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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1844 (Nr. 81-132)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1491#0117
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Amttichl Mitttzliluagla des Leakral-DomVaa-Btrtivs,

mtt gefchichtlicheu, artistifcheu uud ltterarischeu Betträge«,

herauSgegebea vom Vorstande.

Rr. 108._Köln, Sonntag 14. Juli 1844.

DaS „Kölner Domblatt" erscheint jeden Sonntag alS GrattS-Auzabe zur ,,Kölnischen Zeitung"- wird außerdem aber auch besonder«
ausgegeben und (jedoch srst MontagS) versandt. Der Pränmnerationt-Preis für die Sinzel-AuSgabe, deren Reinertrag der Dombau-Bereins-Laffe zusließt,
beträgt hier bei der Expedition der „stölnischeu Aeitung" wie auSwärtS bek allcn k. prcuß. Postanstalten 10 Sgr. für den Jahrgang.

«lle Iuschristen an den Eentral-Berein «erden offe» oder unterKreuzbaud, mit derRubrik: „«llgemeiae «ngelegenheiten d«S Dombau»
Verein« zuirLln", so wie «eldsendungen mit der Bezeichnungr „«eldbeiträge für deu Dombau zu Köla", erbeten.

Amtliche Mittheilunge«

Dombau-Hülksverein;u Vormagen.

Protocoll der General-Versammlung vom 30. Mai 1844.

Jn der auf heute vorbestimmten General-Versammlung fanden stch
die sämmtlichen Mitglieder des Borstandes, so wie nahe und entfernte
Dombau-Freunde ein.

Der Präsident des Vereins, Herr FriedensrichterHardung, erstat
tete zuvörderst den vorschriftsmä'ßigen Bericht über die Lage des Vereins:

„Meine Herren! Nach Vorschrift deS §. 7 der Statutcn stnd wir
heute versammelt, um den Verwaltungßbericht zu erstattcn und den
Zustand der Finanzen offen zu legen, versammelt an derselden Skelle,
wo wir erst föngst, ani 13. Februar d. I., in Folge des ersten «uf-
rufs des provisorischrn ComiteS in freudigster Anregung für die hehre
Sache zusammentraten, und mit dem Ausdrucke des lebhaftesten Dan-
keS für dir zahlreiche Theilnahme und das förderliche Wohlwollen ha-
ben wir uns auch heute hier wieder freundlich begrüßt.

„Unser Vereinsjahr 1844 ist unter den günstigsten Auspicien begon-
nen, ja, unsere weiteste Srwartung, die größle Hoffnung erblicken wir
in Erföllung. Kaum war der Berein laut Bestätigungs-Urkunde des
hohen Central-Dombau-VereinS vom 29. Februar d. I. dem Central-
Vereine «invrrleibt und statutmäßig soaach constituirt, so wurde un-
verzüglich mit Aufnahme drr Zeichnungen der Mitglieder und Sin-
sammlung der Beiträge ans Werk gegangen, und was seither in den
kurzen Tagen bi« heute das kaum entfaltete Streben erwirkt, mögen
Sie auch aus der sp-ciellen Darlegung der Finanzverhältnisse Seitens
des Herrn Verrins-Rendanten entgegen «ehmen und die schöne Ueber-
zeugung b-wahren, daß wir auf dem besten, ergiebigsten Boden, dem
Boden der Liebe, fortgebaut und gepflanzt, gehegt und gewaltet haben."

Der Vereins-Eecretär und Prvtocollfuhrrr, Herr Pfarrer und Schul-
pflegerNeesen, legtr sodann die Actm, insbesondere die Bestätigungs-
Urkunde, sodann daS Antwortschreiben des Herrn Oberbürgermeisters
Geheimen RegierungSrath« Steinberger zu Köln auf unserr Begrü-
ßung als gebornen DormagerS zur Sinstcht und Kenntnißnahme vor.

Der Vereins-Rendant, Hr. Bürgermeister Mathieu, «rstattete hier-
auf den Bericht über die Lage der Finanzen und legte folgendeS Re-

sultat vor: _ .

I. Wrrkliche Einnahme:

Thl. Sg.Pf.

