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Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus <Berlin> [Hrsg.]
Katalog / Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin: Versteigerung von Gemälden, Teppichen, Kunstgewerbe, Mobiliar: im Auftrag von Herrn Regierungsrat i. R. Dr. jur. Paul Heck, Berlin ; Elfenbeinhumpen, Figuren, Reliefs, Silberhumpen, Tafel- und Ziergerät, Porzellanvasen, Geschirre, Tassen, Zinn und Fayencekrüge, Bronzen, Speisezimmer, Herrenzimmer, Vitrinen u.a. ; Ausstellung: 22. und 23. Juni 1936, Versteigerung: 24., 25. und 26. Juni 1936 — Berlin, Nr. 2105.1936

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https://doi.org/10.11588/diglit.5331#0004
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung erfolgt ohne jede Gewährleistung des Auftraggebers
und des Versteigerers für Zuschreibung, Beschaffenheit und Vollständig-
keit gegen sofortige Barzahlung.

2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes
kein Ubergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann der
Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers sich vorbehalten oder ver-
weigern.

3. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei-
maligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht gemacht wird, so ent-
scheidet das Los über den Zuschlag. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag
wird der Gegenstand in derselben Versteigerung noch einmal ausgeboten.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zu-
schlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittel-
bar auf den Ersteher über.

5- Der Zuschlagspreis sowie 15% Aufgeld sind an die unterzeichnete Firma
zu zahlen.

6. Wird die Zahlung nicht sofort an letztere geleistet oder die Abnahme
der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegen-
standes an den Käufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr seiner
Rechte aus dem Zuschlage verlustig und der Gegenstand wird auf seine
Kosten noch einmal versteigert. In diesem Falle haftet der Käufer für
den Ausfall; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und
wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

7. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann die unter-
zeichnete Firma im eigenen Namen einziehen und einklagen; als Er-
füllungsort gilt Berlin.

8. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das Bieten
für andere übernehmen oder sich dazu erbieten, ist der Zutritt zur
Besichtigung und zur Versteigerung nur mit ausdrücklicher Genehmigung
der unterzeichneten Firma gestattet.

RUDOLPH LEPKE'S KUNST-AUCTIONS-HAUS

VERSTEIGERER: HANS CARL KROGER
TELEGRAMM-ADRESSE: KUNSTAUCTION LEPKE BERLIN 35
FERNSPRECHER: B 2 LÜTZOW 2606 UND 2607 / POSTSCHECKKONTO: BERLIN 7080
BANKKONTO: DRESDNER BANK, DEP.-KASSE 51 BERLIN W35 POTSDAMER STRASSE 103»
 
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