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Berufung von Commissionen von Sachverständigen. 603

Musik fungiren die beiden Sectionen des Senates der Königl.
Akademie der Künste zu Berlin. Es ist zu hoffen, dass bei der be-
vorstehenden Reform der Akademie auch dem Senate eine, den eben an-
gedeuteten Principien entsprechende Organisation gegeben we'rde.

Bei der hohen künstlerischen Bedeutung der Gartenkunst und bei
ihrem häufigen Zusammenwirken mit den übrigen Künsten, namentlich mit
der Architektur, scheint es angemessen, auch dieser Kunst eine Vertretung in
der betreffenden Commission, d. h. in der ersten Section des akademischen
Senates, zu geben.

Für die eigentlich technischen Zwecke des Bauwesens und der Ge-
werbe, die aber der Natur der Sache nach, besonders bei dem ersteren,
gelegentlich bedeutend in das künstlerische Element hinübergreifen müssen,
sind die Königl. ObeT-Bau -Deputation und die technische De-
putation für Gewerbe berufen.

Die Dichtkunst hat bisher, sowohl in ihrer selbständigen Wirksam-
keit als in ihrem Verhältniss zur Bühne, da eine Einwirkung des Staates
auf sie überhaupt nicht stattgefunden, einer Vertretung solcher Art ent-
behrt. Bei der Allerhöchsten Bestimmung wegen künftiger Vorschläge zur
Ernennung ausländischer Ritter des Ordens pour le merke für Wissenschaft
und Kunst haben des Königs Majestät die Berücksichtigung der Dichtkunst
der Königl. Akademie der Wissenschaften mit anheimgeben zu lassen ge-
ruht. Bei dem Plane zur Gründung einer Theaterschule hat dem Verneh-
men nach auf eine eigne dramaturgische Commission zur allgemeinen
Ueberwachung derselben Rücksicht genommen werden müssen. Sollten im
Uebrigen die im Vorstehenden enthaltenen Vorschläge zur Förderung einer
gediegenen dichterischen Thätigkeit und Wirksamkeit Berücksichtigung
Anden, so würde es gleichzeitig und naturgemäss auch auf die Gründung
einer besondern poetisch-dramaturgischen Commission, für die sämmt-
lichen, in dies Gebiet einschlagenden Zwecke, ankommen. Dieselbe dürfte
etwa den beiden schon vorhandenen Sectionen des Senates der König].
Akademie der Künste als dritte Section anzuschliessen sein und in den
Fällen, wo es auf ein Zusammenwirken von Musik und Poesie ankäme,
mit der zweiten Section, der musikalischen, gemeinschaftlich zu handeln
haben. ')

l) Die vorstehende Schrift war ein Vorläufer umfassender Entwürfe zur
Organisation der gesammten Kunstangelegenheiten im preuss. Staate, welche
besonders in den Jahren 1849 und 1850 ausgearbeitet wurden. Die Veröffentli-
chung der letzteren erschien nicht thnnlich.
 
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