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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1865 (Nr. 239-250)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1815#0013
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Köln

Dowblatt.

Amtliche Mittheilungen des Central Domban Vereins,

mit geschichtlichen, artistischen und literarischen Beiträgen,

herausgegeben vom Vorstande.

Nr. 2LL. Köln, Sonntag 30. April 186L.

DaS „Lölner Domblatt" erscheint monatllch. Der Pränumerations-Preis, deffen Brutto-B etrag der Doinbao-Beceius-Laffe zuffießt, deträgt »ier
wie auSwärtS (dei ailen kgl. preuß. Poff-Anstalten) 10 Ägr. für den Jabrgang. — Alle Zuschriften an den Lentral-Berein werden o ffea oder unrer
Lreuzband mit der Äudrik: „Ällgemcine Angelegenheiten deS Dombau-BeretnS zu Söln" so wie Geldsendungen mit der Bezeichnung: „Geldbeiträge
für den Dombau zu Aölu", erbeten.

Einladung

z u r

Wahl-Versammlung des Central-Dombau-VereinS,

welche Dinstag den SV. Mai 18«S hierfelbst Statt finden wird.

Nach Auleitung des Z. 17 des Vererns-Statuts beehren wir unS hiedurch, säinm'.liche Mitglieder des Central-
Dombau-Bereins zur Thcilnahme an der auf

Dinötag den 30. Mai 1865 im klcinen Gürzenichsaale

anberaumten Wahl-Bersammlung ergebenst einzuladen.

Jn dersclben werden folgeude Gegenstände zur Verhandlung kommen:

1) Bericht dcs Vorstandes über die Lage des Vereins.

— . 2) Borlage der Rechnuug über Einnah ue und Auszabe dcr Vereins-Caffe im Laufe deS Jahres 1864.

3) Wahl von eilf Mitgliedern zum Vorstande in dic durch das AuSscheiden von ebcn so viel Mit-
gliedern erledigten Ltellen, gemäß §. 19 dcs Statuts. (Bgl. Protocolle der Borstands-Sitzungen
vom 2. März und 27. April c., Domblatt Nr. 240 und 241).

Indem wir unter Hinweisung auf den Jnhalt der M. 3 und 18 d;s Statuks alle diefenigen, welche durch Leistung
rines BeitrazeS von Einem Thaler und mehr, unmittelbar an die Vercins-Caffe oder an die dem Central-Vereine ange-
fchloffcneu Hülfs-Vereine, für das Bereinsjahr 1864 resp. 1865 die Mitgliedschaft erworben haben oder dem Vcreine bis
znm Ta e der Wahl-Versammlung noch beitreten werden, ergebenst ersuchen, durch persönliches Erscheincn oder durch Ver-
tretung mittels Vollmacht (nach Maßgabe der im Jahre 1845 beschloffenen und Allcrhöchst genehmigten Abänderung dcs
§. 18 des Statuts) die ihnen als Vereins-Mitgliedern zustehenden Berechtigungen auszuübeu, be ^crken wir, daß übcr die
fonstigcn Anordnungen für die diesjährige Wahl-Bersammlung das später erscheinende Pro^ramm das Nähcre enthalten wird.
Köln, dcn 27. April 1865. Der Borstand des Central-Dombau-Bereinö.

Namens desselbeu:

Der Präsident des Vorstandes, Geheimer Justizrath Esser II.

Bei dieser Gelegenheit erlauben wir uns, die verehrlichen Borstände unserer Hülfs-Bereine, welche ihre Beitrags-
Ablieferungen für das Bereinsjahr 1864 bisher noch nicht bewirkt haben, — eben so die sonstigen Vereins-Mitglieder und
Dombau-Freunde, welche mit ihren Jahres-Beiträgen pro 1864 noch im Rückstande sind, ganz ergebenst zu ersuchen, doch
möglichst dafür bemüht sein zu wollen, daß diese Zahlnngen recht bald an unsere Vcreins-Caffe gelaugen, um eben sowohl
die Rechmmgen und Bücher in Betrcff des Vereinsjahres 1864 noch vor Ablauf deöselben vollständig abschließen zu k.nlren,
als auch zur planmäßigen Fortsetzung deS Baues die nöthigen Geldmittel in Bereitschaft zu haben.

K.ln, dcn 27. April 1865.

Der Verwaltungs-Ausschuß deS Ccntral-Dombau-Vercrns.
 
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