Versteigerungs- Bedingungen
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Währung, und erst,
nachdem diese geregelt, werden die ersteigerten Gegenstände ausgehändigt. Das Eigentum geht
erst nach erfolgter Bezahlung, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 15 % zu entrichten.
Das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen oder zu trennen, sowie solche ausserhalb
der Reihenfolge anzubieten, behält sich der Versteigerer vor.
Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote oder schriftliche
Aufträge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion entsprechende
Deckung hinterlegt wurde. Persönlich anwesende unbekannte Bieter haben
sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren.
Durch die öffentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen ist Gelegenheit geboten, sich
von dem Zustand der Stücke zu überzeugen; auch erteile ich gern vorher schriftliche Auskunft
darüber. Reklamationen anwesender Käufer können nach erfolgtem Zuschlag keine Berücksich-
tigung finden. Reklamationen auswärtiger Auftraggeber müssen innerhalb acht Tagen nach
Erhalt der Stücke erfolgen.
Der Versand der gekauften Gegenstände wird ohne Verzögerung und mit aller Sorgfalt
ausgeführt, verschickt jedoch auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
Dr. Aug. Klipstein.
Versteigerungs-Einteilung
ORDRE DES VACATIONS
Montag, den 20. Juni
Morgens ab 9.30 Uhr............... No. 1 — 168
Nachmittags ab 14 Uhr.............. No. 169—415
Dienstag, den 21. Juni
Morgens ab 9.30 Uhr............... No. 416—600
Nachmittags ab 14 Uhr.............. No. 601—841
Mittwoch, den 22. Juni
Morgens ab 9.30 Uhr............... No. 842—1066
Nachmittags ab 14 Uhr.............. No. 1067 bis Schluss
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Währung, und erst,
nachdem diese geregelt, werden die ersteigerten Gegenstände ausgehändigt. Das Eigentum geht
erst nach erfolgter Bezahlung, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 15 % zu entrichten.
Das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen oder zu trennen, sowie solche ausserhalb
der Reihenfolge anzubieten, behält sich der Versteigerer vor.
Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote oder schriftliche
Aufträge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion entsprechende
Deckung hinterlegt wurde. Persönlich anwesende unbekannte Bieter haben
sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren.
Durch die öffentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen ist Gelegenheit geboten, sich
von dem Zustand der Stücke zu überzeugen; auch erteile ich gern vorher schriftliche Auskunft
darüber. Reklamationen anwesender Käufer können nach erfolgtem Zuschlag keine Berücksich-
tigung finden. Reklamationen auswärtiger Auftraggeber müssen innerhalb acht Tagen nach
Erhalt der Stücke erfolgen.
Der Versand der gekauften Gegenstände wird ohne Verzögerung und mit aller Sorgfalt
ausgeführt, verschickt jedoch auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
Dr. Aug. Klipstein.
Versteigerungs-Einteilung
ORDRE DES VACATIONS
Montag, den 20. Juni
Morgens ab 9.30 Uhr............... No. 1 — 168
Nachmittags ab 14 Uhr.............. No. 169—415
Dienstag, den 21. Juni
Morgens ab 9.30 Uhr............... No. 416—600
Nachmittags ab 14 Uhr.............. No. 601—841
Mittwoch, den 22. Juni
Morgens ab 9.30 Uhr............... No. 842—1066
Nachmittags ab 14 Uhr.............. No. 1067 bis Schluss