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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1864 (Nr. 227-238)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1814#0013
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Nr. LSS._Költt, SamStag 30. April_1864

Das „Kölner Domblatt" erscheint monatlich. Der Pränumerations-Preis, deffen Brutto-B etrag der Dombau-BereinS-Caffe zusiießt, beträgt-ier
wte auSwärtS (bei allen kgl. preuß. Post-Anstalten) LV 2>gr. für den Jahrgang. — Alle Zuschriften an den Central-Verein werden offen oder unter
Lreuzband mit der Rubrik: „Allgemeine Angelegenheiten des Dombau-Bereins zu Köla" ss wie Geldsendungen mit der Bezeichnung: „Geldbeiträge
für den Dombau zu Köln", erbeten.

Kölner

Domblatt.

Amtliche Mittheilungen

mit geschichtlicheu,

herauszezebett vom


Ginladung

z u r

ahl-Verfammlung des Central-Dombau-Vereins,

welche Dinstag ben 31. Mai 1861 hierfelbst Statt stnden wird.

Nach Anleitung deS Z. 17 deS BereinS-StatutS beehren wir unS hiedurch, sämmtliche Mitglieder de» Central-
Dombau-Vereins zur Theilnahme an der auf

Dinstag den 31. Mai 1864 im kleinen Gürzenichsaale

anberaumten Wahl-Bersammlung ergebenst einzuladen.

Jn derselbcn werden folgende Gegenstände zur Verhandlung kommen:

1) Bericht deS Borstandes über die Lage deS Vereins.

2) Borlage der Rechnung über Einnahme und AnSgabe der VereinS-Casse im Laufe deS JahreS 1863.

3) Wahl von zehn Mitgliedern zum Vorstande in die durch daS Ausscheiden von eben so viel Mit-
gliedern erledigten Stellm, gemäß Z. 19 des Statuts. (Vergl. Protocoll der Vorstands-Sitzung
vom März c., Domblatt Nr. 229).

Jndem wir unter Hinweisung anf den Jnhalt der §§. 3 und 18 deS Statnts alle diejenigen. welche durch Leistung
eineS BeitrageS von Einem Thaler und mehr, unmittelbar an die VereinS-Cafse oder an die dem Central-Vereine ange-
schlofsenen Hülfs-Vereine, für das Vereinsjahr 1863 resp. 1864 die Mitgliedschaft erworben ha^en oder dem Bereine bis
zum Tage der Wahl-Versammlung noch beitreten werden, ergebenst ersuchen, durch persönlicheS Erscheinen oder durch Ver-
tretung mittels Bollmacht (nach Maßgabe der im Jahre 1845 beschlofsenen und Allerhöchst genehmigten Abänderung deS
Z. 18 deS Statuts) die ihnen aks Brreins-Mitgliedern zustehenden Berechtigungen auszuüben, bemerken wir, daß über die
sonstigen Anordnungen für die diesjährige Wahl-Versammlung daS später erscheinende Programm das Nähere enthalten wird.
Köln, den 31. März 1864. Der Horstarrd deS Een1ral-Do«-a«-BereirrS.

NamenS desselben:

Der Präsident des Borstandes, Geh. Justizrath Esser II.

Bei dieser Gelegenheit erlauben wir nnS, dre verehrljchen Vorstände unserer Hülfs-Vereine, welche ihre BeitragS-
Ablieferungen fär daS VereinSjahr 1863 bisher noch nicht bewirkt haben, — eben so die fonstigen Bereins-Mitglieder und
Dombau-Freunde, welche mit ihren Jahres-Beiträgen pro 1863 noch im Rückstande stnd, ganz ergebenst zu ersuchen, doch
möglichst dasür bemüht sein zu wollen, daß diese Zahlungen recht bald an unsere VereinS-Caffe gelangen, um eben fowohl
die Nechnungen und Bücher in Betreff deS BereinsjahreS 1863 noch vor Ablauf desselbm vollständig abschließm zn können,
als auch zur planmäßigm Fortsetzung des BaueS die nöthigm Geldmittel in Bereitschaft zu haben.

Köln, den 31. März 1864.

Der BerwKltnrrgs-AuSschuß deS Central-Dombau-Bereins.
 
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