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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1864 (Nr. 227-238)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1814#0009
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M o n a t s j ch r i f t.

Amtliche Mittheilmiger» des Central-Dombau Vereins,

mit geschichüichen, artlstischen nnd literarischell Beiträgell,

heravsgese-eu vo« Vorstavde.

Nr. 22S. Költt, DonnerStag 31. März 18ßM.

Das „Kölner Domblatt" erscheint monatlich. Der Pränumerations-Prets, deffen Brutto-Betrag der Dombau-Bereins-Caffe zuffießt, beträgt hisr
«ie auswärts (bei allen kgl. preuß. Post-Anstalten) 10 Sgr. für den Jahrgang. — Alle Zuschriften an den Central-Verein werden o ffen oder unter
Kreuzband mit der Rubrik: „Allgemeine Angelegenheiten des Dombau-Vereins zu Köln" so wie Geldsendungen mit der Bezeichnung: „Geldbeiträge
für den Dombau zu Köln", erbeten.

Einlabung

z u r

>ahl-Versammlung des Central-Dombau-Vereins,

welche Dinstag de« 31. Mai 1861 hkerselbst Statt finden wird.

Nach Anleitung deS Z. 17 deS Verems-Statuts beehren wir unS hiedurch, sämmtliche Mitglieder deS Central-
Dombau-BereinS zur Theilnahme an der auf

Dinstag den 31. Mai 1864 im kleinen Gürzenichsaale

anberaumten Wahl-Versammlung ergebenst einzuladen.

In derselben werden folgende Gegenstände zur Verhandlung kommen:

1) Bericht deS Vorstandes über die Lage deS Bereins.

2) Vorlage der Rechnung über Einnahme und Ausgabe der VereinS-Caffe im Laufe deS Jahres 1863.

3) Wahl von zehn Mitgliedern zum Vorstande in die durch da» AuSscheiden von eben so viel Mit-
gliedern erledigten Stellen, gemäß Z. 19 des Statuts. (Vergl. Protocoll der Vorstands-Sitzung
vom März c., Domblatt Nr. 229).

Jndem wir unter Hinweisung auf den Jnhalt der ZH. 3 und 18 deS Statuts alle diejenigen, welche durch Leistung
eines Beitrages von Einern Thaler und niehr, unmittelbar an die VereinS-Caffe oder an die dem Central-Vereine ange-
schloffenen Hülfs-Vereine, für das VereinSjahr 1863 resp. 1864 die Mitgliedschaft erworben haben oder dem Berei'ne biS
zum Tage der Wahl-Versammlunz noch beitreten werden, ergebenst ersuchen, durch persönliches Erscheinen oder durch Ber-
tretung mittels Bollmacht (nach Maßgabe der im Jahre 1845 beschloffencn und Allerhöchst genehmigten Abänderung des
Z. 18 deS StatutS) die ihnen als VereinS-Mitgliedern zustehenden Berechtigungen auSzuüben, bemerken wir, daß über die
sonstigen Anordnungen für die diesjährige Wahl-Versammlung daS später erscheinende Programm das Aiähere enthalten wird.
Köln, den 31. März 1864. Der Borstand deS Eeutral-Dombau-BeremS.

NamenS deSselben:

Der Prästdent des Borstandes, Geh. Justizrath Esser II.

Bei dieser Gelegenheit erlauben wir unS, die verehrlichen Borstände unserer Hülfs-Vereine, welche ihre BeitragS-
Ablieferungen fär das Vereinsjahr 1863 bisher noch nicht bewirkt haben, — eben so die sonstigen Bereins-Mitglieder und
Dombau-Freunde, welche mit ihren Iahres-Beiträgen pro 1863 noch im Rückstande sind, ganz ergebenst zu ersuchen, doch
möglichst dasür bemüht sei'n zu wollen, daß diese Zahlungen recht bakd an unsere VereinS-Caffe gelangen, um eben sowohl
die Rechnungen und Bücher in Betreff deS BereinsjahreS 1863 noch vor Ablauf desselbm vollständig abschließen zu ksnnen,
als auch zur planmäßigen Fortsetzung deS BaueS die nöthigen Geldmittel in Bereitschaft zu haben.

Köln, den 31. März 1864.

Der BerwaltnugS-AuSschuß beS Ceutral-Dombau-BereiuS.
 
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