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deutschen Grundbesitz zu Gunsten seiner Krone zurück-
zog und andere Bestimmungen traf. Geld hatte er
schon auf dem Tag von Heidelberg bewilligt erhalten.
Nach einem längeren Aufenthalte in seinem neuen
Herzogtum kehrte Bernhard Ende Juli zum Heere zu-
rück, welches unterdessen ungeduldig eine neue Gesandt-
schaft an den Reichskanzler abgefertigt hatte. Er be-
schwichtigte dasselbe nun durch folgende Abmachungen:
dass die ausgeteilten Güter freie und unmittelbare
Reichslehen des heiligen römischen Reiches werden
sollten, von deren Ertrage die Officiere den Sold an
ihre Untergebenen zu leisten hätten.1) Die Krone
Schweden aber übernahm den Schutz über diese Güter
und damit die Garantie für dieselben. Dagegen ver-
sprachen die Officiere, sich den Befehlen des Direktors
des evangelischen Bundes zu unterwerfen. Wenn die
Uebergabe der Güter nicht sogleich möglich war, so
wurden einstweilen Scheine darauf ausgestellt. Man
beurteilte damals den Wert der ausgeteilten Güter auf
4.900,000 Tbl., wobei zu berücksichtigen ist, dass da-
mals der Wert des Grundbesitzes schon bedeutend ge-
fallen war. Am 9. August wurde dem 24,000 Mann
starken Heere die eidliche Verpflichtung auf die Schwe-
dische Krone und den Heilbronner Bund abgenommen,
wobei auch das Verlangen der Soldaten nach baarem
Geld befriedigt ward.2) — Mit diesen Bestimmungen
waren die Officiere in ihrer Stellung nur noch gestiegen;
sie waren sogar unmittelbare Reichsfürsten geworden,

1I cf. Röse I Urkunde 36.
2j Röse I S. 237 Pufendorf V § 57,
 
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