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liehe und unbewegliche Güter, Gelder, Waaren und sonst alles, was man sowohl
in eigenen, als fremden Händen hat, und überhaupt alle diejenige Dinge, die
würklich da sind, und demjenigen, für welchen die Buchhaltung geführet
wird, zugehören.
Um diese Buchhaltung richtig zu führen, dazu wird dreyerley erfordert:
l"- Das man sich hiezu der notwendigen Bücher bediene, und hey jedem
die ihm zugehörige Ordnung beobachte.
2^- Daß man sich der Omi bediene, welche gegenwärtiger Unterricht vor-
schreibt, und
Z^°- Daß man die Bücher zu gewissen Zeiten durchweine genaue LüiauL
abschließe.
Es ist also notwendig, diese dreyerley Erfordernisse deutlich zu erklären,
und hierzu wird in folgenden vier Abteilungen eine gründliche Anweisung
gegeben.
Die erste handelt von den notwendigen Büchern, und wie sie sollen gehalten
werden.
Die zweyre von den Omi, deren man sich bedienen muß, wie sie zu ge§
brauchen seyn, und was dazu gehöret.
Dre drrrce von der Ordnung, welche zu beobachten ist, wenn die Bücher
angefangen, geschlossen und übertragen werden: und endlich
Die Vierte von dem lournaie und Hauptbuche, aus welchen man durch Erem-
pel die Ausübung dessen sehen wird, was in den drey erstem Abtheilurp
M ist gelehret worden.
liehe und unbewegliche Güter, Gelder, Waaren und sonst alles, was man sowohl
in eigenen, als fremden Händen hat, und überhaupt alle diejenige Dinge, die
würklich da sind, und demjenigen, für welchen die Buchhaltung geführet
wird, zugehören.
Um diese Buchhaltung richtig zu führen, dazu wird dreyerley erfordert:
l"- Das man sich hiezu der notwendigen Bücher bediene, und hey jedem
die ihm zugehörige Ordnung beobachte.
2^- Daß man sich der Omi bediene, welche gegenwärtiger Unterricht vor-
schreibt, und
Z^°- Daß man die Bücher zu gewissen Zeiten durchweine genaue LüiauL
abschließe.
Es ist also notwendig, diese dreyerley Erfordernisse deutlich zu erklären,
und hierzu wird in folgenden vier Abteilungen eine gründliche Anweisung
gegeben.
Die erste handelt von den notwendigen Büchern, und wie sie sollen gehalten
werden.
Die zweyre von den Omi, deren man sich bedienen muß, wie sie zu ge§
brauchen seyn, und was dazu gehöret.
Dre drrrce von der Ordnung, welche zu beobachten ist, wenn die Bücher
angefangen, geschlossen und übertragen werden: und endlich
Die Vierte von dem lournaie und Hauptbuche, aus welchen man durch Erem-
pel die Ausübung dessen sehen wird, was in den drey erstem Abtheilurp
M ist gelehret worden.