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Dengler, Georg [Hrsg.]
Kirchenschmuck: Sammlung von Vorlagen für kirchliche Stickereien, Holz- & Metallarbeiten & Glasmalereien — N.F. 4.1888/​95

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4. Heft
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Zusammenstellung der kirchlichen Vorschriften über Paramente und liturgische Gefässe
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https://doi.org/10.11588/diglit.26639#0056
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Nr. 22.

Zusaunnenstellung der kirchlichen Borschristen über Parainente rc.

aus dciu die hl. Gewünder und Gefäße gefertigt
werden sollen, sie hat die Form vorgezeichnet,
welche sie erhalten sollen, sie gibt Fingerzeige
für die äußere Ausstattung. Dabei hat sie aus
dem reichen Schatze ihrer Traditionen geschöpft
und berücksichtigt auch besonders die symbolische
Bedeutung der einzelnen Gegenstände. Diese
Grenzcn sind für die Kunst teineswegs beengend,
im Gegentheil schützen sie dieselbe vor vielcn Ver-
irrungen; innerhalb dieser Linien steht dem
Künstler ein weites Feld offen zur Entwicklung
seiner schvpferischen Jdeen; das zeigt uns am
klarstcn die Künstgeschichte vergangener Jahr-
hunderte.

Die kirchlichen Vorschriften klar und kurz dar-
zustellen, soll der Zweck der folgenden Zeilen sein.

Die priesterliche kleidung.

N. Wäsche.

Hnmerale. Das Humerale oder Schultertuch
lauch a.m.ictns oder LNLioolacknnn genannt) hat
den Zweck, deu Hals und die Schultern des
Priesters zu bedecken. Es ist viereckig, ungefähr
85—90 oin lang und 65—70 cin breit; an
beiden Ecken der einen Langseite seien Bänder
von weißer Farbe angenäht, die sich beim An-
ziehen des Amictes auf dem Rücken kreuzen und
vor der Brust zusammengebunden werden. Der
Saum des Schultertuches kann mäßig verziert
sein, die Langseite aber, an der sich die Bänder
befinden, bleibt besser ohne Verzierung. Dagegen
soll an dieser Seite, in der Mitte, etwa 4—5 cm
vom Rande entfernt, ein etwa 2 cm breites und
hohes Kreuz mit Leinenfaden eingenäht sein, das
der Priester beim Anlegen küssen muß.

Als Stoff ist für Humeralien Leinwand oder
ein Gewebe von Hanf vorgeschrieben. Baum-
wolle oder ein Gennsch von Baumwolle und Lein-
wand dazu zu verwendcn ist durch kirchliche Ent-
scheidung verboten. 8. K. L. ck. ck. 15. Maii i8iy.
Nr. 4418.

Albe. Die Albe (alda sc. vsstis) ist ein
vom Halse bis zu den Füßen herabreichendes,
weißes, leinenes Gewand, das der Priester haupt-
sächlich zur Celebration der hl. Messe und bei
allen unmittelbar damit verbundenen Funktionen
trägk. Die Form ist die eines weiten, wallenden
Gewandes mit Aermelu. Oben am Hälse ist die
Albe durch einen Schlitz an der Brustseite offen
gelassen, um sie leichter nnziehen zu können.

Dieser Schlitz wird entweder mit Bändchen oder
mit Haften oder Knöpfen geschlossen. Das ein-
fachste und praktischste bleiben des Waschens
halbcr die Bändchen. Die Aermel, welche an
der Schulter weiter sein sollen, verengen sich
gegen die Hände zu, so daß ste vorne sich enge
um den Talar anlegen. Unten soll die Albe
sehr weit sein, (die Fachschriftsteller schwanken
zwischen 8—7 m) damit der Faltenwurf reich
und wohlgefällig wird. Die Länge des Gewandes
läßt sich nicht genau bestimmen. Die Rubriken
des Missale verlangen, daß sie die übrigen Kleider
bedecke und ringsum ungefähr einen Finger breit
vom Boden abstehe. (R.itus scrv. I. z.) Die
Länge und damit auch die anderen Maße bleiben
dem individuellen Bedürfnisse überlassen, wenn
auch die Autoren dafür 156—175 cm fordern.

Als Stoff bestimmt die Kirche für die Albe reine,
weiße Leinwand. Baumwolle ist nicht gestattet;
ebenso sind tüll- oder florartige Alben verboten.

Der Gewohnheit gemäß ist es auch erlaubt,
die Enden der Albe mit Spitzen zu versehen;
nur sollen sie nicht so breit sein, daß sie die
Leinwand fast verdrängen, sie solleu höchstens
bis an die Kniee reichen. Farbige Unterlagen
unter den Spitzen am Saume des unteren Endes
oder unter den vorderen Aufschlägen der Aerme
sind untersagt. Auch die Aermel können vorne mit
Spitzen verziert werden; ebenso die Ränder am
Halse und der Schlitz au der Brust. Statt der
Spitzen an der unteren Verbrämung und an den
Aermeln sind auch Gold- und Silbergewebe ge-
stattet oder vielmehr geduldet. Oder es kann
die Albe am unteren Rande und an den Aermeln
durch ein einfaches kirchliches Stickmuster, das
mit ungebleichtem oder wenigstens nicht schrciend
gefärbtem Garn auf die Leinwand selbst ge-
zeichnet ist, verziert werden; wenn die Stickerei
in Gold, Silber oder Seide ausgeführt wird,
kommt sie auf einen besonderen starken Lein-
wandstreifen, der dann aufgenäht und vor deni
Waschen wieder entfernt wird.

Jn Jtalien und anderen südlichen Ländcrn
ist es Brauch, die Albe nach dem Waschen in
lauter kleine Fälten zu bügeln. Ueber das
Aesthetische dieser Manier läßt sich gewiß streiten.
Wenn die Leinwand nicht zu stark oder nicht
unmäßig gestärkt ist, läßt sich gewiß ein sehr
malerischer Faltenwurf erzielen, der weit mehr
Natürliches an sich hat.
 
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