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Anmerkung von Titulaturen der Frauen-
zimmer.
^zXiese werden nach der Geburt, das ist, nach dem
Stande ihrer Väter, oder auch nach dem Stande
ihrer Männer, bey geistlichen Personen auch nach ih-
rem Amte eingerichtet. Hierbey aber ist zu merken,
daß gewisse Titel, die den Männern gegeben werden,
den Frauen beyzulegen, nicht gewöhnlich sey. So heißt
Zum Beyspiel der Titel der Ehegattin« eines Superin-
tendenten nicht-Hoehwürdige, oder eines Rectoris der
Universität, nicht Magnificenz. Auch werden die ge-
lehrten Titel Frauenzimmern nickt gegeben. Man
schreibe also nicht an die Frau eines Professors: Hoch-
gelehrte Frau Professorin«/ oder Frau Doctormn.
Frauenzimmer von hohem Stande bekommen die Ti-
tel, welche ihnen ihre hohe Geburt giebt, wenn sie auch
in einen geringeren Stand verheyrathet werden. So
muß man z. E. einer Prinzeßinn, die einen Grafen ge-
heurathet hat: Durchlauchtige Fürftinn, nickt Hoch-
§ebohrne Gräfin», nennen. Eine Baronesse, die ei-
nen Hofrath geheurathet hat, muß nickt Hochedelge-
dohrne Frau Hofräthin, sondern Hoch-und wohl-
gebohrne Baronesse oder Freyfrau heissen. An ver-
heurathete Frauenzimmer setzt man auch auf den äuse-
ren Titel des Briefes den Namen des Stammhauses
oder ihres Vaters bey. Allem adelichen Frauenzim-
mer wird von Personen niedrigen und gleichen Stan-
des der Titel Euer Gnaden, Gnädige, gegeben.
Bey Mannspersonen aber ist nur gewöhnlich, daß un-
adeliche den adelichen, und adeliche bloß den Personen
vom höchsten Range diesen Titel geben. Hochgebie-
tend geben Untergebene ihren Obern, und auch wohl
andere Personen, den Generalen, königlichen Mini-
stern, und dergleichen.
b) Von
Anmerkung von Titulaturen der Frauen-
zimmer.
^zXiese werden nach der Geburt, das ist, nach dem
Stande ihrer Väter, oder auch nach dem Stande
ihrer Männer, bey geistlichen Personen auch nach ih-
rem Amte eingerichtet. Hierbey aber ist zu merken,
daß gewisse Titel, die den Männern gegeben werden,
den Frauen beyzulegen, nicht gewöhnlich sey. So heißt
Zum Beyspiel der Titel der Ehegattin« eines Superin-
tendenten nicht-Hoehwürdige, oder eines Rectoris der
Universität, nicht Magnificenz. Auch werden die ge-
lehrten Titel Frauenzimmern nickt gegeben. Man
schreibe also nicht an die Frau eines Professors: Hoch-
gelehrte Frau Professorin«/ oder Frau Doctormn.
Frauenzimmer von hohem Stande bekommen die Ti-
tel, welche ihnen ihre hohe Geburt giebt, wenn sie auch
in einen geringeren Stand verheyrathet werden. So
muß man z. E. einer Prinzeßinn, die einen Grafen ge-
heurathet hat: Durchlauchtige Fürftinn, nickt Hoch-
§ebohrne Gräfin», nennen. Eine Baronesse, die ei-
nen Hofrath geheurathet hat, muß nickt Hochedelge-
dohrne Frau Hofräthin, sondern Hoch-und wohl-
gebohrne Baronesse oder Freyfrau heissen. An ver-
heurathete Frauenzimmer setzt man auch auf den äuse-
ren Titel des Briefes den Namen des Stammhauses
oder ihres Vaters bey. Allem adelichen Frauenzim-
mer wird von Personen niedrigen und gleichen Stan-
des der Titel Euer Gnaden, Gnädige, gegeben.
Bey Mannspersonen aber ist nur gewöhnlich, daß un-
adeliche den adelichen, und adeliche bloß den Personen
vom höchsten Range diesen Titel geben. Hochgebie-
tend geben Untergebene ihren Obern, und auch wohl
andere Personen, den Generalen, königlichen Mini-
stern, und dergleichen.
b) Von