ZkoWer sich hingegen unterstehen wird, eine Eichene
Pflugs ,Rehe oder Wagen - Deichsel zu gebrauchen , ehe solche
mit dem gehörigen Zeichen gebrannt worden, soll mit der be-
reits vorhin darauf gesetzten Strafe von io. fl. jedesmalen ohn-
nachlaßig beleget werden, und ihme kemerley Einwand Hierun-
ter zu statten kommen, die Helfte der Strafe aber dem Anbrin-
ger gereichet werden.
Diese Unsere anderweite Verordnung Haben Unsere
Beamten in sammtlich ihnen untergebenen Ortschaften bey Glo-
ckenschlag zu publiciren, denen Mölleren und Bewohneren ein-
zeler Höfe solche ebenfalls besonders bekannt zu machen, und
über deren Befolgung stracklichst zu Halten. Daran geschiehet
Unser Wille und Meynung. Darmstadt den i. Junii 1778.
Lx s^eciali dommillione § LKL di I 5 äII^l ^.
Fürsts Hessisches Ober Forst "Amt
daselbst.
v. Riedesel.
Lehmann.
Pflugs ,Rehe oder Wagen - Deichsel zu gebrauchen , ehe solche
mit dem gehörigen Zeichen gebrannt worden, soll mit der be-
reits vorhin darauf gesetzten Strafe von io. fl. jedesmalen ohn-
nachlaßig beleget werden, und ihme kemerley Einwand Hierun-
ter zu statten kommen, die Helfte der Strafe aber dem Anbrin-
ger gereichet werden.
Diese Unsere anderweite Verordnung Haben Unsere
Beamten in sammtlich ihnen untergebenen Ortschaften bey Glo-
ckenschlag zu publiciren, denen Mölleren und Bewohneren ein-
zeler Höfe solche ebenfalls besonders bekannt zu machen, und
über deren Befolgung stracklichst zu Halten. Daran geschiehet
Unser Wille und Meynung. Darmstadt den i. Junii 1778.
Lx s^eciali dommillione § LKL di I 5 äII^l ^.
Fürsts Hessisches Ober Forst "Amt
daselbst.
v. Riedesel.
Lehmann.