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Denkmalpflege

Allgemeines
2489
Umgebungsschutz für Baudenkmale.
Anon.
Bauwelt- 62 (1971) S. 1976-1977, 6 Abb. [De]
2490
Kieler Thesen zur Denkmalpflege.
Anon.
Bauwelt- 62 (1971) S. 1998-1999 [De]
2491
Halb Klinik - halb Kriminallabor.
Anon.
Artis- 23 (1971) H. 12, S. 12-15, 3 Abb. [De]
Über die Restaurierungen im Institut für Kunstwissenschaft Zürich.
Red.
2492
Bauen und Erhalten XI. Kinder und Altstadt.
Birkner, O.
Werk- 58 (1971) S. 136-137, 3 Abb. [De]
2493
Denkmalpflege in Ballungsgebieten. Beispiel Rheinland.
Borchers, G.
Deutsche Kunst und Denkmalpflege- 29 (1971) H. 2, S. 133-149, 23
Abb. [De]
Das Nordrhein-Westfalen-Programm 1975 ordnet Denkmalpflege
den Oberbegriffen“Freizeit und Kultur“unter. Somit neue
Aufgabenstellung, das Baudenkmal nicht nur um seiner selbstwillen
museal zu erhalten, stattdessen für Freizeit, Erholung, Bildung,
Wissenschaft zu nutzen. Das hochindustrialisierte Rheinland benötigt
Erholungszonen, in denen Einzelobjekte und historische Stadtkerne
(Xanten, Zons) Schwerpunkte des Angebots bilden. Als “Träger
öffentlicher Belange“ist der Landeskonservator Rheinland schon im
Anfangsstadium jeder Entwicklungs-, Verkehrs- und Stadtplanung
eingeschaltet. Städtebauförderungsgesetz Altstadtsanierungen erfordern
rasche Aufstellung von Ensemble-Listen, in denen die für das Ortsbild
typischen Baudenkmäler unter Berücksichtigung ihrer zukünftigen,
städtebaulich sinnvollen Funktion ausgewiesen werden. Problemen der
Luftverschmutzung und damit Gefährdung des Kulturguts wird durch
laufende Forschungsprogramme in Zusammenarbeit mit
der“Landesanstalt für Immissions- und Bodennutzungsschutz“in Essen
begegnet. Neuer Aufgabenbereich ist auch die Dokumentation
Technischer Denkmäler: Systematisches Photographieren technischer
Objekte, Erfassen der Aufbewahrungsorte des Quellenmaterials zur
Industrialisierung des Rheinlandes im 19. und 20. Jahrhundert. ZsR.
2494
Nationalerziehung und Fassadenästhetik- oder Umweltschutz?
Brügelmann, K.
Burgen und Schlösser. Zeitschrift für Burgenkunde und
Denkmalpflege, für Schutz- und Wehrbauten, für Herrensitze und
Burgen, für historische Profanbauten- 12 (1971) S. 34-36 [De]
Es wird eine denkmalrechtliche Zwischenbilanz gezogen, und die
Grenzen des Baugestaltungs- und Bauplanungsrechts werden
aufgezeigt. Für den Bautenschutz wird für alle Bundesstaaten eine
einheitliche Ordnung gemäss dem vom Europarat erarbeiteten
Musterentwurf vom 18. 9. 1970 gefordert. Red.

2495
Zur Frage eines Denkmalschutzgesetzes in Bayern.
Gebhard, T.
Jahrbuch der Bayerischen Denkmalpflege- 27 (1968/69) S. 9-13 [De]
Bemühungen um ein Denkmalschutzgesetz gibt es in Bayern seit
1903. Wer immer ein solches anstrebt, beruft sich auf die
Notwendigkeit, die Grundsatzforderungen des Art. 141 der Bayer.
Verfassung gesetzlich zu verankern. Zu diesem Artikel hat sich G. Lill
1946 aus der Sicht des Denkmalpflegers gutachtlich geäussert. Die
Bemühungen, 1955 zu einem Denkmalschutzgesetz zu gelangen,
scheiterten vor allem an der Entschädigungsfrage im Hinblick auf Art.
14, Abs. 3, Satz 2 des Grundgesetzes. Seit etwa 1962 (Loi Malraux in
Frankreich) trat als neues Problem der Schutz ganzer historischer
Ensembles und Altstadtkerne in das Bewusstsein und damit verbunden
deren Sanierung und Wiederbelebung. Der Zonenschutz im Sinn der
Denkmalpflege muss in Zukunft ebenso selbstverständlich werden, wie
uns heute schon die Begriffe des Landschafts- und Naturschutzes oder
des Wasserschutzes geläufig sind. Verf.
2496
Generalkonservator Georg Hager.
Hager, L.
Jahrbuch der Bayerischen Denkmalpflege- 27 (1968/69) S. 205-208, 1
Abb. [De]
G. Hager (1863-1941) Kunsthistoriker, gelangte als Schüler W. H.
Riehls und Konservator am Bayerischen Nationalmuseum mit der
gleichzeitigen Aufgabe der Inventarisation der Kunstdenkmale Bayerns
früh mit der ihn bestimmenden Lebensaufgabe in Berührung. Schon
seine ersten Inventare brachten bis heute gültige Grundsätze durch
Quellenforschung, Stilkritik und Erörterung technischer Fragen. Mit der
Übernahme der selbständigen Leitung des Bayerischen
Generalkonservatoriums 1908 wurde er zum Gründer dieses Amtes. In
der Zusammenfassung von wissenschaftlicher Inventarisation,
praktischer Denkmalpflege und Betreuung der vor- und
frühgeschichtlichen Altertümer ist das Bayerische
Generalkonservatorium“zum bestorganisierten und massgebendsten
Institut dieser Art in Deutschland geworden“. Verf. gek.
2497
Burgenkundliche Arbeiten des Architekten Arndt Hartung,fl945.
Hartung, W.
Burgen und Schlösser. Zeitschrift für Burgenkunde und
Denkmalpflege, für Schutz- und Wehrbauten, für Herrensitze und
Burgen, für historische Profanbauten- 12 (1971) S. 85-90, 22 Abb. [De]
Aus dem zeichnerischen Nachlass des Architekten A. Hartung (1867 -
1945) veröffentlicht sein Sohn Grundrisse und Aufbaustudien von
mittelalterlichen Burgen aus der Pfalz und dem weiteren Umkreis.
Biographische Notizen sind beigefügt. Red.
2498
Denkmalpflege in Deutschland: Stilrein muss es sein.
Heikamp, D.
Bauwelt- 62 (1971) H. 21, S. 885, 2 Abb. [De]
Ähnliche Misstände wie in Italien sind in Deutschland in der
Denkmalpflege zu beobachten. In Jahrhunderten geschichtlich
gewachsene Bauten werden purifiziert und auf eine einheitliche
Stilphase zurückgeführt, bezeichnendste Beispiele: der Dom zu
Würzburg und der Dom zu Speyer. Denkmalpflege ist zu einem
wichtigen Bestandteil der Stadtplanung geworden. Nur die
Öffentlichkeitsarbeit kann die Denkmalpflege von ihrem Image einer
muffigen Verewigung der Vergangenheit befreien. Verf. gek.

2499
Alte Bauten im neuen Dorf.
Just, J.
Dresdener Kunstblätter- 15 (1971) S. 29-31, 1 Abb. [De]
 
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