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kaufen. Ich bin sicher, daß der von Herrn
Wintzer erwähnte Degas in 30—40 Jahren auf
einer amerikanischen Auktion für ein paar
tausend Dollars zum Verkauf kommen wird.
Damit soll nun freilich nicht gesagt sein, daß
alle in Gold abschätzbaren Werte von Kunst-
werken eingebildete seien. Einen verhältnis-
mäßig allgemeinen und nicht einseitigen Ge-
schmack und Instinkt für künstlerische Qualität
vorausgesetzt, wird es immer, unter der An-
nahme, daß man im Handel über sie verfügen
könnte, eine Reihe Kunstwerke geben, die sich
auf einer verhältnismäßig gleichen Höhe der
Wertschätzung befinden werden. Denn neben
dem Liebhaberwert ist es ja der Seltensheitwert,
der zur Bildung kolossaler Preise für Werke
älterer Meister namentlich geführt hat; dadurch,
daß die meisten Bilder eines Tizian, eines
Velasquez, eines Rubens u. a. bereits in unver-
änderlichen Besitz von Fürsten und Staaten
übergegangen sind, müssen die wenigen im
Handel auftauchenden umsomehr begehrt werden.

In gewisser Hinsicht „berechtigt" kann
man den Wunsch, am „unverdienten Wert-
zuwachs" beteiligt zu sein, nennen. Nun ist
die Erfüllbarkeit dies Wunsches unendlich
schwer, wenn nicht überhaupt unmöglich. Ab-
gesehen vom Falle der Versteigerung, wo der
Wertzuwachs leicht feststellbar und vom Ver-
käufer leicht einziehbar ist, bleibt der einzig gang-
bare Weg, daß der Künstler mit dem Käufer
einen dahingehenden Vertrag schließt. Ich
fürchte nur, die wenigsten Käufer werden sich
durch solchen Vertrag binden wollen, und
mancher Verkauf wird infolgedessen nicht
zustande kommen. Und wer sich gebunden,
wird sich vielleicht bald beengt fühlen, mancher
wird, wozu er sich verpflichtet, nicht einhalten,
mancher Weiterverkauf wird heimlich stattfinden,
sodaß der Künstler, trotz aller Verträge, leer
ausgeht. Da wird man schon den Staat zu
Hilfe rufen müssen, und der wird jeden Ver-
kauf nur erschweren. Es ist auch nicht ohne
weiteres möglich, die Werke der bildenden
Kunst ebenso zu behandeln wie die der Musik
und Literatur. Diese sind imaginär, sie müssen
und können durch allerlei Hilfsmittel in der
Phantasie des Hörers und Lesers erzeugt
werden, jene sind, wie die Originalmanuskripte
der Dichter und Musiker, greifbare, nur einmal

Museen und öffentliche Sammlungen.

Die Bildnissammlung der Nationalgalerie. In

der von Schinkel errichteten Berliner Bauaka-
demie ist kürzlich jene Bildnis-Sammlung eröffnet
worden, die von Direktor Ludwig Justi aus den
Beständen der Nationalgalerie, des Kaiser Fried-

vorhandene Dinge (wenn sie nicht vervielfältigt
werden) und im Handel juristisch allen anderen
Sachen, Mobilien wie Immobilien, gleichzustellen.
Was für das Gebäude Leipzigerstr. 88, die
Kopenhagener Vase und irgend einen Grabstein
recht, das ist für den „Prometheus" von Gustav
Eberlein und A. v. Werners „Kaiserkrönung"
billig. — Oder wie will man den Unterschied
juristisch formulieren?

Anders ist es mit denjenigen Werken der
bildenden Künste, die sich vervielfältigen lassen,
bestellt, z. B. den Werken der graphischen
Künste, Medaillen, Plaketten, kleinen Bronzen etc.
Hier hat es ja der Künstler ganz in der Hand,
sein geistiges Eigentum für Lebenszeit und
darüber hinaus sich zu wahren, es zu mehren
und aus der steigenden Schätzung seiner
Schöpfung Nutzung zu ziehen, je nachdem er
das Eigentum an seinem Werk behandelt und
mit seinem Werke „spekuliert". Hier wäre zu
empfehlen, nur hervorragende Produkte, mög-
lichst wenige und in möglichst wenig Exem-
plaren auf den Markt zu werfen. Man darf
seinen eigenen Werken nicht durch sie selbst
Konkurrenz machen, und der Qualitäts- und
Seltenheitwert eines Werkes hebt seinen Preis.
Mir scheint, diejenigen Künstler, die sich selbst
möglichst wenig in den Vordergrund drängten,
die im Vertrauen auf sich selbst abwarteten
und den Käufer an sich herankommen ließen,
inzwischen aber ungestört und zielbewußt ihren
Weg gingen, haben noch am ehesten „reüssiert".
Während diejenigen Künstler, die für sich die
Reklametrommel schlagen, das Odium des
Geschäftsmannes, der Kunstwerke nicht um
ihrer selbst willen schafft, auf sich gewälzt und
es in manchem Falle wohl auch verdient haben.

Kurz, die Gründung einer „Genossenschaft",
wie sie Herr Wintzer sich denkt, scheint mir
höchst überflüssig. Es müssen ganz andere
Mittel und Wege eingeschlagen werden, um
das zu erreichen, was not tut. An dieser Stelle
darauf einzugehen, würde aber zu weit führen.*)

Dr. A. Giesecke.

*) Wir haben dieser Zuschrift, die sich gegen die Idee der
Genossenschaft bildender Künstler und deren Anteilnahme am Wert-
zuwachs ausspricht, Raum gegeben, glauben aber, daß die Schwierig-
keiten dennoch zu überwinden sind. Vgl. auch den Artikel ,,Die
wirtschaftliche Bewegung der bildenden Künstler in Deutschland"
in der vorigen Nummer der ,,Kunstnachrichten".

Die Schriftleitung.

rich-Museums und des Kupferstich-Kabinetts zu-
sammengestellt wurde und die nun als eine Are
Ruhmeshalle der Deutschen zu gelten hat, ge-
wissermaßen also eine gemalte Walhalla bedeutet.
Zwar kann die Sammlung keinen Anspruch auf
Vollständigkeit machen; sie bildet erst einen
 
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