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Lehrs, Max [Hrsg.]
Geschichte und kritischer Katalog des deutschen, niederländischen und französischen Kupferstichs im XV. Jahrhundert (Band 4, Textbd.): [Die Anonymen, 2] — Wien, 1921

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https://doi.org/10.11588/diglit.34185#0221
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UNBEKANNTE

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kunft bezeichnen, ebenso wohi für das Eichstätter Wappen (Nr. 90) und
für das Würzburger Wappen im Brevier von 1479 (Nr. 89) Würzburg.
Die niederländische Heimat einer ganzen Reihe von Arbeiten * soil
nicht als unanfechtbar hingestellt werden. In vieien Fäilen ist es sehr
wohi mögiich, daß die betreifenden Biätter im weiteren Sinne ais
niederrheinisch anzusprechen sind. Bei Nr. 82 und 86 kann man mit
einiger Gewißheit Brügge ais Vaterstadt namhaft machen, bei Nr. 16
und 80 Nieuport in Fiandern. Von unsicherer Herkunft, d. h. mög-
iicherweise auch französisch, spanisch oder norditalienisch erscheinen
Nr. 44, 55, 58 und 66.
Durch ihren Fundort im Deckei von Manuskripten, gieichzeitige
Aufschriften oder andere Beiege iassen sich einige Biätter^ annähernd
datieren, doch kann dies in den meisten Fäüen wegen der Mögiichkeit
späteren Einkiebens nur mit aliem Vorbehait geschehen. Sehr wahr-
scheinlich ist nur für Nr. 86 (Caxton überreicht sein Buch der Mar-
garethe von York) als Entstehungszeit das Jahr 1474 anzunehmen und
für Nr. 89 (das Würzburger Wappen) das Jahr 1479. Fest datiert, d. h.
mit gestochenen Jahreszahlen versehen, sind überhaupt nur drei
Stiche: das Eichstätter Wappen von 1480 (Nr. 90), das Wappen der
Dornenkron-Bruderschaft von 1491 (Nr. 80) und Cusas Karte von
Mitteleuropa vom gleichen Jahre (Nr. 87).
Eine Reihe von Stichen kleinsten Formates ^ sind trotz ihres niello-
artigen Aussehens nicht als Nieüen zu betrachten und daher in den
Katalog aufgenommen, andere können, obwohl ihre Platten am Rande
Löcher aufweisen,^ nicht als Abdrücke von Zierplatten betrachtet
werden. Von Nr. 5, 13 und 16 sind nur moderne Abdrücke bekannt.
Bei einer weiteren Gruppe von Blättern, die ich als Arbeiten vom
Ende des XV. Jahrhunderts aufgenommen habe,^ kann es strittig
bleiben, ob man sie noch als solche gelten lassen oder schon in den
Anfang des XVI. Jahrhunderts verlegen wiü. Eine strenge Scheidung
1 Nr. to, 12, 15, 16, 27, 29, 31, 38, 42, 48, 50, 51, 59, 60, 70, 74, 78, 79, 80, 82
und 86.
2 Nr. 1, 14, 33, 48, 59, 86 und 89.
3 Nr. 2, 34, 35, 35 a, 35 b, 36, 37, 60, 61, 62 und 72.
4 Nr. 1, 13, 16 und 64.
& Nr. 2, 6, 10, 27, 28, 29, 42, 46, 47, 49, 51, 52, 54, 62, 70, 79, 83, 84 und 169.
 
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