltung der Ansstellung
wäre auch zur Bedingung zu machen, vor Festsetzung des Anfstellungs-
planes die örtlichen verhältnisse persönlich in Augenschein zu nehmen.

X


,(896. Runstgewerbliche Rundschau Nr. 2. (Bg. (.)
 
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