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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1865 (Nr. 239-250)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1815#0005
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M o n a t s s ch r i f t.

--

Amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins,

mit geschichttichen, arlistischeu und literarischen Beittägen,
heranrsezeke» »r« Vorßan-e:

Nr. SLV. Köln, Dinstag 28. Februar 186».

DaS „Äölner Domblatt" erscheint monatlich. Der PränumerationS-PreiS, deffen Brutto-Betrag der Dombau-BereinS-Caffe zuriiest, derrägr -ter
wte auSwärtS (bei allen kgl. preuß. Post-Anstalten) tO Sgr. fär den Jahrgang. — Alle Zuschriften an den Tentral-Berein wersen offen oder unter
Kreuzband mit der Rubrik: „ALgemeine Angeiegenheiten deS Dombau-VereinS zu Köln" so wie Geldsendungen mit der Bezeichaung: »Geldbeiträge
fär den Dombau zu Löln", erbeten.

Amtliche Mittheiluugen.

/ .^ ^

Prärnien-Collecte

zvm Avsbaue der Thürme des Kölner Domes.

Festsetzung des Ziehuugs-Termmes

auf den

1 September 1865.

Der Vertrieb der Dombauloose für die durch Allerhöchste Cabinets-
Ordre vom 26. März 1864, desglcichen durch Ministerial-Erlaß vom
31. Mai 1864 geneymigte Dombau-Prämien-Collecte zum Ausbaue
der Thürme des Kölner Domes hat im Umfange des Königreichs
Preußen, so wie auf Grund der bis zum Schluffe des Monats
September 1864 ertheilten Concessionen der meisten deutschen Bundes-
staaten, in den Gränzen des deutschen Bundesgebietes, seit dem
1. September 1864 begonnen.

Gemäß Z. 4 des nebenstehend abgedruckten und durch die Staats-
Behörde genehmigten Ziehungsplanes ist für den Vertrieb der Loose
die Frist eines Jahres vorgesehen und soll die Ziehung der Prämien
im Herbste eines jeden Jahres geschehen. Jn Ausführung dieser Be-
stimmung des Betriebsplanes und um für den Absatz der Loose
einen ausreichenden Zeitraum zu gewinnen, ist die planmäßige
Ziehung der Prämien auf den Herbst des Jahres 1865 definitiv
festgestellt und von dem unterzsichneten Verwaltungs-Ausschuffe des
Central-Dombau-Vereins als Tag der Ziehung der Jahrestag der
Grundsteinlegung durch König Friedrich Wilhelm IV. zum
Fortbau des Kölner Domes, der

1 September 18«S

bestimmt worden.

Die Ziehung geschieht öffentlich unter Aussicht eines Commiffars
der Königlichen Regierung zu Köln in Anwesenheit von wenigstens
fünf Mitgliedem des unterzeichneten Verwaltungs-Ausschuffes und
unter Zuziehung eines Notars gemäß den hierfür gültigen Bestim-
mungen dcs betreffenden Paragraphen des Allerhöchst genehmigten
Planes zur Dombau-Prämien-Collecte. Ort und Stunde der Ziehung
wird vorher in Zwischenräumen von acht Tagen drei Mal in der
Staats-Zeitung und in der Kölnischen Zeitung bekannt gemacht
werden.

Der Ankauf der zur Verloosung bestimmten Werke lebender deutscher
Künstler im Gesammtwerthe von 30,000 Thlrn. beginnt am 1. April
1865 aus der von der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft

beschickten Sammlung von Kunstwerken, die seit dem 15. Januar
d. I. im städtischen Museum zu Köln aufgestellt ist.

Nachdem innerhalb 5 Monaten nahezu die Hälfte sämmtlicher
Loose abgesetzt ist, hat der Central-Dombau-Verein den Vertrieb
der sämmrlichen noch vorräthigen Loose den nachstehend verzeich-
neten bewährten General-Agenten

Herrn Albert Heimann zu Köln,

„ D. Löwenwarter daselbst,

„ Paul Rud. Meller daselbst,

„ Adols Gestewitz zu Düsseldorf,

Herren Moritz Stiebel Söhne zu Franksurt a. M.
nunmehr definitiv unter dem 20. Februar d. I. übergeben, und
sind Dombauloose durch Vermittelung dieser sür den Umfang des
deutschen Bundesgebietcs ernannten General-Agenten zu beziehen.
Köln, den 23. Februar 1865.

Der Vermaltllngs-Ausschuß des Lentral-Domball-Vereills.

Esser II., Geheimer Jusiizraih und v. Wittaenstein, Regierungs-Präsidmta.D.
Präsident des Central-Dombau-Vereins. und Prästdent der Direcrion der Köln-

Mindener Eisenbahn GcseUschait.

vr. Haass I., Justizrath und F. Heuser, Stadtverordneter und Prästdent des
Advocat-Anwalt. Verwaltungsrathes der Kölnischen Primtbank.

vr. Vosen, Gymnasial-Religionslehrer F. Aldenhoven, Director der Kölnischm
undSecretair des Central-Donwau Vereins. Hagel-Versicherungs stiesellschaft.
Seydlitz, Commercien- M. Gsul, Boigtel, Esser ll. sun.,
rath und Banquier. Notar a. D. Dombaumeisier. Advocot.

Ed. Oppenheim, B. Haanen, Oswald Schmitz,

Banquier. Rentner. Ksufmann und spanischcr Consul.

von Wittgenstein sun., Regierungs-Referendar.

Plan

zu einer Prämien-Collecte zlim Ausbaue der Thürme
des Kölner Dornes.

(Autorisirt versuchsweise sür Einmal durch Allerhöchste Cabiuets-
Ordre vom 26. Marz 1864).

Für die Dauer von acht Jahren wird dem Vorstande des Central-Dombau-Vereins
zu Köln die nachgesuchte Gcmhmigung zu einer Prämien-CoUccte, dercn Reinertrag
zum Fortbaue unü zur Vollendung der beiden Thürme des Kölner Tomes beslimmt ist
und dazu verwendet werden soll, so wie zum Vertriebe der Loose im ganzen Umfange
des Königreichs Preußen unter den folgenden Bedingungen gewährt:

Z. 1. Kde Ziehung der .Dom-Thurmbau" Prämien-CoUecte besteht aus S0y,<M
Loosen, die m fortlaufenden Mmmern insch dem hier unten beigefüaten
Schema) ausgefertiat werden und mit einem bcsonderen Stempel, den Fac-
stmiles der Unterfchriiten zweier Mitglicder des Ausschusses und der eigcnhän-
digen Unterschrist des angeilellten Vereins-Rendmiten veriehen, und außeroein
aus einem s. g. Ausschnitt-Register ausgeschnitten sind. Der Preis des ein-
relnm LooseS betmgt Emen Thaler.

Z. 2. Die Prämien dieser Collecte bestehen:

1. Zn einem Hauptgewinne von.1VÜ,0VS Thalern.

2. Zn einem Gewinne von.lyMV Thalem.

Z. I» einem Gewinne von.5VVV Thalern.

4. 5. 6. 7. 8. Jn fünf Gewinnm von j- IM1 Thalern . 5YM Thalern.

5. Jn erner Anzahl gediegener Werke lebmder deutfchcr

Künstler, im Ge,ammtwerthe von . . . . 3Y,VVV Thalern,

welche der Verein bis zum vollen Betrage der vorstehcn-
dm Summe erwirbt und wooon jedes Einzclne einm
besondern Gewinn darstellt.

I5VMY Thaler.
 
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