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Erekutoren Valdaffar Turini und Giov. Bat. Branconio
von Aquila, im Pantheon setzen ließ und die Einkünfte
der Kapellanei aus eigenen Mitteln vermehrte („dotem
quoque luiius sacelli sua jiecunia auxil“). Er starb am
4. November 1527.

Es ist ein Zweifel darüber erhoben worden, ob Ra-
phaels Testament schriftlich abgefaßt oder bloß auf münd-
licher Erklärung beruhend gewesen scy. In darauf be-
züglichen Schriften ist nirgend von einem Notariatsakt,
sondern nur von Vollziehern die Rede. Freilich findet
sich in dem Kirchenbuch der Rotunde, das Testament
sey durch den Appocelli aufgesetzt worden („sno lesia-
niento die si dice rogato l’anno 1520 per gli aui dell>
Appocelli,“ vgl. Passavant a. a. O. 560), indeß hat
sich unter den Akten dieses Notars keine Spur von einem
solchen entdecken lassen. Für die Vermuthung, daß die
Letztwillensverfügungcn bloß mündlich gewesen, scheint
überdicß ein Dokument zu reden, welches vor einigen
Jahren von P. E. Visconti, gegenwärtig Commissar
der Altcrthümer, aufgefunden und in der von ihm mit
Don Pietro Odeöcalchi herausgegebenen Schrift:
Istorln del ritrovai»e»lo delle spo^Iie inorial! de ttat-
taello 8anx!o da Urbiuo, Rom 1833, gedruckt worden
ist. Es ist eine unter dem 19. December 1520 zwischen
Baldassar Turini und G. B. Branconio als Te-
staments-Erekutoren und den Verwandten Raphaels
getroffene Uebereinkunft, nach welcher letztere für ihre
Ansprüche an die Erbschaft mit einer Summe von tau-
send Dukaten abgefunden werden. Dies Dokument scheint
wenig bekannt worden zu seyn. Passavant, wo er
von dem Testament Raphaels redet (a. a. O. 412 ff.),
erwähnt dessen gar nicht. Der dabei betheiligten Per-
sonen wegen, und da Alles, was sich auf den größten
Künstler der neuern Zeit bezieht, Beachtung verdient,
sollte es aber nicht übersehen werden, und so möge es
hier in einer Uebersetznng folgen. Die Ueberschrift des
Originals ist: „Concordia iuier I). Baldasarem tiaia-
riiim cf, liajredmn (sic) quondam I). Haphaelis de Urbiuo.“
Der Inhalt ist wie folgt:

„Da die wohlachtbaren Männer, die Herren Ago-
stino di Batista de Ciarla, Ridolfo di Giovantuca und
Giov. Batista di Simone de Ciarla, weltlichen Standes,
so wie die ehrbaren Frauen, Frau Maddalena, Tochter
des verstorbenen Batista Ciarla und Gattin des Fran-
cesco di Giovantuca aus Urbiuo, Costanza, Tochter des
genannten Francesco, und Lucia, Wittwe, Tochter des
nämlichen Batista Ciarla, theils anwesend, theils abwe-
send, alle ans Urbino oder dessen Gebiet und verschwä-
gerte oder Blutsverwandte odcr sonstige Angehörige dcö
seligen Raphael von Urbino, berühmten Malers, der
neulich in der Stadt Rom verblichen, Recht und An-
sprüche auf den Nachlaß und die Güter des genannten

Raphael zu haben behaupteten, und die ehrwürdigen
Väter D. Valdassare von Pcscia und Giov. Bat Bran-
conio von Aquila, Unseres heiligen Herrn des Papstes
geheimen Kämmerer, als Testaments-Erekutoren des
genannten Raphael, als welche sie sich erklären, odcr
gegenwärtige Besitzer des gedachten Nachlasses desselben,
wegen besagter Güter und Erbschaft belästigen und vor
Gericht ziehen wollten, so haben die erwähnten Herren
Testamentsvollzieher und die Verwandten u. s. w. zur
Vermeidung eines Rechtsstreites, der daraus entstehen
könnte, und um den aus einem solchen erwachsenden
Unkosten zu entgehen, unter Vermittelung verschiedener
redlichen Männer und gemeinsamen Freunde das nach-
stehende Abkommen und freundschaftliche Verständnis)
eingegangen:

„Nämlich daß die genannten Herren Testaments-
vollzieher die Summe von tausend Dukaten von Kam-
mergold zur Vertheilung unter bemeldeten Bluts- und
andern Verwandten erlegen und anszahlen, und letztere
dagegen zu Gunsten der Herren Vollzieher alle und jede
Rechte und Ansprüche auf bezeichneten Nachlaß abtreten
sollten. Zu diesem Zweck haben die achtbaren und ehr-
würdigen Herren Don Livio de' Guidalotti, Sohn des
Arztes Maestro Ginlio, Kleriker und Kämmerer Sr.
Heiligkeit, Francesco di Giovantuca, Gatte der genann-
ten Donna Maddalena und Bevollmächtigter der Donna
Costanza, endlich Giov. Bat. de' Baldi, weltlichen Stan-
des, alle aus Urbino, Spezial- und Generalbevollmäch-
tigte der Bluts- und andern Verwandten des verstorbe-
nen Raphael und mit der Schlichtung dcr gegenwärtigen
Angelegenheit von denselben beauftragt, welche Mühe-
waltung sie aus freien Stücken übernommen, wie mir
Unterzeichnetem Notar ans ihrem durch D. Matteo dr
Geri di Ventura degli Accomani zu Urbino, auö dem
Bisthumsviertel, durch kaiserl. Autorität Notar, unter
dem 12. November laufenden Jahres, VIII. Jndiktion,
aufgesetzten Mandat ersichtlich, vor dem genannten ehr-
würdigen Herrn Datar und in meiner, als öffentlichen
Notars und der Unterzeichneten Zeugen Gegenwart per-
sönlich erschienen, so rechtlich und gewissenhaft sie es
vermochten und sonder Trug und List, freiwillig und
einfach erklärt, daß sie die stipulirte Summe von tau-
send Dukaten von den genannten Testamentsvollziehern
D. Valdassare und D. Giov. Batista, ans den Händen
des wohlachtbaren Herrn Filippo de' Ridolsi, florentini-
schen Handelsmanns und in Rom ansässig, empfangen
und entgegen genommen baden, lieber welche tausend
Dukaten die bemeldeten Bevollmächtigten für die in
Rede stehenden Bluts- und andern Verwandten Ra-
phaels von Urbino und deren sämmtliche Erben und
Nachkommen den genannten Herren Testamentsvollzie-
hern eine förmliche Schlußquittung ausgestellt haben.
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