Ueber
DIE KUNST ALS GEGENSTAND DER STAATS-
VERWALTUNG,
mit besondrem Bezüge auf die Verhältnisse des preussischen Staates. ')
(Berlin, 1847.)
„Man kann es überhaupt nicht genug wiederholen:
Kunstgenuss ist einer Nation durchaus unentbehrlich,
wenn sie noch irgend für etwas Höheres empfänglich
bleiben soll."
Wilhelm von Humboldt, im J. 1809.
"Wie die Wissenschaft dazu berufen ist, den Menschen geistig frei zu
machen, so ist es die Bestimmung der Kunst, ihm das Gepräge des gei-
stigen Adels zu geben. Es wird mithin die Staatsregierung, wenn 9
überhaupt zu ihren Pflichten gehört, die Bildung des Volkes zu fördern
und zu leiten, diese Sorge nicht bloss der Wissenschaft, sondern auch
der Kunst zuzuwenden haben. Und dies um so mehr, als die Kunst in
ihrer Allgemein-Verständlichkeit, in ihrer sinnlichen Kraft einen umfas-
senderen und schnelleren Einfluss auf die Einzelnen wie auf das öffent-
liche Leben und dessen Stimmung, auszuüben im Stande ist, aus demsel-
ben Grunde aber zugleich der Entartung leichter unterliegt und zi'r
Erschlaffung und selbst, im Widerspruch mit ihrer ursprünglichen Bestim-
mung, zur Gemeinheit fahren kann.
Diese wichtige Bedeutung der Kunst für das geistige Leben des VM-
kes bedingt es ferner, dass sie, — da sie in verschiedenartig sich betha-
tigende Fächer, in Künste von erheblicher formaler Verschiedenheit
auseinander fällt, — überall in ihrer Gesammtheit gegenwärtig erhalten,
dass nach Möglichkeit auf eine gleichmässige Behandlung derselben *o
gemeinsamen obersten Grundsätzen aus hingewirkt werde. Je mehr
Künste sich von einander trennen, je mehr sie vereinzelt behandelt
den, um so mehr sind sie dem Zufall unterworfen, um so leichter w
*) Auf amtliche Veranlassung abgefasst.
DIE KUNST ALS GEGENSTAND DER STAATS-
VERWALTUNG,
mit besondrem Bezüge auf die Verhältnisse des preussischen Staates. ')
(Berlin, 1847.)
„Man kann es überhaupt nicht genug wiederholen:
Kunstgenuss ist einer Nation durchaus unentbehrlich,
wenn sie noch irgend für etwas Höheres empfänglich
bleiben soll."
Wilhelm von Humboldt, im J. 1809.
"Wie die Wissenschaft dazu berufen ist, den Menschen geistig frei zu
machen, so ist es die Bestimmung der Kunst, ihm das Gepräge des gei-
stigen Adels zu geben. Es wird mithin die Staatsregierung, wenn 9
überhaupt zu ihren Pflichten gehört, die Bildung des Volkes zu fördern
und zu leiten, diese Sorge nicht bloss der Wissenschaft, sondern auch
der Kunst zuzuwenden haben. Und dies um so mehr, als die Kunst in
ihrer Allgemein-Verständlichkeit, in ihrer sinnlichen Kraft einen umfas-
senderen und schnelleren Einfluss auf die Einzelnen wie auf das öffent-
liche Leben und dessen Stimmung, auszuüben im Stande ist, aus demsel-
ben Grunde aber zugleich der Entartung leichter unterliegt und zi'r
Erschlaffung und selbst, im Widerspruch mit ihrer ursprünglichen Bestim-
mung, zur Gemeinheit fahren kann.
Diese wichtige Bedeutung der Kunst für das geistige Leben des VM-
kes bedingt es ferner, dass sie, — da sie in verschiedenartig sich betha-
tigende Fächer, in Künste von erheblicher formaler Verschiedenheit
auseinander fällt, — überall in ihrer Gesammtheit gegenwärtig erhalten,
dass nach Möglichkeit auf eine gleichmässige Behandlung derselben *o
gemeinsamen obersten Grundsätzen aus hingewirkt werde. Je mehr
Künste sich von einander trennen, je mehr sie vereinzelt behandelt
den, um so mehr sind sie dem Zufall unterworfen, um so leichter w
*) Auf amtliche Veranlassung abgefasst.