») AlS «rste Beitragszahlung pro 1844 aus der Hebeliste

vou Dormagen, ZonS und Riltersitz H-ckhof . . . 34 27 —
d) Durch Sammler Herrn Caplan Schlvßmacher zu AonS
und Ber'geordniten Schönen zu Stürzelberg bis heute
ringegangen .............. 19 25 8

v) Durch Sammler Herrn Pfarrer Vest zu Rievenheim. 6 15 —
s) Durch Sammler Herrn Pfarrer Bollig zu Nettesheim 28 17 6

Summa. . . 89 25 2
H'ervon stnd bereitS beim «rsten Caffen-Abschluß laut Quittung an

die Central-Dombau-Caffe baar abgeliefert 30 Thlr.; laut heutigem
Abschluß sofort ablieferbar 59 Thlr. 25 Sgr. 2 Pf.

Dieser Nachweis wurde nach den vorliegenden Belegen geprüft «nd
als richtig anerkannt.

». Soll-Einnahme

bleibt bis nach Eingang sämmtlicher Aeichnungen und danach aufzu-
stellenden Hebelisten unbestimmbar.

Herr Vorstand Aldenhoven beantragt« sodann Lie namentlich»
Verlesung der Dereins-Mitglirder, welchem Antragr willfahrt und zu-
gleich die Anlegung rines Namens-VerzeichniffeS sämmllicher BereinS-
mitglieder mit Rückstcht auf die Anordnung nach «inzelnen Bezirken
beschloffen wurbe.

Hierauf wurde zur statutmäßigen Wahl der resp. Local-Vorstände
geschrittm und durch allgemeine Zustimmung für Nettesheim Herr
PfarrerBollig und HerrBürgermeister Hover, für Rommerskirchen
Herr Pfarrer Schieffers so wie Herr Gutsbesitzer Breurr auf
Sinsteden, und fürGohr Herr Pfarrer Bruns und Herr Tutsbesitzer
Junggeburth auf Gohrerhof gewählt.

Worüber dieseS Protocoll, und wird die statutmäßige Bekanntma-
chung dieses durch daS „Domblatt" befördert und habe» nach Verle-
sung und Genehmigung untuschrieben:

Der Vorstand:

(Gez.) A. V. Hardung. — Neesen. — Mathieu. — Z.
Körfgen. — Fr. Aldenhoven. — P. M. Schu-
macher.

Statut des Vombau-Hült'svereins -es Friedcnsgerichts-
bchrks Dormagen.

tz. 1. Der Derein unter dem Namen „FriedensgerichtSbezkrk-
Dormager-Dombau-Hülfsverein" bezweckt die Erhaltung unb
den Fortbau de« DomeS zu Köln nach dem ursprünglichen Plane u»b
schließt stch an den Central-Dombau-Verein an.

§, 2. Der Verein besteht aus Mitgliedern, welche durch Einzeich-
nung in di« BeitragSliste zu einem ZahreSbeitrage von miabestenS fünf
Silbergroschen stch verpflichten.

§. 3. Die Theilnahme an dem Vereine ist eine «in freiwillige, der-
gestalt, daß es jederzeit frei steht, stch formlich abzumelbe» oder auch
stillschweigend durch Zahlungsunterlassung ausjuscheiden. Wer den Bei- ^ '

trag nicht leistet, wird aus den Listen uusgestrichen. ' .. ' '

§. 4. Der Verein constituirt fich nach vorgängiger Berathung «nh '
Annahme des Statut» durch fefortige Wahl eineS VorstandeS, bestehend
aus zwei Mitgliedem jeder Börgermeisterei, auf die DtzU" von drr«

Jahren mittels Abstimwang durch einfache Stimmenmrhrheit unt? . -
den Anwesenden der General-Bersammlung. Jn gleicher Weih «irb ^
dieser Vereins-Vorfland von drei zu drei Jahren erneufrt; däs je aus, ^ "
scheidende Mitglied ist wieder wählbar. Stirbt ein Mitglied deS Vor-
standes oder schridet sonst aus (§. 3), so wird in der nächsten Benc' ^
ral-Versammlung zur statutmäßigen Ergänzung desselbest geschrittt».
 
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